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   EuGH, 05.02.1987 - 280/85   

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https://dejure.org/1987,2629
EuGH, 05.02.1987 - 280/85 (https://dejure.org/1987,2629)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.1987 - 280/85 (https://dejure.org/1987,2629)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 280/85 (https://dejure.org/1987,2629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Mouzourakis / Parlament

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 32 ABSATZ 2
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - EINSTUFUNG IN DIE DIENSTALTERSSTUFE - VERBESSERUNG HINSICHTLICH DER DIENSTALTERSSTUFE - KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - FRÜHERE BERUFSERFAHRUNG - ERMESSEN DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    Mouzourakis / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Neufestsetzung der Dienstaltersstufe; Anspruch eines Beamten auf Verbesserung seiner Dienstaltersstufe; Berücksichtigung der früheren Berufserfahrung bei der Festsetzung der Dienstaltersstufe; Selbstbindung der Verwaltung der Europäischen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - EINSTUFUNG IN DIE DIENSTALTERSSTUFE - VERBESSERUNG HINSICHTLICH DER DIENSTALTERSSTUFE - KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - FRÜHERE BERUFSERFAHRUNG - ERMESSEN DER VERWALTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Beschwerde - Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe - Tagegeld.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 30.11.1993 - T-15/93

    Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete -

    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes finde das Tagegeld seine Rechtfertigung im wesentlichen in der Pflicht des Beamten, eine andere als seine bisherige Wohnung zu beziehen, ohne jedoch letztere aufgeben zu können, und solle einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten gewähren, die durch die Beibehaltung dieser beiden Wohnungen entstuenden (Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, und vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589).

    Somit entsprechen die Umstände des vorliegenden Falles durchaus dem mit der Gewährung des Tagegeldes verfolgten Zweck, nämlich einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten zu gewähren, die durch die Notwendigkeit entstehen, hin und her zu reisen und sich vorläufig am Dienstort einzurichten, zugleich aber vorläufig den früheren Wohnsitz beizubehalten (vgl. Urteil Mouzourakis/Parlament, a. a. O., Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91, Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-43/94

    Europäisches Parlament gegen Philippe Vienne. - Beamte - Tagegeld - Kumulierung.

    Das Gericht ist daher völlig zu Recht davon ausgegangen, daß die Situation von Herrn Vienne, die bei jedem seiner aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnisse durch eine andauernde Unsicherheit gekennzeichnet war, "durchaus dem mit der Gewährung des Tagegeldes verfolgten Zweck [entspricht], nämlich einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten zu gewähren, die durch die Notwendigkeit entstehen, hin und her zu reisen und sich vorläufig am Dienstort einzurichten, zugleich aber vorläufig den früheren Wohnsitz beizubehalten (vgl. Urteil Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91, Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20)" ( 38 ).

    ( 7 ) Urteile vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85 (Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9), und vom 10. Juli 1992 in der Rechtssache T-63/91 (Benzler/Kommission, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20).

  • EuG, 15.07.2004 - T-180/02

    Gouvras / Kommission

    Gerichtshof, 5. Februar 1987, Mouzourakis/Parlament, 280/85, Slg. 1987, 589, Randnr. 9; Gericht, 10. Juli 1992, Benzler/Kommission, T-63/91, Slg. 1992, II-2095, Randnr. 20; Gericht, 18. Dezember 1997, Costantini/Kommission, T-57/96, Slg. ÖD 1997, I-A-495 und II-1293, Randnr. 40.
  • EuG, 11.07.1991 - T-19/90

    Detlef von Hoessle gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    48 Dabei ist der Anstellungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, und vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907, sowie die Urteile des Gerichts vom 7. Februar 1991 in den Rechtssachen T-18 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1991, II-54, Randnr. 65, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache T-2/90, Ferreira de Freitas/Kommission, Slg. 1991, II-103, Randnr. 56, und vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-109/89, André/Kommission, Slg. 1991, II-139) ein Ermessen hinsichtlich aller Aspekte zuzubilligen, die für die Anerkennung einer früheren Berufserfahrung von Bedeutung sein können; dies gilt sowohl für ihre Art und Dauer als auch für den mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie möglicherweise mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle steht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    43. Die zweite, dritte und vierte Rüge setzen voraus, daß Artikel 29 des Statuts auf 21 - Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12; vgl. auch das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20; vgl. auch die Rechtssache Sergio Del Plato u. a., a. a. O., Randnr. 10.22 - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 5; vgl. das Urteil in der Rechtssache 190/82, Blomefield, a. a. O., Randnr. 26; Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis, Slg. 1984, 2907, Randnr. 16.23 - Urteil vom 11. Mai 1978 in der Rechtssache 25/77, De Roubaix, Slg. 1978, 1081, Randnr. 17; vgl. auch das Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati, Slg. 1973, 779, Randnr. 8.
  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

    Diese Zielsetzung ist von der zur Zeit des Sachverhalts geltenden Rechtsprechung ständig herausgestellt worden (vgl. insbesondere Urteil Mouzourakis/Parlament, 280/85, EU:C:1987:66, Rn. 9, Urteil Benzler/Kommission, EU:T:1992:88, Rn. 20, sowie Urteil Baniel-Kubinova u. a./Parlament, F-131/07, EU:F:2008:159, Rn. 17).
  • EuG, 10.07.1992 - T-63/91

    Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    20 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß das Tagegeld, auf das der neu eingestellte Beamte nur bis zu seinem Umzug zum Zweck der Wohnungnahme an seinem Dienstort Anspruch hat, einen Ausgleich für die Kosten und Unannehmlichkeiten gewähren soll, die dem Beamten dadurch entstehen, daß er zu seinem Dienstort fahren oder sich dort vorläufig einrichten muß, dabei aber, ebenfalls vorläufig, seinen früheren Wohnsitz beibehält (vgl. u. a. die Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 25, und vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 9).
  • EuG, 07.05.1991 - T-18/90

    Egidius Jongen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    8 und 9; siehe auch die Urteile vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, Randnr. 5, und vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 26).
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    Sie haben die Bedeutung einer blossen Verhaltensnorm, die einen Hinweis auf die vom Organ zu befolgende Verwaltungspraxis enthält ( siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589, 607, und 21. November 1989 in den Rechtssachen C-41/88 und C-178/88, Becker und Starquit/Parlament, Slg. 1989, 3807, Randnr. 7 ).
  • EuG, 20.03.1991 - T-109/89

    Georges-Marc André gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Im Hinblick auf die Gewährung einer Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe bei der Einstellung eines Beamten verfügt die Anstellungsbehörde im Rahmen des Artikels 32 Absatz 2 des Statuts über ein Ermessen hinsichtlich aller Aspekte, die für die Anerkennung der früheren Berufserfahrung von Bedeutung sein können; dies gilt sowohl für deren Art und Dauer als auch für den mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie möglicherweise mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle steht (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83, Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907, und vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 280/85, Mouzourakis/Parlament, Slg. 1987, 589).
  • EuGöD, 17.03.2016 - F-2/15

    Pasqualetti / Kommission

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