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   EuGH, 22.03.1994 - C-375/92   

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https://dejure.org/1994,4724
EuGH, 22.03.1994 - C-375/92 (https://dejure.org/1994,4724)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - C-375/92 (https://dejure.org/1994,4724)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - C-375/92 (https://dejure.org/1994,4724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    EWG-Vertrag, Artikel 48, 52 und 59
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Erwerbstätige - Gleichbehandlung - Fremdenführer und Fremdenführer-Dolmetscher - Zugang zum Beruf - Staatsangehörigkeitserfordernis - Unzulässigkeit - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ein ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Zugang zum Beruf des Fremdenführers und des Dolmetschers; Nachweis einer Qualifikation zur Ausübung des Berufs des Fremdenführers; Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Fremdenführer - Nach nationalem Recht vorgeschriebene berufliche Qualifikation.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.02.1991 - C-154/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
    21 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727) festgestellt hat, verstösst ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 59 EWG-Vertrag, wenn er für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern, die mit einer Reisegruppe aus einem anderen Mitgliedstaat anreisen, den Besitz eines Berufsausweises verlangt, dessen Erteilung eine bestimmte durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisende Qualifikation voraussetzt, wenn diese Dienstleistungen darin bestehen, die betreffenden Touristen an anderen Orten zu führen als in Museen oder an Geschichtsdenkmälern, die nur mit einem spezialisierten berufsmässigen Fremdenführer besichtigt werden können.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
    21 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727) festgestellt hat, verstösst ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 59 EWG-Vertrag, wenn er für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern, die mit einer Reisegruppe aus einem anderen Mitgliedstaat anreisen, den Besitz eines Berufsausweises verlangt, dessen Erteilung eine bestimmte durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisende Qualifikation voraussetzt, wenn diese Dienstleistungen darin bestehen, die betreffenden Touristen an anderen Orten zu führen als in Museen oder an Geschichtsdenkmälern, die nur mit einem spezialisierten berufsmässigen Fremdenführer besichtigt werden können.
  • EuGH, 07.05.1992 - C-104/91

    Strafverfahren gegen Aguirre Borrell u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
    Diese Beurteilung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Diploms muß ausschließlich danach erfolgen, welches Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten dieses Diplom unter Berücksichtigung von Art und Dauer des Studiums und der praktischen Ausbildung, auf die es sich bezieht, bei seinem Besitzer vermuten lässt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnrn. 16 und 17, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-104/91, Aguirre Borrell u. a., Slg. 1992, I-3003).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
    Diese Beurteilung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Diploms muß ausschließlich danach erfolgen, welches Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten dieses Diplom unter Berücksichtigung von Art und Dauer des Studiums und der praktischen Ausbildung, auf die es sich bezieht, bei seinem Besitzer vermuten lässt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89, Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnrn. 16 und 17, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-104/91, Aguirre Borrell u. a., Slg. 1992, I-3003).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-198/89

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 22.03.1994 - C-375/92
    21 Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727) festgestellt hat, verstösst ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 59 EWG-Vertrag, wenn er für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern, die mit einer Reisegruppe aus einem anderen Mitgliedstaat anreisen, den Besitz eines Berufsausweises verlangt, dessen Erteilung eine bestimmte durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisende Qualifikation voraussetzt, wenn diese Dienstleistungen darin bestehen, die betreffenden Touristen an anderen Orten zu führen als in Museen oder an Geschichtsdenkmälern, die nur mit einem spezialisierten berufsmässigen Fremdenführer besichtigt werden können.
  • EuGH, 10.12.2009 - C-345/08

    Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass nationale Qualifikationsvoraussetzungen, selbst wenn sie ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit angewandt werden, sich dahin auswirken können, dass sie die Ausübung dieser Grundfreiheiten beeinträchtigen, wenn die fraglichen nationalen Vorschriften die von dem Betroffenen in einem anderen Mitgliedstaat bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Vlassopoulou, Randnr. 15, Kraus, Randnr. 32, vom 22. März 1994, Kommission/Spanien, C-375/92, Slg. 1994, I-923, Randnr. 18, und Morgenbesser, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-234/97

    Fernández de Bobadilla

    (33) - Vgl. z. B. die Diskussion der Befugnisse der Autonomen Gemeinschaften in Spanien bei der Reglementierung der Ausübung des Berufes des Fremdenführers in dem Urteil vom 22. März 1994 in der Rechtssache C-375/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-923).

    (39) - A. a. O., Randnr. 16; vgl. auch die Urteile Borrell, Randnr. 11; Kommission/Spanien, Randnr. 12 und Aranitis, Randnr. 31. Der Gerichtshof hat sich in seinem Urteil Heylens, Randnr. 11, auf eine solche Verpflichtung bezogen, wenn die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Anerkennung ausländischer Diplome als gleichwertig erlauben.

    12 und 14 und Kommission/Spanien, Randnr. 13.

    (47) - Urteil Heylens, Randnr. 13; Vlassopoulou, Randnr. 17; Borrell, Randnr. 12 und Kommission/Spanien, Randnr. 13.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV -

    33- Vgl. u. a. Urteile Vlassopoulou (C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 20 bis 23), Aguirre Borrell u. a. (C-104/91, EU:C:1992:202, Rn. 7 bis 16), Kommission/Spanien (C-375/92, EU:C:1994:109), Fernández de Bobadilla (C-234/97, EU:C:1999:367), Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Pe?›la (C-345/08, EU:C:2009:771).
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