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   EuGH, 19.03.1991 - 202/88   

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https://dejure.org/1991,374
EuGH, 19.03.1991 - 202/88 (https://dejure.org/1991,374)
EuGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 202/88 (https://dejure.org/1991,374)
EuGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 202/88 (https://dejure.org/1991,374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 90, Absätze 1 und 3
    1. Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Befugnisse der Kommission - Erlaß von Richtlinien, in denen allgemein die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten präzisiert werden

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und Teilen der Richtlinie über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte; Mitgliedstaatliche Ablehnungsmöglichkeiten trotz der grundsätzlicher Gestattung der Einfuhr, des Vertriebs ...

  • Judicialis

    RL 88/301 Art. 2; ; EG Art. 230; ; EWG Art. 173; ; EWG Art. 90 Abs. 3; ; EWG Art. 85

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nationale Fernmeldemonopole und Freier Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 19.03.1991 - 202/88
    33 Was die ausschließlichen Einfuhr- und Vertriebsrechte angeht, ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe namentlich das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) hinzuweisen, wonach das in Artikel 30 EWG-Vertrag aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmässige Beschränkungen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten erfasst, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus EuGH, 19.03.1991 - 202/88
    zum Ziel (siehe namentlich Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc, Slg. 1985, 1, Randnr. 9).
  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.03.1991 - 202/88
    26 Wie sich zudem aus dem Urteil vom 6. Juli 1982 in den verbundenen Rechtssachen 188/80 bis 190/80 (Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1982, 2545, Randnr. 14) ergibt, steht der etwaige Erlaß einer Regelung durch den Rat aufgrund einer allgemeinen Zuständigkeit nach anderen Vorschriften des Vertrags, in der Bestimmungen enthalten wären, die den besonderen Bereich von Artikel 90 berühren, der Ausübung der der Kommission in diesem Artikel verliehenen Zuständigkeit nicht entgegen.
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Wird eine juristische Person wie ELPA, die selbst Motorradrennen veranstaltet und kommerziell nutzt, mit der Aufgabe betraut, der zuständigen Behörde gegenüber ihr Einverständnis zu den Anträgen auf Genehmigung der Durchführung solcher Rennen zu erklären, so läuft dies tatsächlich darauf hinaus, ihr die Befugnis zu verleihen, die Personen zu bestimmen, die solche Wettbewerbe durchführen dürfen, und die Bedingungen festzulegen, unter denen die Rennen durchgeführt werden, und damit dieser Einrichtung einen eindeutigen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. entsprechend Urteile vom 19. März 1991, Frankreich/Kommission, C-202/88, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 51, und vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 25).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Artikel 90 Absatz 2 soll dadurch, daß er unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den allgemeinen Vorschriften des Vertrages zuläßt, das Interesse der Mitgliedstaaten am Einsatz bestimmter Unternehmen, insbesondere solcher des öffentlichen Sektors, als Instrument der Wirtschafts- oder Sozialpolitik mit dem Interesse der Gemeinschaft an der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und der Wahrung der Einheit des Gemeinsamen Marktes in Einklang bringen (Urteile vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88, Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 12, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1991 - C-48/90

    Königreich der Niederlande, Koninklijke PTT Nederland NV und PTT Post BV gegen

    Auch in der Rechtssache 226/87 (17) und in der Rechtssache C-202/88 (18) hat der Gerichtshof das Argument verworfen, die Kommission könne aufgrund des Artikels 90 Absatz 3 nur "Stellungnahmen" abgeben oder "Hinweise" geben (19).

    (Auf die Rechtssache C-202/88, in der es um die Befugnis der Kommission ging, Richtlinien aufgrund des Artikels 90 Absatz 3 zu erlassen, komme ich gleich zurück.).

    Trotzdem bleibt die niederländische Regierung dabei, daß ihre Auffassung durch das Urteil in der Rechtssache C-202/88 (21) bestätigt werde.

    Zum Beispiel hat der Gerichtshof in dem unlängst ergangenen Urteil in der Rechtssache C-202/88 (65) ausgeführt, daß die Kommission nach Artikel 90 Absatz 3 die Mitgliedstaaten (in jener Rechtssache durch eine Richtlinie) verpflichten kann, die besonderen oder ausschließlichen Rechte betreffend den Vertrieb oder die Wartung von Telekommunikations-Endgeräten, die sie Unternehmen gewährt haben, deshalb aufzuheben, weil diese Rechte gegen Artikel 30 EWG-Vertrag verstossen.

    (18) Urteil vom 19. März 1991 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223).

    Siehe auch Randnr. 16 des Urteils in der Rechtssache 202/88, a. a. O., in der die Auffassung der französischen Regierung wiedergegeben wird, daß Artikel 90 Absatz 3 der Kommission nur erlaube, "die Mitgliedstaaten in den Fällen, in denen es nicht auf der Hand liege, wie die Übereinstimmung mit dem Vertrag herzustellen sei, darauf hinzuweisen, welche Mittel eingesetzt werden müssten, um diese Übereinstimmung sicherzustellen".

    (47) Vgl. Urteil vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321).

    (71) Dieser Grundsatz, der bereits im Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409) allgemein aufgestellt worden ist, ist unlängst im Urteil in der Rechtssache C-202/88 (a. a. O., Randnr. 18, siehe insbesondere Randnrn. 22 und 34 bis 44) und im Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT/DEP (Slg. 1991, I-2925, insbesondere Randnrn.

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