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   EuGH, 19.05.1992 - C-29/91   

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https://dejure.org/1992,225
EuGH, 19.05.1992 - C-29/91 (https://dejure.org/1992,225)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1992 - C-29/91 (https://dejure.org/1992,225)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - C-29/91 (https://dejure.org/1992,225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vertragliche Übertragung - Begriff - Übertragung von Tätigkeiten zwischen zwei von öffentlichen Stellen subventionierten ...

  • EU-Kommission

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vertragliche Übertragung - Begriff - Übertragung von Tätigkeiten zwischen zwei von öffentlichen Stellen subventionierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; Begriff der "vertraglichen Übertragung"; Gewährung von Subventionen an eine juristische Personen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 207
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    10 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 135/83 (Abels, Slg. 1985, 469, Randnrn. 11 bis 13) festgestellt, daß sich die Tragweite der streitigen Vorschriften wegen der Unterschiede zwischen ihren sprachlichen Fassungen und des unterschiedlichen Inhalts des Begriffs der vertraglichen Übertragung im Recht der Mitgliedstaaten nicht allein aufgrund einer wörtlichen Auslegung bestimmen lässt.

    Nach dem Urteil Abels findet die Richtlinie nämlich keine Anwendung auf den Übergang von Unternehmen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist.

  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    Die Richtlinie hat nämlich, wie bereits ausgeführt, zum Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und sie gilt für alle Arbeitnehmer, die nach nationalem Recht irgendeinen, wenn auch nur eingeschränkten Schutz genießen (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 27, und vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 13).
  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    22 Im Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85 (Spijkers, Slg. 1986, 1119) hat der Gerichtshof klargestellt, aufgrund welcher Tatumstände zu beurteilen ist, ob ein Übergang eines Unternehmens im Sinne der Richtlinie vorliegt.
  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    12 Der Gerichtshof hat namentlich entschieden, daß in den Anwendungsbereich der Richtlinie die Pacht eines Unternehmens, gefolgt von der Auflösung des Pachtvertrags und der anschließenden Wiederübernahme des Betriebs durch den Eigentümer (Urteil vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mölle Kro, Slg. 1987, 5465), die Anpachtung eines Restaurants, die Auflösung des Pachtvertrags und der Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem neuen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739) und schließlich sogar die Veräusserung eines Bar- und Diskothekenbetriebs im Wege des Mietkaufs und die Rückgabe des Betriebs aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil vom 5. Mai 1988 in den verbundenen Rechtssachen 144/87 und 145/87, Berg, Slg. 1988, 2559) fallen.
  • EuGH, 15.04.1986 - 237/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    Die Richtlinie hat nämlich, wie bereits ausgeführt, zum Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und sie gilt für alle Arbeitnehmer, die nach nationalem Recht irgendeinen, wenn auch nur eingeschränkten Schutz genießen (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 27, und vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    11 Er hat diesen Begriff daher so weit ausgelegt, daß er dem Zweck der Richtlinie - Schutz der Arbeitnehmer bei Übertragung ihres Unternehmens - gerecht wird, und hat ausgeführt, daß diese Richtlinie in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.12.1987 - 287/86

    Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    12 Der Gerichtshof hat namentlich entschieden, daß in den Anwendungsbereich der Richtlinie die Pacht eines Unternehmens, gefolgt von der Auflösung des Pachtvertrags und der anschließenden Wiederübernahme des Betriebs durch den Eigentümer (Urteil vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mölle Kro, Slg. 1987, 5465), die Anpachtung eines Restaurants, die Auflösung des Pachtvertrags und der Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem neuen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739) und schließlich sogar die Veräusserung eines Bar- und Diskothekenbetriebs im Wege des Mietkaufs und die Rückgabe des Betriebs aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil vom 5. Mai 1988 in den verbundenen Rechtssachen 144/87 und 145/87, Berg, Slg. 1988, 2559) fallen.
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
    12 Der Gerichtshof hat namentlich entschieden, daß in den Anwendungsbereich der Richtlinie die Pacht eines Unternehmens, gefolgt von der Auflösung des Pachtvertrags und der anschließenden Wiederübernahme des Betriebs durch den Eigentümer (Urteil vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 287/86, Ny Mölle Kro, Slg. 1987, 5465), die Anpachtung eines Restaurants, die Auflösung des Pachtvertrags und der Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem neuen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739) und schließlich sogar die Veräusserung eines Bar- und Diskothekenbetriebs im Wege des Mietkaufs und die Rückgabe des Betriebs aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil vom 5. Mai 1988 in den verbundenen Rechtssachen 144/87 und 145/87, Berg, Slg. 1988, 2559) fallen.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist.
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Liegt unter Zugrundelegung der Entscheidungen des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 und vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 auch dann ein Anwendungsfall der Richtlinie 77/187/EWG vor, wenn ein Unternehmen einem Fremdunternehmen das Auftragsverhältnis kündigt, um dieses dann einem anderen Fremdunternehmen zu übertragen?.

    Wie der Gerichtshof schon im Urteil in der Rechtssache C-29/91 (Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189) u. a. festgestellt hat, findet der Begriff "vertragliche Übertragung" auf eine Situation Anwendung, in der eine Behörde beschließt, die Gewährung von Subventionen an eine juristische Person einzustellen, wodurch die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit dieser juristischen Person bewirkt wird, um die Subvention auf eine andere juristische Person zu übertragen, die einen ähnlichen Zweck verfolgt.

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Der Gerichtshof hat die Wendung "durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung", die auch in Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 enthalten ist, sowohl aufgrund der Abweichungen in den Sprachfassungen dieser Richtlinie als auch wegen des unterschiedlichen Inhalts der Begriffe im nationalen Recht so weit ausgelegt, dass sie dem Zweck der Richtlinie, die Arbeitnehmer bei einer Übertragung ihres Unternehmens zu schützen, gerecht wird (Urteile vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnrn.

    Er hat daher festgestellt, dass der Umstand, dass der Übergang auf einseitigen Entscheidungen der staatlichen Stellen und nicht auf einer Willensübereinstimmung beruht, die Anwendung der Richtlinie nicht ausschließt (vgl. insbesondere Urteile Redmond Stichting, Randnrn.

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