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   EuGH, 21.04.1988 - 338/85   

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https://dejure.org/1988,215
EuGH, 21.04.1988 - 338/85 (https://dejure.org/1988,215)
EuGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - 338/85 (https://dejure.org/1988,215)
EuGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - 338/85 (https://dejure.org/1988,215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1 . Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Notwendigkeit einer Vorabentscheidung im Hinblick auf einen vor dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit - Gericht, das im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden hat - Vorlagebefugnis - Voraussetzung - ...

  • EU-Kommission

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung und Gültigkeit von Bestimmungen über Wechselkurse im Agrarsektor und die Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen im Voraus; Möglichkeit einer Annullierung von im Voraus festgesetzten Ausgleichbeträgen; Zielsetzung einer ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Notwendigkeit einer Vorabentscheidung im Hinblick auf einen vor dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit - Gericht, das im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden hat - Vorlagebefugnis - Voraussetzung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 608
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

    Auszug aus EuGH, 21.04.1988 - 338/85
    Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 ( Pretore di Salò, Slg . 1987, 2545 ) entschieden, daß seine Zuständigkeit zur Beantwortung von Vorabentscheidungsersuchen davon abhängt, daß diese von einem Gericht ausgehen, das im allgemeinem Rahmen seiner Aufgabe gehandelt hat, unabhängig und im Einklang mit dem Recht die Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, für die es nach dem Gesetz zuständig ist .
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Der Gerichtshof hat diese Kriterien ergänzt und u. a. das Erfordernis der Unabhängigkeit hervorgehoben, dem jedes Rechtsprechungsorgan entsprechen muß (Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 9, und vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92, Corbiau, Slg. 1993, I-1278).
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Wie sich aus den Urteilen vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Fratelli Pardini, Slg. 1988, 2041) und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-159/90 (Society for the Protection of Unborn Children Ireland, Slg. 1991, I-4685) ergebe, sei der Gerichtshof somit nicht zur Beantwortung der Vorlagefrage zuständig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96

    Christelle Deliège gegen Ligue francophone de judo et disciplines associées ASBL,

    Folglich dürfe nach dem Urteil Pardini(4) auf die Vorabentscheidungsfrage nicht geantwortet werden.

    Nach dem Urteil Pardini(6) ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Beantwortung von Vorabentscheidungsfragen im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig, wenn die Antwort dem vorlegenden Gericht von Nutzen sein kann.

    Außerdem ist es nach dem Urteil Pardini(10) ebenfalls nicht möglich, die Vorabentscheidungsfrage zu beantworten, um einfach nur das nationale Gericht, das in der Hauptsache zu entscheiden hat, zu unterstützen.

    (4) - Urteil vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041).

    (7) - Urteil Pardini (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 11).

    (8) - Urteil Pardini (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 10).

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