Rechtsprechung
EuGH, 09.10.1990 - 366/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Frankreich / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 173
1 . Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Interne Dienstanweisung, die die Befugnisse der Bediensteten eines Organs gegenüber Dritten festlegt - EU-Kommission
Frankreich / Kommission
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung einer von der Kommission erlassenen Handlung ; Abwicklung der gemeinschaftlichen Finanzierung der Landwirtschaft; Rechtliche und finanzielle Wirkungen einer Dienstanweisung
- Judicialis
EWGV Art. 173; ; VO Nr. 729/70/EWG Art. 9; ; VO Nr. 729/70/EWG Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Interne Dienstanweisung, die die Befugnisse der Bediensteten eines Organs gegenüber Dritten festlegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Interne Dienstanweisung - Nach Artikel 173 EWG-Vertrag anfechtbare Handlung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - 366/88
- EuGH, 09.10.1990 - 366/88
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.02.1988 - 190/84
Les Verts / Parlament
Auszug aus EuGH, 09.10.1990 - 366/88
Solche Handlungen stellen somit keine beschwerenden Maßnahmen dar, die als solche mit der Anfechtungsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag angefochten werden können ( vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 190/84, "Les Verts"/Parlament, Slg. 1988, 1017, Randnr. 8 ). - EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 09.10.1990 - 366/88
8 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Nichtigkeitsklage nach ständiger Rechtsprechung gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, ohne Unterschied ihrer Rechtsnatur oder Form zulässig ist ( Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263 ).
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Um beurteilen zu können, ob die Mitteilung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des EG-Vertrags ergeben, neu sind, ist daher ihr Inhalt zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 11, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 10, und vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 9). - EuG, 15.01.2003 - T-377/00
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN …
Eine derartige einseitig ergangene und selbständige Entscheidung, mit der die Kommission die Zuständigkeiten, die ihr nach dem Wortlaut des Vertrages eingeräumt würden, um die Befugnis ergänze, die Gerichte eines Drittstaats anzurufen, sei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes anfechtbar (Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571).Zur Stützung dieser Auffassung berufen sich die Klägerinnen insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-327/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-3641) zum Abkommen zwischen der Kommission und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung ihrer Wettbewerbsgesetze, das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-170/96 (Kommission/Rat, Slg. 1998, I-2763) zu einer gemeinsamen Maßnahme betreffend den Transit auf Flughäfen und das Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315) zu einem Verhaltenskodex für den Bereich der Finanzkontrolle bei Strukturinterventionen.
Im Übrigen ist eine derartige Stellungnahme im Unterschied zu einer Handlung, die eine Kompetenzzuweisung bezweckt und wie sie dem oben in Randnummer 52 zitierten Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990 zugrunde liegt, nicht dazu bestimmt, die Verteilung der im Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten zu ändern.
Dem Urteil Kommission/Rat (zitiert oben in Randnr. 52) oder dem Urteil Frankreich/Kommission vom 13. November 1991 (zitiert oben in Randnr. 52) kann auch nicht entnommen werden, dass der Gerichtshof den Begriff der anfechtbaren Handlung auf Handlungen ohne verbindliche Rechtswirkungen erstreckt hat.
Die Auffassung der Klägerinnen kann ebenfalls nicht auf das oben in Randnummer 52 zitierte Urteil Frankreich/Kommission vom 9. August 1994 gestützt werden, in dem der Gerichtshof die Handlung, mit der die Kommission das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Anwendung der Wettbewerbsgesetze schließen wollte, für anfechtbar erklärt hat (vgl. Randnrn. 15 bis 17 des Urteils).
In der Rechtssache, die zu diesem Urteil Frankreich/Kommission geführt hat, sollte das fragliche Abkommen, wie sich aus seinem Wortlaut ergab, Rechtswirkungen entfalten, insbesondere indem es gegenseitige Verpflichtungen zum Austausch von Informationen und zur Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den amerikanischen Stellen begründete.
- EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …
Im Übrigen sei eine derartige Stellungnahme im Unterschied zu einer Handlung, die eine Kompetenzzuweisung bezwecke und wie sie dem von den Klägerinnen angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571) zugrunde liege, nicht dazu bestimmt, die Verteilung der im EG-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten zu ändern.Darin liege eine Zuständigkeitsänderung wie diejenige, um die es im Urteil Frankreich/Kommission gehe.
55 Anders als die Rechtsmittelführerinnen meinen, sind somit nicht nur vorbereitende Maßnahmen von der in Artikel 230 EG vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen, sondern alle Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Rechtsunterworfenen beeinträchtigen, wie Bestätigungs- und reine Durchführungshandlungen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-46/03, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 2005, I-10167, Randnr. 25), bloße Empfehlungen und Stellungnahmen (Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-476/93 P, Nutral/Kommission, Slg. 1995, I-4125, Randnr. 30) sowie grundsätzlich Dienstanweisungen (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 9).
88 Jedenfalls habe das Gericht die Rechtsprechung falsch herangezogen, die sich u. a. aus dem bereits zitierten Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990 und dem Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283) ergebe, und einen wesentlichen Verfahrensfehler begangen, indem es die Frage der Zulässigkeit nicht dem Endurteil vorbehalten habe.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
Spanien / Kommission
L 152, S. 39.9: - Vgl. Urteile vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnrn.11 und 12), vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnrn.
10 und 11), vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 11) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.
L 94, S. 13.19: - Diese Vorschrift, die stark an den genannten Artikel 23 Absatz 1 erinnert, bestimmt: "Die Mitgliedstaaten treffen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um - sich zu vergewissern, daß die durch den Fonds finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, - Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen, - die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wiedereinzuziehen ..." 20: - Diese Rechtsprechung, die eine weitgehend gefestigte Ausrichtung des Gerichtshofes erkennen läßt (vgl. auch Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699, Randnrn.
43 bis 45, 53, 57, vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, insbesondere Randnrn.
Daraus hat der Gerichtshof abgeleitet, daß die Kommission jeden Antrag abzulehnen hat, Ausgaben, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, durch den EAGFL, Abteilung Garantie, und damit auf Kosten des Gemeinschaftshaushalts zu finanzieren (vgl. z. B. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.
23: - Vgl. die in Fußnote 8 zitierten Urteile Frankreich/Kommission (Rechtssachen C-303/90, Randnr. 21, C-325/91, Randnr. 17, und C-57/95, Randnr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2015 - C-62/14
Nach Auffassung des Generalanwalts Cruz Villalón ist das Programm der EZB für …
44 - C-366/88, EU:C:1990:348. - Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(10) - Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 8).(11) - Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 8).
(12) - Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
(14) - Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 26, Hervorhebung von mir).
Zur Bedeutung dieser Mitteilungen vgl. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Mitteilung "Leitlinien für das künftige Vorgehen der Kommission ... [enthält], deren Beachtung die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangt", sowie das Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12), in dem Gerichtshof hingegen die in dieser Rechtssache streitige Mitteilung über Beihilfen für nichtig erklärt hat, da sie keineswegs nur blosse Leitlinien enthalte, sondern neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten und damit für die betreffenden Unternehmen geschaffen habe.
(20) - Im übrigen hat der Gerichtshof in diesem Urteil, um das Argument der Kommission zurückzuweisen, daß es sich bei der fraglichen Mitteilung in Wirklichkeit um ein an ihre Dienststellen gerichtetes Rundschreiben handele, ausgeführt, daß die Mitteilung "sich ausdrücklich an die Mitgliedstaaten richtet, denen sie im übrigen bekanntgegeben wurde" (Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993, angeführt in Fußnote 12, Randnr. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03
Italien / Kommission
13 - Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571).37 - Urteil C-366/88 (Frankreich/Kommission, angeführt in Fußnote 13).
Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-377/00, T-379/00, T-380/00, T-260/01 und T-272/01 (Philip Morris u. a., Slg. 2003, II-1, Randnr. 86), in dem das Gericht zwischen den Internen Dienstanweisungen, um die es im Urteil Frankreich/Kommission in der Rechtssache C-366/88 ging, und der in dieser Rechtssache angefochtenen Handlung insofern einen Unterschied sah, als diese im Gegensatz zu den Internen Dienstanweisungen keine Kompetenzzuweisung bezweckt habe.
- EuG, 19.10.2016 - T-671/15
E-Control / ACER
La requérante fonde son argument sur les arrêts du 9 octobre 1990, France/Commission (C-366/88, EU:C:1990:348), du 13 novembre 1991, France/Commission (C-303/90, EU:C:1991:424), du 16 juin 1993, France/Commission (C-325/91, EU:C:1993:245), et du 20 mars 1997, France/Commission (C-57/95, EU:C:1997:164).Premièrement, l'arrêt du 9 octobre 1990, France/Commission (C-366/88, EU:C:1990:348), concernait, en substance, un acte adopté par la Commission et intitulé « Instructions internes " qui constituait une prise de position de la Commission sur l'étendue du pouvoir de contrôle de ses agents en matière de prise de certains échantillons.
- EuGH, 06.04.2000 - C-443/97
Spanien / Kommission
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von Rechtsnatur oder Form dieser Handlungen gegeben (Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 8).Sie stellen somit keine beschwerenden Maßnahmen dar, die als solche mit einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag angefochten werden können (Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 190/84, "Les Verts"/Parlament, Slg. 1988, 1017, Randnr. 8, sowie Frankreich/Kommission, Randnr. 9).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-28/94
Niederlande / Kommission
11: Urteile vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 11), vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 20), vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 17) und vom 6. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81 (BayWa, Slg. 1982, 1503, Randnr. 26).20: Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26), vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-242/96
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-209/96
Vereinigtes Königreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-233/96
Dänemark / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-232/96
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-233/02
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1994 - C-41/93
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02
Dansk Rørindustri / Kommission
- EuG, 19.09.2012 - T-265/08
Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …
- EuG, 21.11.2012 - T-270/08
Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 06.10.1993 - C-55/91
Italien / Kommission
- EuG, 13.04.2011 - T-320/09
Planet / Kommission - Nichtigkeitsklage - Schutz der finanziellen Interessen der …
- EuG, 12.10.1999 - T-216/96
Conserve Italia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21
Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1998 - C-238/96
Irland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95
Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet - …
- EuGH, 23.11.1995 - C-476/93
Nutral / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-32/89
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 10.07.1997 - T-212/95
Oficemen / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-476/93
Nutral SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
- EuG, 12.10.2016 - T-41/16
Cyprus Turkish Chamber of Industry u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-385/89
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-197/91
Frutticoltori Associati Cuneesi SARL gegen Associazione tra Produttori …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-198/94
Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-181/91
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften und Kommission …