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   EuGH, 10.12.1985 - 31/85   

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https://dejure.org/1985,943
EuGH, 10.12.1985 - 31/85 (https://dejure.org/1985,943)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1985 - 31/85 (https://dejure.org/1985,943)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 31/85 (https://dejure.org/1985,943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    ETA / DK Investment

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - ALLEINVERTRIEBSVERTRAEGE - ABSCHOTTUNG DER MÄRKTE - EINSCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS

  • EU-Kommission

    ETA / DK Investment

  • Wolters Kluwer

    1. WETTBEWERB - KARTELLE - ALLEINVERTRIEBSVERTRAEGE - ABSCHOTTUNG DER MÄRKTE - EINSCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 85 ABSATZ 1 ); 2. WETTBEWERB - KARTELLE - ALLEINVERTRIEBSVERTRAEGE - GARANTIE , DIE NUR DEN KUNDEN DES ALLEINVERTRIEBSHÄNDLERS UND NICHT ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - KARTELLE - ALLEINVERTRIEBSVERTRAEGE - ABSCHOTTUNG DER MÄRKTE - EINSCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1417
  • GRUR Int. 1986, 403
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.12.1985 - 31/85
    In seinem Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82 (Hasselblad, Sig. 1984, 883) hat der Gerichtshof es als wichtig bezeichnet, daß die Möglichkeiten der Versorgung mit parallel importierten Erzeugnissen nicht beschränkt werden.
  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

    Auszug aus EuGH, 10.12.1985 - 31/85
    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 99/79 (Lancôme, Sig. 1980, 2511) und 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Sig. 1980, 3775) ausgeführt hat, ist der Wettbewerb unter den realen Voraussetzungen zu untersuchen, unter denen er bei NichtVorliegen der Vereinbarung oder der streitigen Klausel stattgefunden hätte.
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus EuGH, 10.12.1985 - 31/85
    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 99/79 (Lancôme, Sig. 1980, 2511) und 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Sig. 1980, 3775) ausgeführt hat, ist der Wettbewerb unter den realen Voraussetzungen zu untersuchen, unter denen er bei NichtVorliegen der Vereinbarung oder der streitigen Klausel stattgefunden hätte.
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zu der in Rn. 128 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rüge von RBS, die Kommission hätte bei der Prüfung der Frage, ob eine Entscheidung den Wettbewerb beschränke, untersuchen müssen, welche "kontrafaktische Annahme" ohne die MIF tatsächlich realistisch sei, ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, in der er wiederholt entschieden hat, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung wegen der durch sie bewirkten Wettbewerbsstörungen als verboten anzusehen ist, der Wettbewerb so zu betrachten ist, wie er ohne die fragliche Vereinbarung bestehen würde (vgl. Urteile LTM, 56/65, EU:C:1966:38, 360, Béguelin Import, 22/71, EU:C:1971:113, Rn. 16 und 17, Lancôme und Cosparfrance Nederland, 99/79, EU:C:1980:193, Rn. 26, L'Oréal, 31/80, EU:C:1980:289, Rn. 19, ETA Fabriques d'Ébauches, 31/85, EU:C:1985:494, Rn. 11, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, EU:C:1999:12, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie General Motors/Kommission, EU:C:2006:229, Rn. 72).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Gemäß Artikel 85 Absatz 1 ist diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der Vereinbarung auf den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt zu beschränken, sondern es sind auch potentielle Auswirkungen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85, ETA, Slg. 1985, 3933, Randnr. 12, sowie Urteil BAT und Reynolds/Kommission, a. a. O., Randnr. 54).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Denn sie können dadurch, daß sie einer Abschottung der nationalen Märkte entgegenwirken, die Entwicklung des Warenaustauschs begünstigen und den Wettbewerb verstärken (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.1992 - Rs. C-373/90, Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233 f. Tz. 12 - Nissan; vgl. auch EuGH, Urt. v. 10.12.1985 - Rs. 31/85, Slg. 1985, 3933 = WuW/E EWG/MUV 723, 724 - Swatch-Quarzuhren).
  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    107 Der Gerichtshof hat insbesondere festgestellt, daß solche auf qualitativen Gesichtspunkten beruhende selektive Vertriebssysteme im Bereich der Herstellung langlebiger, hochwertiger und technisch hoch entwickelter Verbrauchsgüter als mit Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages vereinbar hingenommen werden können, um einen Fachhandel zu erhalten, der besondere Leistungen für solche Erzeugnisse zu erbringen vermag (Urteile Metro I, Randnr. 20, AEG, Randnr. 33, Metro II, Randnr. 54, und Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85, ETA, Slg. 1985, 3933, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Gemäß Artikel 85 Absatz 1 ist diese Beurteilung nicht auf tatsächliche Auswirkungen der Vereinbarung auf den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt zu beschränken, sondern es sind auch potentielle Auswirkungen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85, ETA, Slg. 1985, 3933, Randnr. 12, sowie Urteil vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 54).
  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    In seinemUrteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82 (Amtl. Slg. 1984, S. 883 ff. = WuW/E EWG/MUV 663 ff. - "Hasselblad") hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften es als wesentlich herausgestellt, daß parallel importierte Erzeugnisse in vollem Umfang in den Genuß der normalen Garantie des Herstellers kommen; in seinemUrteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85 (WuW/E EWG/MUV 723 ff. = NJW 1986, 1417 ff. - "Swatch-Quarzuhren") hat er entschieden, daß ein Garantiesystem, bei dem der Warenlieferant die Garantie allein dem Kunden seines Alleinvertriebshändlers vorbehält, diesen und seine Wiederverkäufer gegenüber Parallelimporteuren und -händlern privilegiert und damit eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag bezweckt oder bewirkt.
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Denn sie können dadurch, daß sie einer Abschottung der nationalen Märkte entgegenwirken, die Entwicklung des Warenaustauschs begünstigen und den Wettbewerb verstärken (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.1992 - Rs. C-373/90, Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233 f. Tz. 12 - Nissan; vgl. auch EuGH, Urt. v. 10.12.1985 - Rs. 31/85, Slg. 1985, 3933 = WuW/E EWG/MUV 723, 724 - Swatch-Quarzuhren).
  • EuG, 12.12.1996 - T-19/92

    Groupement d'achat Edouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    113 Der Gerichtshof hat insbesondere festgestellt, daß solche auf qualitativen Gesichtspunkten beruhende selektive Vertriebssysteme im Bereich der Herstellung langlebiger, hochwertiger und technisch hoch entwickelter Verbrauchsgüter als mit Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages vereinbar hingenommen werden können, um einen Fachhandel zu erhalten, der besondere Leistungen für solche Erzeugnisse zu erbringen vermag (Urteile Metro I, Randnr. 20, AEG, Randnr. 33, Metro II, Randnr. 54, und Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85, ETA, Slg. 1985, 3933, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

    64: - Urteile Société technique minière, S. 304, vom 25. November 1971 in der Rechtssache 22/71 (Béguelin, Slg. 1971, 949, Randnr. 17), vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 19), vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84 (Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 18) und vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 31/85 (ETA, Slg. 1985, 3933, Randnr. 11).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß parallel importierte Erzeugnisse in vollem Umfang in den Genuß der normalen Garantie des Herstellers kommen (Urt. vom 21. Februar 1984 - Rs 86/82, Slg. 1984, 883 f. - Hasselblad) und daß ein Garantiesystem, bei dem der Warenlieferant die Garantie allein dem Kunden seines Alleinvertriebshändlers vorbehält, diesen und seinen Wiederverkäufer gegenüber Parallelimporteuren und -händlern privilegiere und damit eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag bezwecke oder bewirke (Urt. vom 10. Dezember 1985 - Rs 31/85, NJW 1986, 1417 f. - Swatch-Quarzuhren; vgl. auch BGH Urt. vom 10. November 1987 - KZR 15/86 aaO).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 18 U 186/88

    Inhaltskontrolle von Preisvereinbarungen und sonstigen Festlegungen des

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2012 - U (Kart) 18/12

    Ansprüche aus einer Herstellergarantie für sog. Grauimporte

  • OLG Rostock, 19.07.1995 - 2 U 3/95

    Klage des Vertreibers eines koreanischen Autoherstellers gegen die Werbung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-373/90

    Strafverfahren gegen X. - Kraftfahrzeuge - Irreführende Werbung.

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