Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.1990 - C-241/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,443
EuGH, 12.12.1990 - C-241/89 (https://dejure.org/1990,443)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1990 - C-241/89 (https://dejure.org/1990,443)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - C-241/89 (https://dejure.org/1990,443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Richtlinie 79/112 des Rates
    1.Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel - Richtlinie 79/112 - Nationale Regelung, die bei der Etikettierung synthetischer Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1.Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel - Richtlinie 79/112 - Nationale Regelung, die bei der Etikettierung synthetischer Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freier Warenverkehr; Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung; Für den Endverbraucher bestimmte Lebensmittel; Etikettierung; Aufmachung; Werbung; Synthetische Süßstoffe; Zucker

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    SARPP - Société d'application et de recherches en pharmacologie et phytotherapie SARL gegen Chambre syndicale des raffineurs et conditionneurs de sucre de France u. a.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    31 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau/De Smedt, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227), daß in Ermangelung einer gemeinsamen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, insoweit hinzunehmen sind, als eine solche Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um in Artikel 36 EWG-Vertrag angeführten Gründen des allgemeinen Interesses, wie dem Schutz der menschlichen Gesundheit, oder zwingenden Erfordernissen, unter anderem in bezug auf den Verbraucherschutz, gerecht zu werden.
  • EuGH, 18.02.1987 - 98/86

    Ministère public / Mathot

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    Die Richtlinie 79/112 hat nämlich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnr. 11) ausgeführt hat, Verpflichtungen in bezug auf die Kennzeichnung der in der gesamten Gemeinschaft gehandelten Lebensmittel begründet, ohne daß - ausser gemäß Artikel 3 Absatz 2 - Unterscheidungen nach dem Ursprung dieser Lebensmittel vorgenommen werden dürfen.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    31 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau/De Smedt, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227), daß in Ermangelung einer gemeinsamen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, insoweit hinzunehmen sind, als eine solche Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um in Artikel 36 EWG-Vertrag angeführten Gründen des allgemeinen Interesses, wie dem Schutz der menschlichen Gesundheit, oder zwingenden Erfordernissen, unter anderem in bezug auf den Verbraucherschutz, gerecht zu werden.
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    31 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau/De Smedt, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227), daß in Ermangelung einer gemeinsamen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, insoweit hinzunehmen sind, als eine solche Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um in Artikel 36 EWG-Vertrag angeführten Gründen des allgemeinen Interesses, wie dem Schutz der menschlichen Gesundheit, oder zwingenden Erfordernissen, unter anderem in bezug auf den Verbraucherschutz, gerecht zu werden.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    28 In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. in erster Linie Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837) das in Artikel 30 EWG-Vertrag ausgesprochene Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmässige Einfuhrbeschränkungen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten erfasst, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

    Auszug aus EuGH, 12.12.1990 - C-241/89
    29 Rechtsvorschriften wie die in Rede stehenden, die bestimmte Formen der Werbung beschränken oder untersagen, können, auch wenn sie die Einfuhren nicht unmittelbar regeln, doch geeignet sein, deren Volumen dadurch zu begrenzen, daß sie die Absatzmöglichkeiten für die eingeführten Erzeugnisse beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök' s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique"-Urteil, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen

    12 - Zur Notwendigkeit, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben und dabei nötigenfalls auch Aspekte des Unionsrechts zu erörtern, die nicht ausdrücklich Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens sind, vgl. Urteile SARPP (C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8), Aventis Pasteur (C-358/08, EU:C:2009:744, Rn. 50), Centre public d'action sociale d'Ottignies-Louvain-La-Neuve (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 37) und Neptune Distribution (C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 33 und 34) sowie speziell zur Richtlinie 2000/78 Urteile Wolf (C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 32), Petersen (C-341/08, EU:C:2010:4, Rn. 48) und Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 23).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    29 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht seine Frage zwar ihrer Form nach auf die Auslegung der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit beschränkt hat, dass dies den Gerichtshof aber nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, worauf dieses in seinen Fragen Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique", Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht