Rechtsprechung
EuGH, 23.04.1991 - C-297/89 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Ryborg
Richtlinie 83/182 des Rates, Artikel 7 Absatz 1
1. Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel - Gewöhnlicher Wohnsitz im Sinne der Richtlinie 83/182 - Begriff - Kriterien zur Bestimmung - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Ryborg
- Wolters Kluwer
Bestimmung des "gewöhnlichen Wohnsitzes" i. S. des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel ; Vorübergehende Einfuhr eines Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken; Ständiger ...
- Judicialis
Richtlinie 83/182/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 83/182/EWG Art. 10 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 83/182 Art. 7 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
Gewöhnlicher Wohnsitz im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Richtlinie 83/182/EWG - Vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung - Gewöhnlicher Wohnsitz - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Absprache.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1990 - C-297/89
- EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Papierfundstellen
- DB 1992, 122
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 06.07.1988 - 127/86
Strafverfahren gegen Ledoux
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
13 Die Bestimmungen der Richtlinie 83/182 sind deshalb unter Berücksichtigung der mit der Harmonisierung im Mehrwertsteuerbereich verfolgten grundlegenden Ziele wie unter anderem der Förderung der Freizuegigkeit und des freien Warenverkehrs sowie des Verbots der Doppelbesteuerung auszulegen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84, Profant, Slg. 1985, 3237, Randnr. 25, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86, Ledoux, Slg. 1988, 3741, Randnr. 11). - EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
37 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 40) können sich einzelne gegenüber dem Staat nur auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen. - EuGH, 13.11.1990 - C-216/89
Reibold / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Nach der ständigen Rechtsprechung auf anderen Gebieten des Gemeinschaftsrechts ist nämlich der gewöhnliche Wohnsitz als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Slg. 1990, I-4163).
- EuGH, 03.10.1985 - 249/84
Ministère public / Profant
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
13 Die Bestimmungen der Richtlinie 83/182 sind deshalb unter Berücksichtigung der mit der Harmonisierung im Mehrwertsteuerbereich verfolgten grundlegenden Ziele wie unter anderem der Förderung der Freizuegigkeit und des freien Warenverkehrs sowie des Verbots der Doppelbesteuerung auszulegen (Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84, Profant, Slg. 1985, 3237, Randnr. 25, und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86, Ledoux, Slg. 1988, 3741, Randnr. 11). - EuGH, 14.07.1988 - 284/87
Schäflein / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Nach der ständigen Rechtsprechung auf anderen Gebieten des Gemeinschaftsrechts ist nämlich der gewöhnliche Wohnsitz als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Slg. 1990, I-4163). - EuGH, 12.07.1973 - 13/73
Angenieux / Hakenberg
Auszug aus EuGH, 23.04.1991 - C-297/89
Nach der ständigen Rechtsprechung auf anderen Gebieten des Gemeinschaftsrechts ist nämlich der gewöhnliche Wohnsitz als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. Urteile vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 13/73, Angenieux, Slg. 1973, 935, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87, Schäflein/Kommission, Slg. 1988, 4475, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-216/89, Reibold, Slg. 1990, I-4163).
- EuGH, 12.07.2001 - C-262/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER …
Die griechische Regierung trägt unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, Slg. 1991, I-1943) vor, der gewöhnliche Wohnsitz sei der Ort, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt habe, so dass alle in diesem Zusammenhang erheblichen Tatsachen zur Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes zu berücksichtigen seien.Als gewöhnlicher Wohnsitz ist daher der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (Urteil Ryborg, Randnr. 19).
Dabei sind alle erheblichen Tatsachen im Hinblick auf die Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes als ständigen Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen zu berücksichtigen (Urteil Ryborg, Randnr. 20), d. h. insbesondere die körperliche Anwesenheit des Betroffenen, diejenige seiner Familienangehörigen, die Einrichtung einer Wohnung, der Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, der Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Ort, an dem die Vermögensinteressen liegen, und der Ort, an dem verwaltungsmäßige Beziehungen zu den staatlichen Stellen und den gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen, soweit diese Faktoren den Willen des Betroffenen zum Ausdruck bringen, dem Ort, an dem die Bindungen bestehen, aufgrund einer Kontinuität, die aus einer Lebensgewohnheit und aus der Entwicklung normaler sozialer und beruflicher Beziehungen folgt, eine gewisse Beständigkeit zu verleihen.
Sie verpflichtet sie nicht, sich in jedem Einzelfall, in dem die Anwendung der Richtlinie mit Schwierigkeiten verbunden ist, abzusprechen (Urteil Ryborg, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99
Louloudakis
L 105, S. 59.4: - Slg. 1997, I-5981.5: - Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 19 mit weiteren Nachweisen).6: - Urteil in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 20).
7: - Urteil in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 25).
9: - Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling Slg. 1999, I-1075, Randnr. 29.) 10: - Urteil in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 30 bis 35).
16: - Urteil in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, zitiert in Fußnote 4, Randnr. 13).
- EuGH, 26.04.2007 - C-392/05
Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 - …
Zum anderen hat der Gerichtshof in Bezug auf Art. 7 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (…ABl. L 105, S. 59), der den Begriff des gewöhnlichen Wohnsitzes in einer Art. 6 der Richtlinie 83/183 entsprechenden Weise definiert, bereits entschieden, dass die Kriterien für die Bestimmung dieses Begriffs sowohl auf die berufliche und persönliche Bindung einer Person an einen bestimmten Ort als auch auf die Dauer dieser Bindung abstellen und dass sie deshalb kumulativ zu prüfen sind (vgl. Urteile vom 23. April 1991, Ryborg, C-297/89, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 19, und Louloudakis, Randnr. 51).Der gewöhnliche Wohnsitz ist als der Ort zu verstehen, den der Betroffene als ständigen Mittelpunkt seiner Interessen gewählt hat (vgl. entsprechend Urteile Ryborg, Randnr. 19, und Louloudakis, Randnr. 51).
Zur Bestimmung des gewöhnlichen Wohnsitzes als des ständigen Mittelpunkts der Interessen des Betroffenen sind alle erheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Urteil Ryborg, Randnr. 20), d. h. insbesondere die körperliche Anwesenheit des Betroffenen, diejenige seiner Familienangehörigen, die Einrichtung einer Wohnung, der Ort des tatsächlichen Schulbesuchs der Kinder, der Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Ort, an dem die Vermögensinteressen liegen, und der Ort, an dem die verwaltungsmäßigen Beziehungen zu den staatlichen Stellen und den gesellschaftlichen Einrichtungen bestehen, soweit diese Faktoren den Willen des Betroffenen zum Ausdruck bringen, dem Ort, an dem die Bindungen bestehen, aufgrund einer Kontinuität, die aus einer Lebensgewohnheit und aus der Entwicklung normaler sozialer und beruflicher Beziehungen folgt, eine gewisse Beständigkeit zu verleihen (Urteil Louloudakis, Randnr. 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14
X
7 - Die Vorlageentscheidung führt hierzu aus, dass der Gerechtshof auf die Urteile Ryborg (C-297/89, EU:C:1991:160), Louloudakis (C-262/99, EU:C:2001:407) und Alevizos (C-392/05, EU:C:2007:251) verwiesen habe, die alle die Auslegung der Richtlinien 83/182 und 83/183 betreffen.41 - Das vorlegende Gericht verweist auf die Urteile Ryborg (C-297/89, EU:C:1991:160), Louloudakis (C-262/99, EU:C:2001:407) und Alevizos (C-392/05, EU:C:2007:251).
49 - Vgl. für die Richtlinie 83/182 die Urteile Ryborg (C-297/89, EU:C:1991:160, Rn. 17 ff.) und Louloudakis (…C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 51 ff.) und für die Richtlinie 83/183 Urteil Alevizos (…C-392/05, EU:C:2007:251, Rn. 54 ff.).
50 - Vgl. Urteile Ryborg (C-297/89, EU:C:1991:160, Rn. 13), Louloudakis (…C-262/99, EU:C:2001:407, Rn. 58) und Alevizos (…C-392/05, EU:C:2007:251, Rn. 53).
- BFH, 11.02.2003 - VII B 244/02
NZB: Zulassungsgründe, gewöhnlicher Wohnsitz
Ziel der Verkehrsmittelrichtlinie ist es, die Ausübung der Freizügigkeit der gebietsansässigen Personen innerhalb der Gemeinschaft zu fördern (vgl. EuGH-Urteile vom 23. April 1991 Rs. C-297/89 --Ryborg--, EuGHE 1991, I-1943 Rz. 14, sowie in EuGHE 2001, I-5547 Rz. 58).Die in Art. 7 der Verkehrsmittelrichtlinie genannten Kriterien der beruflichen und persönlichen Bindung einer Person an einen bestimmten Ort sowie der Dauer dieser Bindung sind vielmehr kumulativ zu prüfen (vgl. EuGH-Urteile in EuGHE 1991, I-1943 Rz. 19, sowie in EuGHE 2001, I-5547 Rz. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05
Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr …
40 - Ständige Rechtsprechung; vgl. nur Urteile vom 23. April 1991, Ryborg (C-297/89, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 21), vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 33), vom 12. Juli 2001, Louloudakis (C-262/99, Slg. 2001, I-5547, Randnrn.49 - Urteile Ryborg (Randnrn. 19, 20 und 28, mit weiteren Nachweisen) und Louloudakis (Randnrn. 51, 55 und 57), zitiert in Fn. 40. Jene beiden Urteile sind zwar zu Art. 7 der Richtlinie 83/182 ergangen, lassen sich aber uneingeschränkt auf den hier auszulegenden Art. 6 der Richtlinie 83/183 übertragen.
- EuGH, 29.05.1997 - C-389/95
Klattner / Elliniko Dimosio
25 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind die Bestimmungen der Richtlinie unter Berücksichtigung der mit der Harmonisierung im Mehrwertsteuerbereich verfolgten grundlegenden Ziele wie der Förderung der Freizuegigkeit und des freien Warenverkehrs sowie des Verbotes der Doppelbesteuerung auszulegen (vgl. Urteile vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 249/84, Profant, Slg. 1985, 3237, Randnr. 25, vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 127/86, Ledoux, Slg. 1988, 3741, Randnr. 11, und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89, Ryborg, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 13).Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß nach den Begründungserwägungen der Richtlinie die Freizuegigkeit der gebietsansässigen Personen innerhalb der Gemeinschaft durch die steuerrechtlichen Regelungen, die bei der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel für die private oder berufliche Nutzung gelten, behindert wird und daß die Beseitigung der Behinderungen aufgrund dieser steuerrechtlichen Regelungen für die Errichtung eines Wirtschaftsmarktes mit ähnlichen Merkmalen wie ein Binnenmarkt besonders notwendig ist (vgl. Urteil Ryborg, a. a. O., Randnr. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12
O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …
Vgl. z. B. auch Urteile vom 23. April 1991, Ryborg (C-297/89, Slg. 1991, I-1943, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-9/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
(4) ° Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-297/89 (Ryborg, Slg. 1991, I-1943, Randnr. 16).(5) ° In diesem Sinne Urteil Ryborg (…a. a. O.) und Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 284/87 (Schäflein, Slg. 1988, 4475).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12
S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …
Vgl. z. B. auch Urteile vom 23. April 1991, Ryborg (C-297/89, Slg. 1991, I-1943, Randnrn. - VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934
Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung …
- FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15
Art. 7 Abs. 4 RL 2007/74/EG und § 2 Abs. 3 EF-VO sind nicht dahin gehend zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
Swaddling
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-302/12
X - Steuerrecht - Kraftfahrzeug-Zulassungsteuer - Niederlassungsfreiheit - …
- FG München, 07.04.2010 - 14 K 1895/09
Keine einfuhrumsatzsteuerfreie vorübergehende Verwendung eines in der Türkei …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-365/02
Lindfors
- EuG, 28.09.1993 - T-90/92
Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-389/95
Siegfried Klattner gegen Elliniko Dimosio (Griechischer Staat). - …
- EuGH, 02.08.1993 - C-9/92
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1992 - C-264/90
Heinrich Wehrs gegen Hauptzollamt Lüneburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-422/93
Teresa Zabala Erasun, Elvira Encabo Terrazos und Francisco Casquero Carrillo …
- EuG, 10.07.1992 - T-63/91
Elisabeth Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- FG München, 22.11.2007 - 14 K 1519/04
Vorübergehende Verwendung eines Lkw durch in der Gemeinschaft ansässige Person
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-451/99
Cura Anlagen
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-452/93
Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1992 - C-52/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-321/93
José Imbernon Martínez gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - …
- FG Bremen, 21.06.2018 - 1 K 26/18
Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Übersiedlungsgut - Vorliegen eines gewöhnlichen …
- FG München, 22.04.2013 - 14 K 3161/10
Vorübergehende Verwendung eines Pkw, Feststellungslast bezüglich gewöhnlichem …
- FG München, 21.09.2009 - 14 K 3219/08
Einfuhrabgabe für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet eines in …
- FG München, 18.12.2007 - 14 K 3554/04
Voraussetzungen einer einfuhrabgabenfreien vorübergehenden Verwendung eines Pkw; …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- FG München, 18.12.2007 - 14 K 3554/05
Vorschriftswidrige Einfuhr eines Kfz