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   EuGH, 09.07.1992 - C-2/90   

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https://dejure.org/1992,738
EuGH, 09.07.1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - C-2/90 (https://dejure.org/1992,738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Richtlinie 84/631 des Rates
    1. Rechtsangleichung; Abfälle; Grenzueberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle; Richtlinie 84/631; Absolutes Verbot eines Mitgliedstaats, auf seinem Gebiet Abfall aus einem anderen Mitgliedstaat abzulagern; Unzulässigkeit; Pflicht zur Einhaltung des mit der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung zur grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung zu konkret bezeichneten Einrichtungen; Verbot der Ablagerung und Ableitung von Abfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begriff der Ware - Mülldeponie

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 315 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 871
  • EuZW 1992, 577
  • DVBl 1992, 1427
  • DVBl 1995, 232
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-1/90

    Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y

    Auszug aus EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
    34 Es trifft zu, daß zwingende Erfordernisse nur zu berücksichtigen sind, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar sind (vgl. namentlich Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-1/90, Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    cc) Denn durch die Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG wird jedenfalls die für den Abfall als Wirtschaftsgut und Ware im Sinne von Art. 28 AEUV einschlägige Warenverkehrsfreiheit (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90 [ECLI:EU:C:1992:310], Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 23 ff.) beeinträchtigt.

    aa) Der Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit lässt sich nicht durch die Gründe des Art. 36 Satz 1 AEUV und das generell geltende zwingende Erfordernis des Umweltschutzes (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 29 ff.) rechtfertigen.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Wenn danach Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind, bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. Juli 1992 - Rs C-2/90 - NVwZ 1992, 871 ) im Bereich der Abfallwirtschaft, dass die Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle dem Verursacherprinzip folgend in die Nähe ihres Entstehungsortes gehört (vgl. Koch/Reese, Getrennthaltung und Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben, 2001, S. 13).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
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