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   EuGH, 21.06.1988 - 39/86   

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https://dejure.org/1988,163
EuGH, 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lair / Universität Hannover

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 128
    1 . EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

  • EU-Kommission

    Lair / Universität Hannover

  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Geltungsbereich des EWG-Vertrages; Förderung des Lebensunterhalts und der Ausbildung von Studenten; Gebühren für den Zugang zum Studium in anderen Mitgliedstaaten; Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Begrif des Arbeitnehmers im Sinne des Gemeinschaftsrechts; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1612/86 Art. 7 Abs. 2; ; BAföG § 1; ; BAföG § 7; ; BAföG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung als soziale Vergünstigung; Förderung zur Durchführung eines Hochschulstudiums; Diskriminierungsverbot bei Studentenförderung als soziale Vergünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. EWG - Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

Besprechungen u.ä. (2)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft und gleicher Zugang zu Sozialleistungen (Prof. Dr. iur. Kay Hailbronner; ZaöRV 64 (2004), 603-619)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausbildungsförderung für Studenten (Dr. Stefanie Armbrecht)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2165
  • NVwZ 1988, 817 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 885
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    33 Die Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat tatsächlich eine echte Berufstätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteile vom 23 . März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .

    März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    1612/68 vorgesehenen sozialen Vergünstigungen nicht einseitig von einem bestimmten Zeitraum der Berufstätigkeit abhängig machen ( siehe das Urteil vom 6 . Juni 1985 in der Rechtssache 157/84, Frascogna, Slg .
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg . 1988, 379 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hochschulstudiengänge im allgemeinen die Voraussetzungen dafür erfuellen, als Berufsausbildung im Sinne des EWG-Vertrags angesehen zu werden .
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg .
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier, Slg . 1985, 593 ) hinzuweisen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich des Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen .
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    21 Wie der Gerichtshof dazu entschieden hat, ergibt sich aus der Gesamtheit der Vorschriften dieser Verordnung sowie aus ihrer Zielsetzung, daß zu den Vergünstigungen, die sie auf Arbeitnehmer ausdehnt, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, alle Vergünstigungen gehören, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern ( Urteile vom 27 . März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Höckx, Slg .
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein Mitgliedstaat zwar berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, daß sich einige seiner Staatsangehörigen unter Mißbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen; die mißbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht ist nicht gestattet (vgl. u. a. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 13; vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omroep Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 12; und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 21; auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25; und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14; auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc u. a., Slg. 1985, 1, Randnr. 27; auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 24; auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 43; auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-8/92, General Milk Products, Slg. 1993, I-779, Randnr. 21; auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-367/96, Kefalas u. a., Slg. 1998, I-2843, Randnr. 20).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das Berufen auf einen erlangten Arbeitnehmerstatus und ein (ua) darauf beruhendes Recht nach Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 kann missbräuchlich sein, wenn EU-Ausländer die Freizügigkeit für Arbeitnehmer allein zu dem Zweck ausüben, in einem anderen Staat Sozialleistungen zu erhalten (vgl bereits EuGH vom 21.6.1988 - C-39/86 - Lair, EU:C:1988:322, Slg 1988, 3161 RdNr 43; EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, EU:C:2003:600, Slg 2003, I-13187 RdNr 36; vgl auch EuGH vom 6.10.2020 - C-181/19 - EU:C:2020:794 = ZESAR 2021, 43 RdNr 68 unter Hinweis auf EuGH vom 11.11.2014 - C-333/13 - Dano, EU:C:2014:2358, SozR 4-6065 Art. 4 Nr. 3; zu Beispielen für ein missbräuchliches Berufen auf Rechte aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU im Aufenthaltsrecht OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.3.2017 - 18 B 274/17; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2016 - 7 B 10406/16, 7 D 10407/16) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED FÄLLT NACH DER EINFÜHRUNG DER

    Der Beklagte des Hauptverfahrens macht geltend, dass eine Förderung für die Unterhaltskosten nicht unter Artikel 12 EG falle, wie der Gerichtshof in den Urteilen Lair und Brown bestätigt habe.

    Fällt unter Berücksichtigung der Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair, Slg. 1988, 3161) und in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205) sowie der Entwicklungen im Recht der Europäischen Union einschließlich der Einfügung von Artikel 18 EG und der Entwicklungen im Hinblick auf die Zuständigkeit der Europäischen Union im Bereich der Ausbildung die Unterhaltsförderung für Studenten an einer Hochschule, d. h. die Förderung, die entweder im Wege von a) vergünstigten Darlehen oder b) Stipendien gewährt wird, weiterhin nicht unter den EG-Vertrag, soweit es um Artikel 12 EG und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geht?.

    Ferner bestimmt Artikel 3 der Richtlinie 93/96 in einer Art Kodifizierung der Urteile Lair und Brown ausdrücklich, dass ein Anspruch der aufenthaltsberechtigten Studenten auf Gewährung von Unterhaltsstipendien durch den Aufnahmemitgliedstaat durch diese Richtlinie nicht begründet wird.

    Mit der ersten vom High Court vorgelegten Frage wird Auskunft darüber begehrt, ob Unterhaltsbeihilfen von Mitgliedstaaten für Studierende im Hinblick auf die Einfügung von Artikel 18 EG in den EG-Vertrag und im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich der Bildung seit den Urteilen Lair und Brown des Gerichtshofes weiterhin nicht unter den EG-Vertrag fallen, soweit es um Artikel 12 EG geht.

    Im Urteil Lair hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine derartige Förderung namentlich aus der Sicht des Arbeitnehmers besonders geeignet ist, zu seiner beruflichen Qualifizierung beizutragen und seinen sozialen Aufstieg zu erleichtern (41) .

    2 - Urteile in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 15, und in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3025, Randnr. 18.

    6 - Beispielsweise Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnr. 15.

    8 - Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnrn.

    10 - Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnr. 37.

    40 - Urteile Lair und Brown, beide angeführt in Fußnote 2, Randnrn.

    41 - Urteil Lair, Randnr. 23.

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