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   EuGH, 14.05.1985 - 89/84   

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https://dejure.org/1985,2422
EuGH, 14.05.1985 - 89/84 (https://dejure.org/1985,2422)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - 89/84 (https://dejure.org/1985,2422)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 89/84 (https://dejure.org/1985,2422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Producteurs de vins de table und vins de pays / Ramel

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - VERSCHNITT VON AUS EINEM MITGLIEDSTAAT STAMMENDEM ROTEM TAFELWEIN MIT EINEM AUS EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT STAMMENDEN ROSE-TAFELWEIN - INVERKEHRBRINGEN DES WEINES NACH DEM VERSCHNITT UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' ...

  • EU-Kommission

    Producteurs de vins de table und vins de pays / Ramel

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Gemeinschaftsvorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Wein - Auslegung der Art. 43 und 48 der Verordnung 337/79/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Wein - -Vereinbarkeit der Herstellung bestimmter Tafelweine durch Verschnitt und des ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; Verordnung 337/79/EWG Art. 43; ; Verordnung 337/79/EWG Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - VERSCHNITT VON AUS EINEM MITGLIEDSTAAT STAMMENDEM ROTEM TAFELWEIN MIT EINEM AUS EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT STAMMENDEN ROSE-TAFELWEIN - INVERKEHRBRINGEN DES WEINES NACH DEM VERSCHNITT UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Roter Tafelwein mit Rose-Tafelwein verschnitten; Inverkehrbringen verschnittenen Weins; Farbe als objektives Merkmal eines Weins

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Verschnitt von rotem Tafelwein mit Rosé-Tafelwein.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus EuGH, 14.05.1985 - 89/84
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1984 in der Rechts- * sache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) führt die italienische Regierung aus, eine Verletzung von Artikel 30 EWG-Vertrag könne nicht ausgeschlossen werden, wenn die nationalen Vorschriften das Inverkehrbringen eines in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften erzeugten und durch die Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats als Tafelwein zugelassenen Weines unter der Bezeichnung "Tafelwein" verböten.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) ausgeführt hat, können die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Wein als eine abschließende Regelung angesehen werden, "und zwar vor allem für die Preise und Interventionen, den Handel mit Drittländern, die Regeln für die Erzeugung und für önologische Verfahren sowie in bezug auf die Regeln für die Bezeichnung der Weine und die Etikettierung".

  • EuGH, 30.09.1975 - 10/75

    Lahaille

    Auszug aus EuGH, 14.05.1985 - 89/84
    Die Regelungslücke im Gemeinschaftsrecht stehe somit der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung nicht entgegen; dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 30. September 1975 in den Rechtssachen 10 bis 14/75 (Lahaille, Slg. 1975, 1053) und vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 204/80 (Vedel, Slg. 1982, 465).
  • EuGH, 16.02.1982 - 204/80

    Vedel

    Auszug aus EuGH, 14.05.1985 - 89/84
    Die Regelungslücke im Gemeinschaftsrecht stehe somit der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung nicht entgegen; dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 30. September 1975 in den Rechtssachen 10 bis 14/75 (Lahaille, Slg. 1975, 1053) und vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 204/80 (Vedel, Slg. 1982, 465).
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