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   EuGH, 02.02.1988 - 67/85, 68/85, 70/85   

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https://dejure.org/1988,68
EuGH, 02.02.1988 - 67/85, 68/85, 70/85 (https://dejure.org/1988,68)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1988 - 67/85, 68/85, 70/85 (https://dejure.org/1988,68)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 67/85, 68/85, 70/85 (https://dejure.org/1988,68)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Van der Kooy / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 2
    1 . Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung, die eine Beihilfe an Gartenbaubetriebe in der Form eines Vorzugsgastarifs verbietet - Klage eines ...

  • EU-Kommission

    Van der Kooy / Kommission

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - An einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung, die eine Beihilfe an Gartenbaubetriebe in der Form eines Vorzugstarifs verbietet - Klage eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Erdgas - Vorzugstarif für die niederländischen Gartenbaubetriebe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 67/85
    35 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere die Urteile vom 22 . März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike, Slg .
  • EuGH, 28.10.1982 - 135/81

    Groupement des agences des voyages / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 67/85
    Oktober 1982 in der Rechtssache 135/81, Groupement des Agences de voyages, Slg .
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 67/85
    14 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat ( siehe insbesondere die Urteile vom 15 . Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg .
  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 67/85
    Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg .
  • EuGH, 30.01.1985 - 290/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 67/85
    Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg .
  • EuGH, 28.03.2019 - C-405/16

    Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine

    Was erstens die Frage angeht, ob eine Maßnahme dem Staat zuzurechnen ist, ist zu prüfen, ob die öffentlichen Stellen am Erlass dieser Maßnahme beteiligt waren (Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, EU:C:1988:38, Rn. 35, vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 17 und 18, und vom 13. September 2017, ENEA, C-329/15, EU:C:2017:671, Rn. 21).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Sie findet auf objektiv bestimmte Sachverhalte Anwendung und entfaltet rechtliche Wirkungen gegenüber allgemein und abstrakt beschriebenen Personengruppen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, EU:C:1988:38, Rn. 15).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Beihilfe unmittelbar vom Staat oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtet oder beauftragt wurden, gewährt wird (u. a. Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike & Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnr. 21, vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 439, Randnr. 14, vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 35, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 13).

    Damit jedoch Vergünstigungen als Beihilfen im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG eingestuft werden können, müssen sie zum einen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden (Urteile vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19, vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16, vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 35, vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97, Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 35, und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 58) und zum anderen dem Staat zuzurechnen sein (Urteile Van der Kooy u. a./Kommission, Randnr. 35, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 11, und in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Randnr. 13).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits berücksichtigt, dass die fragliche Einrichtung die beanstandete Entscheidung nicht treffen konnte, ohne den Anforderungen der öffentlichen Stellen Rechnung zu tragen (insbesondere Urteil Van der Kooy u. a./Kommission, Randnr. 37), oder dass, abgesehen von organisationsrechtlichen Faktoren, die die öffentlichen Unternehmen mit dem Staat verbunden haben, diese Unternehmen, über die die Beihilfen gewährt worden waren, die Richtlinien eines Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica (CIPE) zu beachten hatten (Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Randnrn.

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