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   EuGH, 24.11.1992 - C-286/90   

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https://dejure.org/1992,699
EuGH, 24.11.1992 - C-286/90 (https://dejure.org/1992,699)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - C-286/90 (https://dejure.org/1992,699)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - C-286/90 (https://dejure.org/1992,699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Verordnung Nr. 3094/86 des Rates, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b
    1. Fischerei; Erhaltung der Meeresschätze; Technische Erhaltungsmaßnahmen; Verbot, Lachs, der in bestimmten nicht der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterstehenden Regionen gefangen wird, an Bord zu befördern oder zu lagern; Anwendbarkeit des ...

  • EU-Kommission

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 6 Abs. 1b der Verordnung 3094/86/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände; Lachsfang im Nordatlantik außerhalb der Gewässer unter der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten der Europäischen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Technische Erhaltungsmaßnahmen - Verbot, Lachs, der in bestimmten nicht der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterstehenden Regionen gefangen wird, an Bord zu befördern oder zu lagern - Anwendbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erhaltung der Fischbestände - Lachs, der im Nordatlantik außerhalb der der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterstehenden Gewässer gefangen wird - Verbot der Beförderung und der Lagerung innerhalb der der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (83)

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Sie wäre außerdem unvereinbar mit dem Grundsatz, dass die Befugnisse der Gemeinschaft und damit die des Gerichts unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssen (... Urteile [vom 24. November 1992] Poulsen und Diva Navigation [C-286/90, Slg. 1992, I-6019], Randnr. 9, und [vom 16. Juni 1998] Racke [C-162/96, Slg. 1998, I-3655], Randnr. 45).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Beim Erlass eines Rechtsakts ist sie also verpflichtet, das gesamte Völkerrecht zu beachten, auch das die Organe der Union bindende Völkergewohnheitsrecht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-286/90, Slg. 1992, I-6019, Randnrn.

    Die Existenz des vierten vom vorlegenden Gericht angeführten Grundsatzes, nämlich, dass Flugzeuge, die über hoher See fliegen, ausschließlich der Hoheitsgewalt des Staates unterliegen, in dem sie eingetragen sind, wird jedoch von der Regierung des Vereinigten Königreichs und in gewissem Maße auch von der deutschen Regierung bestritten; hierzu ist festzustellen, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gibt, dass der Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts, wonach sich ein Schiff, das sich auf hoher See befindet, grundsätzlich ausschließlich dem Recht des Flaggenstaats unterliegt, der als solcher anerkannt ist (vgl. Urteil Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 22), entsprechend für Luftfahrzeuge, die die hohe See überfliegen, gilt.

    Die Befugnisse der Union sind nämlich unter Beachtung des Völkerrechts auszuüben; infolgedessen haben die Auslegung der Richtlinie 2008/101 und die Festlegung ihres Anwendungsbereichs im Licht des einschlägigen See- und Luftvölkerrechts zu erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 9).

    Hingegen kann die Unionsregelung auf einen Luftfahrzeugbetreiber angewandt werden, wenn sich dessen Luftfahrzeug im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, und zwar auf einem Flugplatz in diesem Hoheitsgebiet befindet, da dieses Luftfahrzeug dann der uneingeschränkten Hoheitsgewalt dieses Mitgliedstaats und der Union untersteht (vgl. entsprechend Urteil Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

    29 - Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation (C-286/90, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9), vom 16. Juni 1998, Racke (C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45), vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. ("Intertanko", C-308/06, Slg. 2008, I-4057, Randnr. 51), und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission ("Kadi", C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 291).

    105 - Vgl. dazu etwa die Urteile Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnr. 10), Mondiet (zitiert in Fn. 104, Randnr. 13) und Brita (zitiert in Fn. 41, Randnr. 40).

    111 - Das Internationale Übereinkommen über die Hohe See, am 29. April 1958 in Genf zur Unterzeichnung aufgelegt und am 30. September 1962 in Kraft getreten ( RTNU Bd. 450, S. 11 [82]), weist bereits im 1. Erwägungsgrund seiner Präambel auf den Wunsch der Vertragsparteien hin, "die Regeln des Völkerrechts über die Hohe See zu kodifizieren"; dies erkennt auch der Gerichtshof im Urteil Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnr. 10) an.

    130 - Urteile Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnr. 9), Racke (zitiert in Fn. 29, Randnr. 45) und vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission ("Zellstoff", 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, Slg. 1988, 5193, Randnrn.

    134 - Urteil Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnrn. 3, 4 und 30 bis 34); ähnlich das Urteil Commune de Mesquer (zitiert in Fn. 44, Randnrn. 60 und 61) in Bezug auf Erdöl, das bei einem Schiffsunglück in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats ausgelaufen und dann an dessen Küsten geschwemmt wurde.

    135 - Urteil Zellstoff (zitiert in Fn. 130, Randnr. 18); auch im bereits erwähnten Urteil Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnrn. 30 bis 34) ist die Befugnis zur Beschlagnahme der Schiffsladung letztlich auf das Territorialitätsprinzip zurückzuführen.

    138 - Urteil Poulsen und Diva Navigation (zitiert in Fn. 29, Randnrn. 3, 4 und 30 bis 34).

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