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   EuGH, 08.03.1988 - 296/86   

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https://dejure.org/1988,1461
EuGH, 08.03.1988 - 296/86 (https://dejure.org/1988,1461)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 296/86 (https://dejure.org/1988,1461)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 296/86 (https://dejure.org/1988,1461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    McNicholl / Minister for Agriculture

    1 . Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Höhere Gewalt - Begriff

  • EU-Kommission

    McNicholl / Minister for Agriculture

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung der Verordnung Nr. 2173/79 der Kommission ; Auslegung von Durchführungbestimmungen betreffend den Absatz des von Interventionsstellen gekauften Rindfleisches; Auslegung des Begriffs der "höheren Gewalt" sowie des ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1687/76 Artikel 11; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Höhere Gewalt - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rindfleisch - Absatz von Interventionsbeständen für die Ausfuhr - Kaution - Höhere Gewalt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 296/86
    17 Ist eine Pflicht als eine Hauptpflicht anzusehen, deren Einhaltung für das gute Funktionieren eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist, so kann die Verletzung dieser Pflicht nach ständiger Rechtsprechung mit dem vollständigen Verfall der Kaution geahndet werden, ohne daß dies einen Verstoß gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz darstellt ( siehe zuletzt das Urteil vom 27 . November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg .
  • EuGH, 13.12.1979 - 42/79

    Milch-, Fett- und Eierkontor / BALM

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 296/86
    13 In einer Rechtssache betreffend die Zweckentfremdung einer zum Zweck der Ausfuhr gekauften Partie Interventionsbutter ( Urteil vom 13 . Dezember 1979 in der Rechtssache 42/79, Milch -, Fett - und Eier-Kontor, Slg .
  • EuGH, 27.10.1987 - 109/86

    Theodorakis / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 296/86
    Er verlangt jedoch, daß der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anomal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können ( siehe zuletzt das Urteil vom 27 . Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Theodorakis, Slg .
  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

    Da die höhere Gewalt im vorliegenden Fall nicht in dem Verhalten des Verwalters der PAA, sondern in der aus den gerichtlichen Maßnahmen entstandenen Unmöglichkeit liege, hinsichtlich der betrieblichen Tätigkeit der Anlagen Initiativen zu ergreifen, sei die Rechtsprechung, wonach das Verhalten eines Dritten zu den gewöhnlichen geschäftlichen Risiken gehöre und kein Fall höherer Gewalt sei (Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86, McNicholl, Slg. 1988, 1491, und vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 42/79, Milch-, Fett- und Eierkontor, Slg. 1979, 3703), ohne Analogie zum vorliegenden Sachverhalt und daher nicht einschlägig.

    Denn damit, dass die APOL für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen die Betriebsgesellschaft PAA schuf, übernahm sie alle Risiken, die ein sorgfältiger Wirtschaftsteilnehmer im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag vernünftigerweise vorhersehen kann und muss; dazu gehörte auch ein etwaiges betrügerisches oder fahrlässiges Verhalten des Verwalters der Betriebsgesellschaft (in diesem Sinne Urteil McNicholl, Randnrn. 12 und 13).

    Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Diebstahl im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit zu den normalen und vorhersehbaren Gefahren gehört und deshalb keinen Fall höherer Gewalt bilden kann (Urteil McNicholl, Randnrn. 12 bis 14).

    Auch ein solcher Umstand kann deshalb keinen Fall höherer Gewalt begründen (in diesem Sinne Urteil McNicholl, Randnr. 12).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Der Gerichtshof habe höhere Gewalt nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Ausführers anerkannt (Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86, McNicholl, Slg. 1988, 1491, und Urteil Boterlux).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Der Gerichtshof hat infolgedessen nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Exporteurs höhere Gewalt anerkannt (EuGH-Urteile in EuGHE 1994, I-3933, und vom 8. März 1988 Rs. 296/86, EuGHE 1988, 1491).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die

    Zur Möglichkeit der Annahme eines Falles höherer Gewalt erinnert die Kommission in ihrer Erwiderung daran, dass dieser Begriff verlange, dass die in Rede stehende Tatsache oder ihr Nichteintritt "auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anomal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können" (Urteil vom 8. März 1988, McNicholl u. a., 296/86, Slg. 1988, 1491, Randnr. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und

    In der Rechtsprechung des EuGH wird in Konkretisierung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betont, daß die Verletzung einer Hauptpflicht, deren Einhaltung für das gute Funktionieren eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem vollständigen Verfall der Kaution geahndet werden kann, während die Verletzung einer Nebenpflicht nicht mit der gleichen Strenge geahndet werden darf wie die Nichterfüllung einer Hauptpflicht (Urteil vom 27. November 1986 Rechtssache 21/85 Slg. 1986, 3537, 3556; Urteil vom 8. März 1988 Rechtssache 296/86 Slg. 1988, 1491, 1513).
  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Dagegen hat er im übrigen in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, der Begriff der höheren Gewalt setze keine absolute Unmöglichkeit voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1968 - Rs 4/68 - Slg. 1968, 562 ; Urteil vom 22. Januar 1986 - Rs 266/84 - Slg. 1986, 164 ; Urteil vom 27. Oktober 1987 - Rs 109/86 - Slg. 1987, 4327 ; Urteil vom 8. März 1988 - Rs 296/86 - n.v.).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Der Gerichtshof hat infolgedessen nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Exporteurs höhere Gewalt anerkannt (EuGH-Urteile in EuGHE 1994, I-3933, und vom 8. März 1988 Rs. 296/86, EuGHE 1988, 1491).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    7: - Urteile Boterlux (zitiert in Fußnote 6) und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86 (Anthony McNicholl, Slg. 1988, 1491).
  • EuG, 14.09.2017 - T-504/16

    Bodson u.a. / EIB - Öffentlicher Dienst - Beschäftigte der EIB - Vergütung -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der höheren Gewalt zwar nach der Rechtsprechung keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, er jedoch verlangt, dass der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anomal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Urteile vom 8. März 1988, McNicholl, 296/86, EU:C:1988:125, Rn. 11, vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 85, und vom 30. Juni 2016, Jinan Meide Casting/Rat, T-424/13, EU:T:2016:378, Rn. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-50/92

    Firma Molkerei-Zentrale Süd GmbH & Co. KG gegen Bundesanstalt für

    6 - Als repräsentative Auswahl vgl. Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 (Firma Schwarzwaldmilch GmbH, Slg. 1968, 562); Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73 (Kampffmeyer, Slg. 1974, 101); Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 64/74 (Reich, Slg. 1975, 261); Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union Française de Céréales, Slg. 1978, 1675); Urteil vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1979, 3703); Urteil vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84 (De Jong, Slg. 1985, 2061); Urteil vom 5. Dezember 1985 in der Rechtssache 124/83 (Direktoratet for Markedsordningerne, Slg. 1985, 3777); Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit France, Slg. 1986, 149); Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319); Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 296/86 (McNicoll, Slg. 1988, 1491); Urteil vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1989); Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 199/87 (Jensen, Slg. 1988, 5045); Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315).
  • VGH Hessen, 15.09.1993 - 8 UE 3297/86

    Verfall einer Kaution zur Sicherung einer Ausfuhr - Ausfuhr eines anderen als des

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 1850/91

    Kautionsverfall infolge Nichtausnutzung einer Ausfuhrlizenz für Rinder - zum

  • VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2563/85

    Agrarmarktordnung: Kautionsverfall bei Nichtausnutzung einer Einfuhrlizenz

  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

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