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Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Françoise Gravier gegen Stadt Lüttich.
Diskriminierungsverbot: Zugang zur Berufsausbildung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
Dies habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 286/82 und 26/83 (Luisi und Carbone/Ministero del Tesoro) anerkannt. - EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona / Mantero
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
Artikel 60 Absatz 1 bestimmt allerdings: "Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen." Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß bestimmte Tätigkeiten insoweit Dienstleistungen im Rahmen der Artikel 59 bis 66 EWG-Vertrag darstellen, als sie einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 des Vertrages ausmachen (Rechtssachen 36/74, Walrave/Union Cycliste Internationale, Slg. 1974, 1409, und 13/76, Donà/Mantero, Slg. 1976, 1333). - EuGH, 13.07.1983 - 152/82
Forcheri / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
In der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) mußte sich der Gerichtshof auch mit der Frage befassen, "ob der Zugang zu Bildungsveranstaltungen, insbesondere solchen der Berufsausbildung, zum Anwendungsbereich des Vertrages gehört" (Randnr. 13 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 03.07.1974 - 9/74
Casagrande / Landeshauptstadt München
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
Jedoch ist das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) zitiert worden, in dem es in Randnr. 6 der Entscheidungsgründe heißt:. - EuGH, 18.03.1980 - 52/79
Procureur du Roi / Debauve
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1985 - 293/83
Die Antragstellerin stützt sich auf die Schlußanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833, 876), nach dessen Ansicht es sich dort um eine Dienstleistung handelte, auf die der Vertrag Anwendung findet, "und zwar unabhängig davon, durch wen die Zahlung im Einzelfall erfolgt".
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21
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34 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache Gravier (293/83, EU:C:1985:15, S. 603), und Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache Sodemare u. a. (C-70/95, EU:C:1997:55, Nr. 29).