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   EuGH, 15.06.1988 - 101/87   

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https://dejure.org/1988,707
EuGH, 15.06.1988 - 101/87 (https://dejure.org/1988,707)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1988 - 101/87 (https://dejure.org/1988,707)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 101/87 (https://dejure.org/1988,707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1 . Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vorliegen eines Arbeitsvertrags zum Zeitpunkt des Übergangs - Beurteilung nach dem innerstaatlichen Recht - Grenzen - ...

  • EU-Kommission

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Beurteilung der Frage des Bestehens eines Arbeitsvertrages oder Arbeitsverhältnisses nach nationalem Recht; Beachtung der ...

  • Judicialis

    RL 77/187 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187 Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vorliegen eines Arbeitsvertrags zum Zeitpunkt des Übergangs - Beurteilung nach dem innerstaatlichen Recht - Grenzen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen bei einem Unternehmensübergang; Verkauf eines Unternehmens an Dritten nach Kündigung oder Aufhebung eines Mietvertages; Wirtschaftliche Identität bei Fortführung eines Betriebes

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1987 - 287/86

    Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro

    Auszug aus EuGH, 15.06.1988 - 101/87
    Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86 ( Ny Mölle Kro, Slg . 1987, 5465 ) entschieden hat, daß der Umstand, daß das betreffende Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs vorübergehend geschlossen war und keine Arbeitnehmer beschäftigte, zwar ein Gesichtspunkt ist, der für die Entscheidung, ob eine noch bestehende wirtschaftliche Einheit veräussert worden ist, zu berücksichtigen ist .
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Es könnte nämlich einiges dafür sprechen, dass angesichts der zwingenden Regelungen der Richtlinie 2001/23/EG, von denen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf (vgl. etwa EuGH 11. Juni 2009 - C-561/07 - [Kommission/Italien] Rn. 46) , sowie angesichts der zwingenden Vorschriften der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine wegen des Übergangs erfolgte Kündigung im Besonderen (vgl. etwa EuGH 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 50; 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 28; 15. Juni 1988 - C-101/87 - [Bork International ua.] Rn. 17; 17. Dezember 1987 - 287/86 - [Ny Mølle Kro] Rn. 25) und angesichts der Verpflichtung, die praktische Wirksamkeit der Regeln zum Kündigungsverbot des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG zu gewährleisten, die Darlegungs- und Beweislast nicht bzw. nicht hauptsächlich auf Seiten des Arbeitnehmers liegt.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    Bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG und der Herausarbeitung dessen, was Rechte und Pflichten im Sinne dieser Vorschrift sind, hat er regelmäßig auf den Schutzzweck der Richtlinie zurückgegriffen und diesen wie folgt umschrieben (26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1; 14. September 2000 - C-343/98 - EuGHE I 2000, 6659 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 29 = EzA BGB § 613a Nr. 191; 15. Juni 1988 - C-101/87 - Slg. 1988, 3057; 10. Februar 1988 - C-324/86 - Slg. 1988, 739):.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Danach soll dem Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder Unternehmens die Wahrung seiner Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613a BGB: BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH: 10. Februar 1998 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 - "Daddy"s Dance Hall"; 15. Juni 1998 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000, 6659 "Collino, Chiappero").
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