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   EuGH, 07.05.1991 - C-291/89   

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EuGH, 07.05.1991 - C-291/89 (https://dejure.org/1991,956)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1991 - C-291/89 (https://dejure.org/1991,956)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - C-291/89 (https://dejure.org/1991,956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Interhotel / Kommission

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine ...

  • EU-Kommission

    Interhotel / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Zuschüsse der Europäischen Sozialfonds; Umfang der Aufgaben des Europäischen Sozialfonds; Anforderungen an die Genehmigung eines Zuschussantrages; Vorlage und Prüfung der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; Beschluss 83/516/EWG vom 17.10.1983 Art. 1 Abs. 2 a; ; Verordnung Nr. 2950/83 vom 17.10.1983 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 2950/83 Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-291/89
    14 Der Gerichtshof ist nach seiner Rechtsprechung befugt, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (vgl. die Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Französische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, und in der Rechtssache 2/54, Italienische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, sowie das Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-291/89
    16 Im übrigen steht fest, daß der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des Fonds ist (vgl. Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15) und insoweit selbst die Verantwortung übernimmt, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätigt und sogar gehalten sein kann, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-291/89
    14 Der Gerichtshof ist nach seiner Rechtsprechung befugt, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (vgl. die Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 1/54, Französische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 7, und in der Rechtssache 2/54, Italienische Republik/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, sowie das Urteil vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Ferner ist er befugt, von Amts wegen zu prüfen, ob die durch die Rechtsordnung der Union verliehenen Verfahrensgarantien eingehalten wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 1991, 1nterhotel/Kommission, C-291/89, Slg. 1991, I-2257, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

    Dagegen stützt sich diese Rechtsprechungsströmung fast systematisch auf zwei Urteile des Gerichtshofs, nämlich die Urteile Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189, Rn. 14) und Kommission/Sytraval und Brink's France (C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 67).

    Das Urteil Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189) wiederum betraf eine Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission, Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds für in Portugal durchgeführte Maßnahmen der beruflichen Bildung und Berufsberatung zu kürzen, die der Gesellschaft Interhotel gewährt worden waren.

    Allerdings wurde in den Rn. 15 bis 17 des Urteils Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189) nicht nur darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Anhörung des betreffenden Mitgliedstaats in eindeutiger Weise aus der in Rede stehenden Gemeinschaftsverordnung hervorging, sondern insbesondere angesichts der "zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen" in der ihm eröffneten Möglichkeit, vor Erlass einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein "wesentliches Formerfordernis" gesehen, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit dieser Entscheidung führt.

    Unter diesen Umständen scheint es mir gewagt, aus dem Urteil Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189) eine allgemeine Feststellung ableiten zu wollen, dass die Verletzung der Wahrung der Verteidigungsrechte und insbesondere die des Anspruchs juristischer und natürlicher Personen auf rechtliches Gehör in jedem Verwaltungsverfahren eine Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift in der Unionsrechtsordnung darstellt, die vom Unionsrichter von Amts wegen geprüft werden muss.

    Zunächst hat der Gerichtshof die Rechtsprechung im Urteil Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189) bisher nie über Fälle hinaus erstreckt, die die Beachtung der den Mitgliedstaaten vom Unionsrecht zuerkannten Verfahrensgarantien betrafen(47).

    Die Analogie zwischen dieser Rechtsprechung und dem Urteil Interhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189) sowie die Möglichkeit, eine Verletzung dieser Garantien von Amts wegen zu prüfen, wurden vom Gerichtshof im Urteil Kommission/Deutschland (C-160/08, EU:C:2010:230, Rn. 40 bis 42) ausdrücklich bestätigt.

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Angesichts der zentralen Stellung des betroffenen Mitgliedstaats in diesem Verfahren stellt daher seine Anhörung im betreffenden Verfahren ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Entscheidungen der Kommission führt, die die Aufhebung oder Umgestaltung einer Beihilfe anordnen (siehe entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21, sowie Urteil Air Inter/Kommission, Randnr. 80).

    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter nach der Rechtsprechung befugt ist, die Verletzung wesentlicher Formvorschriften von Amts wegen zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in den Rechtssachen 1/54, Frankreich/Hohe Behörde, Slg. 1954, 9, und 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91, Interhotel/Kommission, Randnr. 14, und Oliveira/Kommission, Randnr. 18).

  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

    Auf Klage der Klägerin wurde diese Entscheidung der Kommission vom Gerichtshof für nichtig erklärt, weil die Kommission der Portugiesischen Republik vor Erlaß der endgültigen Entscheidung über die Kürzung des Zuschusses keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257).

    Die Beklagte macht unter Hinweis auf die Schlußanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache C-291/89 (Nr. 28) geltend, daß es Sache des Trägers sei, voreiner Tätigung von Ausgaben nachzuprüfen, ob die entsprechende Rubrik von der Kommission genehmigt worden sei, wolle er nicht selbst für die Folgen einstehen müssen.

    Ferner macht die Beklagte unter Hinweis auf die Schlußanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache C-291/89 (Nr. 38) geltend, daß, selbst wenn die DAFSE die Kosten und die Finanzierung, wie sie in der Akte aufgeführt seien, bestätigt habe, "diese rasche Überprüfung seitens der innerstaatlichen Behörden nicht zu einer Verfestigung der Rechte führen kann, die die Klägerin erst nach Abschluß der vertieften Prüfung durch die Dienststellen der Kommission ... erwirbt", und daß "die der Übermittlung des Zahlungsantrags an die Kommission vorangehende Prüfung der innerstaatlichen Behörden in keiner Weise der Entscheidung dieses Organs vorgreifen kann".

    Folglich muß die Kommission bei der Prüfung des Antrags auf Restzahlung einen solchen Ermessensspielraum haben, da sie erst zu diesem Zeitpunkt konkret die von dem Unternehmen vorgelegten Nachweise nachprüfen kann (vgl. auch die Schlußanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache C-291/89, Nrn. 35 und 36).

    Für die Prüfung des Vorbringens, seit Verfahrensbeginn sei beträchtliche Zeit verstrichen, ist die Zeit maßgeblich, die zwischen der Verkündung des Nichtigkeitsurteils in der Rechtssache C-291/89 am 7. Mai 1991 und dem Erlaß der streitigen Entscheidung am 12. Juli 1994 liegt, d. h. eine Zeit von 38 Monaten oder mehr als drei Jahren.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    46 Die Richtigkeit dieser Beurteilung wird zum einen durch die Tatsache bekräftigt, daß nach ständiger Rechtsprechung die Klagen der Unternehmen, denen vom ESF Zuschüsse bewilligt wurden, gegen die Entscheidungen, mit denen ihnen ein solcher Zuschuß aberkannt wird, zulässig sind (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17), was voraussetzt, daß sie von diesen Entscheidungen nicht nur individuell, sondern auch unmittelbar betroffen sind.
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahrung der Verteidigungsrechte eine wesentliche Formvorschrift, deren Verletzung von Amts wegen geprüft werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 14, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 15. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 2000, II-491, Randnr. 487).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    60 Auf diesen Verfahrensfehler könnten sich die Klägerinnen schließlich nach der einschlägigen Rechtssprechung des Gerichtshofes berufen (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, und Urteil Oliveira/Kommission, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil Oliveira/Kommission, a. a. O., Randnrn. 17 und 18, und Urteil Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 14) hat nämlich der Bürger ein legitimes Interesse daran, die etwaige Nichtbeachtung des in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 vorgeschriebenen Formerfordernisses vor dem Gemeinschaftsrichter zu rügen, weil sich ein solcher Verstoß auf die Rechtmässigkeit der ihn betreffenden angefochtenen Entscheidungen auswirken kann.

  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

    Trotzdem ist die Klägerin von diesen Entscheidungen unmittelbar und individuell im Sinne des Artikels 173 Absatz 2 EWG-Vertrag betroffen, da sie ihr einen Teil der ihr ursprünglich zugestandenen Zuschüsse entziehen, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17).

    102 Nach ständiger Rechtsprechung muß die nach Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 39, und des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 72, sowie die angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

    Diese Möglichkeit, die nach der Rechtsprechung ein wesentliches Formerfordernis darstelle, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit des Rechtsakts führe (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in den Rechtssachen C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21), sei jedoch den belgischen Behörden nicht gewährt worden, da die Ergebnisse der zweiten Kontrolle mit der Aufforderung zur Äußerung der AEW erst am 15. Februar 2000 und damit nach Erlass der angefochtenen Entscheidung zugesandt worden seien.

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass die dem betroffenen Mitgliedstaat eröffnete Möglichkeit, vor Erlass einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes angesichts der zentralen Rolle dieses Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen durch den ESF ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der Entscheidung führt (Urteile Interhotel/Kommission, Randnr. 17, und Oliveira/Kommission, Randnr. 21).

  • EuG, 19.10.2006 - T-311/04

    Buendía Sierra / Kommission - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 -

    Solche Klagegründe können in allen Abschnitten des Verfahrens geltend gemacht werden (vgl. zur Verletzung wesentlicher Formvorschriften Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-154/98, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 2000, II-3453, Randnr. 46; vgl. zur Inexistenz einer Entscheidung Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-15/89, Chemie Linz/Kommission, Slg. 1992, II-1275, Randnr. 395).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman ASBL gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.11.2017 - T-263/15

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission - Staatliche

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in

  • EuG, 26.10.2000 - T-154/98

    Asia Motor France u.a. / Kommission

  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Neue Angriffs- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff

  • EuG, 07.11.1997 - T-218/95

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 03.04.2003 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-342/06

    La Poste / Ufex u.a. - Rechtsmittel - Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel -

  • EuG, 27.01.2000 - T-194/97

    Branco / Kommission

  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • EuG, 13.12.1999 - T-9/96

    Européenne automobile / Kommission

  • EuGH, 10.07.2014 - C-379/13

    Aecops / Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-200/92

    Imperial Chemical Industries plc (ICI) gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-44/09

    Knöll / Europol

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-41/09

    Roumimper / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-42/09

    Esneau-Kappé / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-34/09

    Sluiter / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-36/09

    Armitage-Wilson / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-38/09

    Martin / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-28/09

    Kipp / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-35/09

    Visser-Fornt Raya / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-39/09

    Goddijn / Europol

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-37/09

    Doyle / Europol

  • EuGH, 25.05.1993 - C-334/91

    IRI / Kommission

  • EuGöD, 26.03.2014 - F-8/13

    CP / Parlament

  • EuGöD, 29.06.2010 - F-27/09

    Hanschmann / Europol

  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

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