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   EuGH, 19.05.1992 - C-195/90   

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https://dejure.org/1992,2240
EuGH, 19.05.1992 - C-195/90 (https://dejure.org/1992,2240)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1992 - C-195/90 (https://dejure.org/1992,2240)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - C-195/90 (https://dejure.org/1992,2240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 76
    1. Verkehr - Einführung einer gemeinsamen Politik - Stillhalteregelung des Artikels 76 EWG-Vertrag - Bedeutung - Strassenverkehr - Einführung einer Gebühr für die Benutzung von Strassen mit schweren Lastfahrzeugen durch einen Mitgliedstaat bei gleichzeitiger Senkung der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung der Vertragsziele auf dem Gebiet der gemeinsamen Verkehrspolitik ; Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass des Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstrassen mit schweren Lastfahrzeugen ; Rechtmäßigkeit von ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 5; ; EWGV Art. 76; ; EWGV Art. 95

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Einführung von Straßenbenutzungsgebühren für den Schwerlastverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 76; EWG-Vertrag Art. 4
    1. Verkehr - Einführung einer gemeinsamen Politik - Stillhalteregelung des Artikels 76 EWG-Vertrag - Bedeutung - Strassenverkehr - Einführung einer Gebühr für die Benutzung von Strassen mit schweren Lastfahrzeugen durch einen Mitgliedstaat bei gleichzeitiger Senkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Straßenbenutzungsgebühren für schwere Lastfahrzeuge.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1949
  • NVwZ 1992, 873 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1152
  • DB 1992, 1520
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-195/90
    29 Insoweit ist zunächst festzustellen, daß der Umweltschutz nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein wesentliches Ziel der Gemeinschaft ist, dessen Bedeutung im übrigen durch die Einheitliche Europäische Akte bestätigt worden ist (vgl. Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607).
  • EuGH, 07.11.1991 - C-17/90

    Pinaud Wieger / Bundesanstalt für den Güterfernverkehr

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-195/90
    Eine einseitige Änderung der bestehenden Lage zu Lasten der Verkehrsunternehmen der anderen Mitgliedstaaten ist im Gegenteil als Behinderung der Durchführung der im Vertrag vorgesehenen gemeinsamen Verkehrspolitik anzusehen, bei der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme zu berücksichtigen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sind (vgl. Urteil vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90, Pinaud Wieger, Slg. 1991, I-5253, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Schließlich verweist die Republik Österreich auf Rn. 23 des Urteils vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, EU:C:1992:219), um das Vorliegen der behaupteten mittelbaren Diskriminierung zu untermauern.

    Die Republik Österreich ist daher der Ansicht, dass der Rechtsgrundsatz, der sich aus Rn. 23 des Urteils vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, EU:C:1992:219), ergebe, auf die vorliegende Rechtssache übertragbar sei.

    Zweitens schreibe das Verschlechterungsverbot des Art. 92 AEUV entgegen der vom Gerichtshof im Urteil vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, EU:C:1992:219), vertretenen Auslegung dieser Vorschrift als Stillhalteklausel nicht die Aufrechterhaltung des Status quo in Bezug auf die Wettbewerbslage vor, sondern verbiete nur eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung ausländischer Verkehrsunternehmer, und gegen dieses Verbot sei im vorliegenden Fall nicht verstoßen worden.

    Das Königreich Dänemark führt aus, dass das Urteil vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, EU:C:1992:219), auf das sich die Republik Österreich stütze, speziell und ausschließlich die Stillhalteklausel betroffen habe, die heute in Art. 92 AEUV enthalten sei, unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem Erlass der Regelung der Union über die Befugnis zur Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge, die heute in der Eurovignetten-Richtlinie enthalten sei, aus der sich ergebe, dass die gleichzeitig eingeführten streitigen nationalen Maßnahmen mit Art. 92 AEUV vereinbar seien.

    Somit ist festzustellen, dass die streitigen nationalen Maßnahmen, indem sie die neue Belastung, die in der von allen Verkehrsunternehmen zu zahlenden Infrastrukturabgabe liegt, durch eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe eines Betrags, der mindestens dem der entrichteten Abgabe entspricht, vollständig ausgleichen, die inländischen Verkehrsunternehmen zugutekommt und von der ausländische Verkehrsunternehmen ausgeschlossen sind, bewirken, dass die Lage der ausländischen Verkehrsunternehmen im Vergleich zu der der deutschen Verkehrsunternehmen in einem für Erstere ungünstigen Sinne verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland, C-195/90, EU:C:1992:219" Rn. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    16 Urteil vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, EU:C:1992:219, im Folgenden: Urteil Kommission/Deutschland).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - C-195/90 -, NJW 1992, 1949 = juris Rn. 21.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-28/09

    Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der

    So heißt es in Art. 2 EG, dass es insbesondere Aufgabe der Gemeinschaft ist, "ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" zu fördern; nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. p EG umfasst die Tätigkeit der Gemeinschaft einen Beitrag zur Erreichung eines "hohen Gesundheitsschutzniveaus" (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland, C-195/90, Slg. 1992, I-3141, Randnr. 29, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 91).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-184/91

    Christof Oorburg und Serge van Messem gegen Wasser- und Schiffahrtsdirektion

    4 - Der Gerichtshof hat im Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-195/90 (Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-3141, Randnrn.

    Siehe zu dieser Problemstellung die Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs vom 13. März 1992 in der Rechtssache C-195/90 (Kommission/Deutschland, a. a. O., I-3141, I-3158, Nrn. 14 bis 17).

    Vgl. die entsprechenden Urteile des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 26) und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89 (a. a. O., Randnr. 12).

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

    Aus diesem Grund geht auch der Hinweis der Klägerin auf das EuGH-Urteil Kommission/ Deutschland vom 19. Mai 1992 C-195/90 (EU:C:1992:219) ins Leere.
  • BFH, 12.08.1999 - VII R 112/98

    Kfz-Steuer bei Anhänger

    Insbesondere ist Art. 72 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht betroffen, welcher nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zwar eine Veränderung der Lage, in der sich in einem Mitgliedstaat die Verkehrsunternehmen der anderen Mitgliedstaaten befinden, im Vergleich zu den inländischen Verkehrsunternehmen in einem für erstere ungünstigen Sinne verhindern will (Urteil des EuGH vom 19. Mai 1992 Rs. C-195/90, EuGHE I-1992, 3141); indes läßt sich daraus, anders als die Klägerin offenbar meint, kein an den nationalen Gesetzgeber gerichtetes verpflichtendes Gebot entnehmen, die Lage der inländischen Verkehrsunternehmen etwaigen günstigeren Bedingungen anzugleichen, die Verkehrsunternehmen in anderen Mitgliedstaaten vorfinden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der

    129 - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland ("MOX-Anlage", C-459/03, Slg. 2006, I-4635, Rn. 169 bis 171), vom 19. Mai 1992, Kommission/Deutschland (C-195/90, Slg. 1992, I-3141, Rn. 36 bis 38), und vom 11. März 1992, Compagnie Commerciale de l'Ouest u. a. (C-78/90 bis C-83/90, Slg. 1992, I-1847, Randnr. 19).
  • BFH, 06.07.2017 - V B 28/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

    Aus diesem Grund geht auch der Hinweis der Klägerin auf das EuGH-Urteil Kommission/ Deutschland vom 19. Mai 1992 C-195/90 (EU:C:1992:219) ins Leere.
  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

    Aus diesem Grund geht auch der Hinweis der Klägerin auf das EuGH-Urteil Kommission/ Deutschland vom 19. Mai 1992 C-195/90 (EU:C:1992:219) ins Leere.
  • BFH, 06.07.2017 - V B 27/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 26/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • BFH, 21.12.1992 - VII B 128/92

    Rückwirkende Aufhebung von § 9a KraftStG 1979 durch AufhVO ist verfassungsgemäß

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1997 - C-27/96

    Danisco Sugar AB gegen Allmänna ombudet. - Beitritt des Königreichs Schweden -

  • EuGH, 31.03.1993 - C-184/91

    Oorburg und van Messem / Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1993 - C-375/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

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