Rechtsprechung
   EuGH, 14.02.1985 - 40/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2349
EuGH, 14.02.1985 - 40/84 (https://dejure.org/1985,2349)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.1985 - 40/84 (https://dejure.org/1985,2349)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - 40/84 (https://dejure.org/1985,2349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Casteels / Kommission

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ENTSCHEIDUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINREIHUNG VON WAREN

  • EU-Kommission

    Casteels / Kommission

  • Wolters Kluwer

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ENTSCHEIDUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINREIHUNG VON WAREN; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173 ABSATZ 2 ; VERORDNUNG NR. 3529/83 DER KOMMISSION )

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - ENTSCHEIDUNGEN , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINREIHUNG VON WAREN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts bestätigt, so insbesondere durch das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84 (Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667) und die Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-120/98 (Alce/Kommission, Slg. 1999, II-1395) und vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-49/00 (Iposea/Kommission, Slg. 2001, II-163).

    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Einzelne grundsätzlich keine Klagebefugnis dafür besitzt, nach Artikel 230 Absatz 4 EG eine Klage auf Nichtigerklärung einer Verordnung über eine zolltarifliche Einreihung zu erheben (Urteil Casteels/Kommission, zitiert oben in Randnr. 45, Randnrn. 10 ff.; Beschlüsse Alce/Kommission, zitiert oben in Randnr. 45, Randnrn. 16 ff., und Iposea/Kommission, zitiert oben in Randnr. 45, Randnrn. 23 ff.).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Casteels/Kommission festgestellt hat, "enthalten zwar [solche Verordnungen] konkrete Beschreibungen, [aber haben] gleichwohl ... in jeder Hinsicht allgemeine Geltung, da sie erstens sich auf alle Waren der beschriebenen Art beziehen, unabhängig von deren Herkunft und sonstigen individuellen Eigenschaften, und zweitens ihre Wirkungen im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber allen Zollbehörden der Gemeinschaft und allen Importeuren entfalten" (Randnr. 11 des Urteils).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91

    Abertal SAT Ltda und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (18) ° Zum Beispiel: Urteil vom 16. April 1970 in der Rechtssache 64/69 (Compagnie française commerciale/Kommission, Slg. 1970, 221), Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 101/76 (Koninklijke Scholten Honig NV/Rat und Kommission, Slg. 1977, 797), Urteil Calpak/Kommission, a. a. O., und Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84 (Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667).
  • EuG, 19.02.2008 - T-82/06

    Apple Computer International / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer

    Solche Verordnungen enthalten zwar konkrete Beschreibungen, haben aber gleichwohl in jeder Hinsicht allgemeine Geltung, da sie sich erstens auf alle Waren der beschriebenen Art beziehen, unabhängig von deren Herkunft und sonstigen individuellen Eigenschaften, und zweitens ihre Wirkungen im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber allen Zollbehörden der Gemeinschaft und allen Importeuren entfalten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1985, Casteels/Kommission, 40/84, Slg. 1985, 667, Randnr. 11, und Urteil Sony Computer Entertainment Europe/Kommission, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2008 - T-227/06

    RSA Security Ireland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif -

    Die tatsächlichen Umstände in den Rechtssachen, in denen die Urteile des Gerichtshofs vom 6. Oktober 1982, Alusuisse/Rat und Kommission (307/81, Slg. 1982, 3463), und vom 14. Februar 1985, Casteels/Kommission (40/84, Slg. 1985, 667), sowie die Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999, Alce/Kommission (T-120/98, Slg. 1999, II-1395), und vom 30. Januar 2001, 1posea/Kommission (T-49/00, Slg. 2001, II-163), ergangen seien, seien nämlich von den tatsächlichen Umständen der vorliegenden Rechtssache grundverschieden.
  • EuG, 19.03.2007 - T-183/04

    Tokai Europe / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif -

    Zwar enthalten solche Rechtsakte konkrete Beschreibungen, aber sie haben gleichwohl in jeder Hinsicht allgemeine Geltung, da sie erstens alle Waren der beschriebenen Art betreffen, unabhängig von deren Herkunft und sonstigen individuellen Eigenschaften, und zweitens ihre Wirkungen im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber allen Zollbehörden der Gemeinschaft und allen Importeuren entfalten (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1985, Casteels/Kommission, 40/84, Slg. 1985, 667, Randnr. 11; Urteil Sony Computer Entertainment Europe/Kommission, Randnr. 58).
  • EuG, 19.07.2017 - T-716/16

    Pfizer und Pfizer santé familiale/ Kommission

    Selon une jurisprudence bien établie, en dépit de l'apparence concrète des descriptions qu'ils contiennent, les règlements de classement tarifaire n'en ont pas moins, à tous égards, une portée générale en ce que, d'une part, ils concernent tous les produits répondant au type décrit, quelles que soient par ailleurs leurs caractéristiques individuelles et leur provenance, et en ce que, d'autre part, ils produisent leurs effets, dans l'intérêt d'une application uniforme du tarif douanier commun, pour toutes les autorités douanières de l'Union et à l'égard de tous les importateurs (arrêts du 14 février 1985, Casteels/Commission, 40/84, EU:C:1985:77, point 11 ; du 30 septembre 2003, Sony Computer Entertainment Europe/Commission, T-243/01, EU:T:2003:251, point 58, et du 12 septembre 2013, Valeo Vision/Commission, T-457/11, non publié, EU:T:2013:414, point 39).
  • EuG, 30.01.2001 - T-49/00

    Iposea / Kommission

    Sie betrifft im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs eine objektiv umschriebene Situation und erzeugt Rechtswirkungen gegenüber einem allgemein und abstrakt umschriebenen Personenkreis, insbesondere gegenüber den Einführern der in ihr beschriebenen Erzeugnisse (siehe in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 40/84, Casteels/Kommission, Slg. 1985, 667, Randnr. 11, und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-120/98, Alce/Kommission, Slg. 1999, II-1395, Randnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht