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   EuGH, 05.03.1986 - 69/85   

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https://dejure.org/1986,1154
EuGH, 05.03.1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 69/85 (https://dejure.org/1986,1154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Wünsche / Deutschland

    VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - URTEIL DES GERICHTSHOFES - RECHTSKRAFT - INFRAGESTELLUNG - VORLAGE ZUR PRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT - UNZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Wünsche / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen über die Gültigkeit eines Urteils des Gerichtshofs; Bindungswirkung eines Urteils des Gerichtshofs; Möglichkeit der erneuten Nachprüfung eines in einem Vorabentscheidungsersuchen ergangenen Urteils des Gerichtshofs

  • Judicialis

    EWG Art. 177

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 177

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.04.1984 - 345/82

    Wünsche

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 69/85
    BESCHLUSS 1 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluß vom 21. Februar 1985, beim Gerichtshof eingegangen am 15. März 1985, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag mehrere Fragen nach der Gültigkeit des Urteils des Gerichtshofes vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82 (Wünsche Handelsgesellschaft/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995) und nach der Gültigkeit des Artikels 1 der Verordnung Nr. 3429/80 der Kommission vom 29. Dezember 1980 zum Erlaß der bei der Einfuhr von Champignonkonserven anwendbaren Schutzmaßnahmen (ABl. L 358, S. 66) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    s Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschlossen, das Verfahren erneut auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1) Verstößt das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - Erste Kammer - vom 12. April 1984 (Rechtssache 345/82) dadurch gegen allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts, insbesondere gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, daß.

  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 05.03.1986 - 69/85
    i2 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, soll die richterliche Zusammenarbeit nach Artikel 177 zwischen nationalen Gerichten und Gerichtshof, die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten gewährleisten (Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65, Firma Schwarze/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1965, 1151).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Das Gemeinschaftsrecht stand einer solchen erneuten, erweitert begründeten Vorlage nicht entgegen (vgl. EuGH, Beschluss vom 5. März 1986 - Rs. C-69/85 -, Slg. 1986, S. 947 Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Denn das Bundesverwaltungsgericht ist als vorlegendes Gericht bei der Entscheidung des Rechtsstreits an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren gebunden (stRspr vgl. EuGH, Beschluss vom 5. März 1986 - C-69/85 [ECLI:EU:C:1986:104], Wünsche - Rn. 13).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Zwar entfalten seine Entscheidungen formale Bindungswirkung nur für das vorliegende Gericht und ggf. weitere mit dem Ausgangsverfahren befaßte Gerichte (EuGH 5. März 1986 - Rs. 69/85 - [Wünsche] Slg. 1986, 947; BAG 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351).
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