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   EuGH, 30.03.1993 - C-24/92   

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https://dejure.org/1993,450
EuGH, 30.03.1993 - C-24/92 (https://dejure.org/1993,450)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.1993 - C-24/92 (https://dejure.org/1993,450)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 1993 - C-24/92 (https://dejure.org/1993,450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Corbiau / Administration des contributions

    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff - Direktor der Finanzverwaltung, der über den Einspruch eines Steuerpflichtigen gegen einen Steuerbescheid zu entscheiden hat, den die ihm ...

  • EU-Kommission

    Corbiau / Administration des contributions

  • Wolters Kluwer

    Verfallen einbehaltener Lohnsteuer zu Lasten eines nur teilweise innerhalb eines Jahres im Mitgliedstaat ortsansässigen Arbeitnehmers

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff - Direktor der Finanzverwaltung, der über den Einspruch eines Steuerpflichtigen gegen einen Steuerbescheid zu entscheiden hat, den die ihm ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 30.03.1993 - C-24/92
    12 Vor dem Directeur des contributions berief sich Herr Corbiau auf das Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß "es Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag verbietet, daß nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaats die einbehaltenen Steuern auf die Löhne und Gehälter zu Lasten eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, der nur während eines Teils des Jahres gebietsansässiger Steuerpflichtiger ist, weil er sich im Laufe des Steuerjahres im Lande niederlässt oder das Land verlässt, der Staatskasse verfallen und nicht erstattet werden können".
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Der Gerichtshof hat diese Kriterien ergänzt und u. a. das Erfordernis der Unabhängigkeit hervorgehoben, dem jedes Rechtsprechungsorgan entsprechen muß (Urteile vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò, Slg. 1987, 2545, Randnr. 7, vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 9, und vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92, Corbiau, Slg. 1993, I-1278).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    49 Der Begriff der Unabhängigkeit, die dem Auftrag des Richters innewohnt, bedeutet vor allem, dass die betreffende Stelle gegenüber der Stelle, die die mit einem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Eigenschaft eines Dritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92, Corbiau, Slg. 1993, I-1277, Randnr. 15, und vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-516/99, Schmid, Slg. 2002, I-4573, Randnr. 36).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    17 Erstens ist die Cour d' appel das erste Gericht, das dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen kann, da der Directeur, bei dem das streitige Verfahren in erster Instanz stattfindet, zur Finanzverwaltung gehört und folglich kein Gericht im Sinne von Artikel 177 des Vertrages ist (siehe in diesem Sinn Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92, Corbiau, Slg. 1993, I-1277).
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