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   EuGH, 09.01.1990 - 337/88   

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https://dejure.org/1990,2396
EuGH, 09.01.1990 - 337/88 (https://dejure.org/1990,2396)
EuGH, Entscheidung vom 09.01.1990 - 337/88 (https://dejure.org/1990,2396)
EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 337/88 (https://dejure.org/1990,2396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    SAFA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    EWG-Vertrag, Artikel 191 Absatz 1
    1 . Handlungen der Organe - Verordnungen - Veröffentlichung - Datum

  • EU-Kommission

    SAFA / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Assoziierungsabkommen zwischen der Neunergemeinschaft und Griechenland; Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Verordnung in der gesamten Gemeinschaft; Rückwirkungsverbot des Artikel 6 der Verordnung Nr. 57/81; Zeitpunkt des Veröffentlichungsdatums; Grundsatz der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Verordnungen - Veröffentlichung - Datum

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gültigkeit einer Verordnung - Rückwirkung - Verordnungen (EWG) Nrn. 49/81 und 57/81.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus EuGH, 09.01.1990 - 337/88
    Dieser kann daher nicht auf Ersuchen einer Partei des Ausgangsrechtsstreits Fragen prüfen, die ihm das innerstaatliche Gericht nicht vorgelegt hat ( siehe insbesondere das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM/CLT und IPB, Slg. 1985, 3261 ).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 09.01.1990 - 337/88
    Falls jedoch der Nachweis erbracht wird, daß das Datum, an dem die Ausgabe tatsächlich verfügbar war, nicht dem auf dieser Ausgabe angegebenen Datum entspricht, ist das tatsächliche Veröffentlichungsdatum maßgebend ( siehe die Urteile vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78, Racke/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1979, 69, und 99/78, Decker/Hauptzollamt Landau, Slg. 1979, 101 ).
  • EuGH, 25.01.1979 - 99/78

    Decker / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus EuGH, 09.01.1990 - 337/88
    Falls jedoch der Nachweis erbracht wird, daß das Datum, an dem die Ausgabe tatsächlich verfügbar war, nicht dem auf dieser Ausgabe angegebenen Datum entspricht, ist das tatsächliche Veröffentlichungsdatum maßgebend ( siehe die Urteile vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78, Racke/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1979, 69, und 99/78, Decker/Hauptzollamt Landau, Slg. 1979, 101 ).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    45 Was die Rückwirkung der streitigen Richtlinie ausserhalb des strafrechtlichen Gebiets betrifft, so hat der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden ( siehe insbesondere das Urteil vom 9. Januar 1990 in der Rechtssache C-337/88, SAFA, Slg. 1990, I-1, Randnr. 13 ), daß es der Grundsatz der Rechtssicherheit zwar im allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsaktes der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, daß dies jedoch ausnahmsweise dann anders sein kann, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist.
  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Gemeinschaftsrechts für erforderlich halten, hat es den Gerichtshof erneut anzurufen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 10, vom 9. Januar 1990 in der Rechtssache C-337/88, SAFA, Slg. 1990, I-1, Randnr. 20, und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-196/89, Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647, Randnr. 23).
  • EuG, 11.07.2007 - T-58/05

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung -

    Der von den Klägern geltend gemachte Grundsatz der Rechtssicherheit schließlich gilt in Fällen der vorliegenden Art nur dann, wenn der Beginn der zeitlichen Geltung eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung gelegt wird (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 1990, SAFA, C-337/88, Slg. 1990, I-1, Randnr. 13) und sich die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auf vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Sachverhalte beziehen (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Februar 1982, Bout, 21/81, Slg. 1982, 381, Randnr. 13).
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