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   EuGH, 07.03.1990 - 69/88   

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https://dejure.org/1990,1577
EuGH, 07.03.1990 - 69/88 (https://dejure.org/1990,1577)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - 69/88 (https://dejure.org/1990,1577)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - 69/88 (https://dejure.org/1990,1577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Befugnis des Fiskus zur Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

  • Wolters Kluwer

    Pfändung über die Einziehung der direkten Steuern durch einen Mitgliedstaat; Behinderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten durch innerstaatliche Zulässigkeit der Pfändung für Steuerschulden

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Befugnis des Fiskus zur Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Maßnahmen gleicher Wirkung - Befugnis des Fiskus zur Pfändung von auf Raten unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 69/88
    9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, seit dem Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 ( Dassonville, Slg. 1974, 837 ) stellt jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, eine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt.
  • EuGH, 21.06.2016 - C-15/15

    Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung,

    Im Übrigen können die beschränkenden Wirkungen, die sich aus dieser Regelung ergeben, nicht in dem Sinne als zu ungewiss oder zu mittelbar angesehen werden, dass diese Regelung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs - u. a. in den Urteilen vom 7. März 1990, Krantz (C-69/88, EU:C:1990:97, Rn. 10 und 11), und vom 13. Oktober 1993, CMC Motorradcenter (C-93/92, EU:C:1993:838, Rn. 10 bis 12) - nicht als Beschränkung im Sinne von Art. 35 AEUV angesehen werden könnte.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    20 Aus den Akten des Ausgangsverfahrens geht nicht hervor, dass wegen besonderer Umstände wie beispielsweise einer sehr geringfügigen wirtschaftlichen Bedeutung vernünftigerweise angenommen werden könnte, dass ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, dem die Gemeinde Cingia de' Botti angehört, kein Interesse an der in Rede stehenden Konzession hätte und dass die Auswirkungen auf die betreffenden Grundfreiheiten daher zu zufällig und zu mittelbar wären, als dass auf eine Verletzung dieser Freiheiten geschlossen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98 BASF, Slg. 1999, I-6269, Randnr. 16, sowie Beschluss vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-431/01, Mertens, Slg. 2002, I-7073, Randnr. 34).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Ein derartiges Ereignis wäre jedoch zu ungewiß und wirkte zu indirekt, als daß eine Regelung, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst ausdrücklich nicht dieselbe Rechtsfolge knüpft wie an eine Beendigung, die er weder herbeigeführt noch zu vertreten hat, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnte (vgl. in diesem Sinne für den freien Warenverkehr insbesondere die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88, Krantz, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-44/98, BASF, Slg. 1999, I-0000, Randnrn.
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