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   EuGH, 10.07.1990 - 326/88   

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https://dejure.org/1990,1762
EuGH, 10.07.1990 - 326/88 (https://dejure.org/1990,1762)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1990 - 326/88 (https://dejure.org/1990,1762)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 326/88 (https://dejure.org/1990,1762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Hansen

    EWG-Vertrag, Artikel 5
    1 . Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Pflicht zur Ahndung von Verstössen gegen das Gemeinschaftsrecht - Umfang

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Hansen

  • Wolters Kluwer

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Pflicht zur Ahndung von Verstössen gegen das Gemeinschaftsrecht - Umfang; ( EWG-Vertrag, Artikel 5 ); 2. Verkehr - Strassenverkehr - Sozialvorschriften - Anwendung durch die Mitgliedstaaten - Einführung einer objektiven ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 543/69/EWG Art. 18; ; VO Nr. 543/69/EWG Art. 7; ; VO Nr. 543/69/EWG Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Pflicht zur Ahndung von Verstössen gegen das Gemeinschaftsrecht - Umfang

  • rechtsportal.de

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Pflicht zur Ahndung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Anforderungen an die Strafbarkeit eines Arbeitgebers bei Fehlverhalten seines Fahrers

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das Gemeinschaftsrecht - Objektive strafrechtliche Verantwortlichkeit - Verordnung (EWG) Nr. 543/69.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.07.1990 - 326/88
    17 Im übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung, die durch das Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 ( Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965 ) bekräftigt worden ist, die Mitgliedstaaten, wenn eine gemeinschaftsrechtliche Regelung keine besondere Vorschrift enthält, die für den Fall eines Verstosses gegen die Regelung eine Sanktion vorsieht, oder wenn sie insoweit auf die nationalen Rechts - und Verwaltungsvorschriften verweist, nach Artikel 5 EWG-Vertrag verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.
  • EuGH, 18.02.1975 - 69/74

    Auditeur du travail / Cagnon und Taquet

    Auszug aus EuGH, 10.07.1990 - 326/88
    Zur Bekräftigung verweist sie auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1975 in der Rechtssache 69/74 ( Cagnon und Taquet, Slg. 1975, 171, Randnr. 10 ), wonach der Arbeitgeber aufgrund von Artikel 11 dieser Verordnung lediglich gehalten sei, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um seinen Arbeitnehmern die vorgeschriebene Tagesruhezeit zu ermöglichen.
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    23 und 24, vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-326/88, Hansen, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-36/94, Siesse, Slg. 1995, I-3573, Randnr. 20, und vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, EU:C:1990:291, Rn. 17, und vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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