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   EuGH, 14.07.1988 - 284/87   

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https://dejure.org/1988,2620
EuGH, 14.07.1988 - 284/87 (https://dejure.org/1988,2620)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 284/87 (https://dejure.org/1988,2620)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 284/87 (https://dejure.org/1988,2620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Schäflein / Kommission

    Verordnung Nr . 1679/85 des Rates, Artikel 3 Absatz 3
    Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst - Vergütung - Berichtigungsköffizienten - Zweck - Begriff des Wohnsitzes - Mittelpunkt der Interessen - Bestimmung

  • EU-Kommission

    Schäflein / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines ehemaligen Beamten auf seine Vergütung; Recht auf Anwendung des für die Schweiz vorgesehenen BerichtigungsKoeffizienten auf die wegen des Ausscheidens aus dem Dienst zu zahlenden Vergütung; Anforderungen an den Wohnsitz eines ehemaligen Beamten

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1679/85 Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1679/85 Art. 3 Abs. 3
    Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst - Vergütung - Berichtigungsköffizienten - Zweck - Begriff des Wohnsitzes - Mittelpunkt der Interessen - Bestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97

    Swaddling

    (18) - Vgl. Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87 (Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475) und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-452/93 P (Magdalena Fernández/Kommission, Slg. 1994, I-4295).

    (21) - Vgl. Urteil Schäflein/Kommission (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 10).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-297/89

    Strafverfahren gegen Ryborg

    Nach der ständigen Rechtsprechung auf anderen Gebieten des Gemeinschaftsrechts ist nämlich der gewöhnliche Wohnsitz als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Slg. 1990, I-4163).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1990 - C-297/89

    Rigsadvokaten gegen Nicolai Christian Ryborg. - Richtlinie 83/182/EWG -

    9 - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935; ferner Urteile vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schaflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und zuletzt vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Sic 1990, 1-4163.

    - Vgl. Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, a. a. O., Randnr. 10.

  • EuG, 28.09.1993 - T-90/92

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    27 Das Gericht stellt fest, daß der Begriff des ständigen Wohnsitzes nach ständiger Gemeinschaftsrechtsprechung als der Ort ausgelegt wird, den der Betroffene als ständigen oder gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen mit dem Willen gewählt hat, ihm einen beständigen Charakter zu verleihen (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89, Ryborg, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 19, und Urteil Benzler/Kommission, a. a. O., Randnr. 25), und daß es sich hierbei um eine Tatfrage handelt, die die Berücksichtigung des tatsächlichen Wohnsitzes des Betroffenen erfordert (Urteil Benzler/Kommission, a. a. O., Randnr. 17).
  • EuG, 10.07.1992 - T-63/91

    Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    25 Nach ständiger Rechtsprechung ist unter dem Hauptwohnsitz der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen oder gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in der Absicht gewählt hat, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen (vgl. die Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475; auf anderen Rechtsgebieten das Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89, Ryborg, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 19).
  • EuG, 29.09.2005 - T-195/03

    Thommes / Kommission

    51 Die Dauer des Aufenthalts seiner Familie in Luxemburg könne allein nicht als ausschlaggebend angesehen werden, wenn andere Umstände darauf hinwiesen, dass dieser Ort tatsächlich der Mittelpunkt der persönlichen Interessen der Familie sei (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, Urteile des Gerichts vom 30. Januar 1990 in der Rechtssache T-42/89, Yorck von Wartenburg/Parlament, Slg. 1990, II-31, und Puente Martín/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-452/93

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (6) ° Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87 (Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, Randnr. 10).
  • EuG, 28.09.1993 - T-57/92

    Graf Yorck von Wartenburg gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Im gleichen Zusammenhang habe der Gerichtshof entschieden, daß "die amtliche Aufenthaltsbewilligung ihre spezifische Funktion allein im Rahmen der innerstaatlichen melderechtlichen Bestimmungen [hat] und... als solche den Anspruchsberechtigten nicht daran [hindert], seinen tatsächlichen Wohnsitz in Wirklichkeit anderswo zu begründen" (Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475).
  • FG Hessen, 07.02.2000 - 7 K 10/99

    Begriff des gewöhnlichen Wohnsitzes

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  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-9/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    (5) ° In diesem Sinne Urteil Ryborg (a. a. O.) und Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87 (Schäflein, Slg. 1988, 4475).
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