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   EuGH, 16.06.1994 - C-35/93   

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https://dejure.org/1994,837
EuGH, 16.06.1994 - C-35/93 (https://dejure.org/1994,837)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1994 - C-35/93 (https://dejure.org/1994,837)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - C-35/93 (https://dejure.org/1994,837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifpositionen; Tarifierung der Waren; Kriterien; Objektive Beschaffenheitsmerkmale; Art und Weise der Herstellung; Voraussetzung für die Berücksichtigung; Allgemeine Tarifierungsvorschrift 2a; Zerlegt oder nicht zusammengesetzt gestellte Ware; ...

  • EU-Kommission

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

  • Wolters Kluwer

    Tarifierung von vollständigen Fotokopierapparaten mit optischem System unter der Typenbezeichnung EP 50 oder D 200 und EP 410 Z oder D 500; Erhebung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Normalpapierkopierern mit Ursprung in Japan; Tarifierung zusammengesetzer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zolltarifierung von Fotokopierapparaten

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 950/68 vom 28.07.1968 Anhang Teil I Titel I A 2 a S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung der Waren - Kriterien - Objektive Beschaffenheitsmerkmale - Art und Weise der Herstellung - Voraussetzung für die Berücksichtigung - Allgemeine Tarifierungsvorschrift 2a - Zerlegt oder nicht zusammengesetzt gestellte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 710
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.12.1989 - 26/88

    Brother International / Hauptzollamt Giessen

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    7 Diese Auffassung werde auch durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-26/88 (Brother International, Slg. 1989, 4253, Randnr. 17) bestätigt, in dem der Gerichtshof einfache Zusammensetzungsarbeiten als Vorgänge definiert habe, die weder Arbeitskräfte mit besonderer Qualifikation für die betreffenden Arbeiten noch hochentwickelte Gerätschaften, noch besonders für die Montage ausgerüstete Fabriken erforderten.

    Ist Satz 2 der ATV 2a dahin auszulegen, daß eine nicht zusammengesetzt gestellte Ware gegeben ist, wenn die Montage ihrer gemeinsam gestellten Einzelteile weder Arbeitskräfte mit besonderer Qualifikation für die betreffenden Arbeiten noch hochentwickelte Gerätschaften, noch besonders für die Montage ausgerüstete Fabriken im Sinne der Randnummer 17 des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-26/88 (Brother International, Slg. 1989, 4253, 4279) erfordert?.

  • EuGH, 11.07.1980 - 798/79

    Hauptzollamt Köln-Rheinau / Chem-Tec

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    Sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich, so daß gegebenenfalls zu prüfen ist, ob ihr Inhalt mit den Bestimmungen des GZT im Einklang steht und deren Bedeutung nicht verändert (Urteile vom 15. Februar 1977 in den verbundenen Rechtssachen 69/76 und 70/76, Dittmeyer, Slg. 1977, 231, und vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 798/79, Chem-Tec, Slg. 1980, 2639).
  • EuGH, 30.09.1982 - 295/81

    IFF

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    In bezug auf den Begriff der zerlegt oder nicht zusammengesetzt gestellten Ware und den Begriff des Zusammenfügens, wie er im Urteil des Gerichtshofes vom 30. September 1982 in der Rechtssache 295/81 (IFF, Slg. 1982, 3239, 3248) definiert ist, führt sie jedoch aus, für die Frage, ob Einzelteile als fertige oder vollständige Waren tarifiert werden dürften, sei eher der Vorgang maßgeblich, durch den die Ware erstellt werde.
  • EuGH, 31.03.1992 - C-338/90

    Hamlin Electronics / Hauptzollamt Darmstadt

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    Daraus folgt, daß es auf die ° von der Klägerin angesprochene ° Art und Weise der Herstellung einer Ware nur dann ankommt, wenn die betreffende Tarifposition dies ausdrücklich vorschreibt (Urteile vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88, Weber, Slg. 1989, 1395, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90, Hamlin, Slg. 1992, I-2333).
  • EuGH, 15.02.1977 - 69/76

    Dittmeyer / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    Sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich, so daß gegebenenfalls zu prüfen ist, ob ihr Inhalt mit den Bestimmungen des GZT im Einklang steht und deren Bedeutung nicht verändert (Urteile vom 15. Februar 1977 in den verbundenen Rechtssachen 69/76 und 70/76, Dittmeyer, Slg. 1977, 231, und vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 798/79, Chem-Tec, Slg. 1980, 2639).
  • EuGH, 25.05.1989 - 40/88

    Weber / Milchwerke Paderborn-Rimbeck

    Auszug aus EuGH, 16.06.1994 - C-35/93
    Daraus folgt, daß es auf die ° von der Klägerin angesprochene ° Art und Weise der Herstellung einer Ware nur dann ankommt, wenn die betreffende Tarifposition dies ausdrücklich vorschreibt (Urteile vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88, Weber, Slg. 1989, 1395, und vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90, Hamlin, Slg. 1992, I-2333).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-288/09

    Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs tragen die zur KN von der Kommission und zum HS von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994, Develop Dr. Eisbein, C-35/93, Slg. 1994, I-2655, Randnr. 21, vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-311, Randnr. 28, und vom 27. November 2008, Metherma, C-403/07, Slg. 2008, I-8921, Randnr. 48).

    Wie jedoch in Randnr. 63 des vorliegenden Urteils ausgeführt, sind die Erläuterungen zur KN zwar ein wichtiges Hilfsmittel, um eine einheitliche Auslegung der KN durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, doch sind sie rechtlich nicht verbindlich (vgl. Urteile Develop Dr. Eisbein, Randnr. 21, und vom 3. Dezember 1998, Clees, C-259/97, Slg. 1998, I-8127, Randnr. 12).

  • EuGH, 03.12.1998 - C-259/97

    Clees

    Die Auslegung einer Tarifierungsbestimmung durch ein Urteil des Gerichtshofes kann nicht durch spätere Erläuterungen der Kommission verändert werden, die zwar ein wichtiges Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Auslegung der KN durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, jedoch rechtlich nicht verbindlich sind (Urteil vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-35/93, Develop Dr. Eisbein, Slg. 1994, I-2655, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif -

    Gleiches gilt für die Erläuterungen zur KN (vgl. Urteile Develop Dr. Eisbein, C-35/93, EU:C:1994:252, Rn. 21, und British Sky Broadcasting Group und Pace, EU:C:2011:248, Rn. 92).

    Die Erläuterungen der KN sind jedoch, worauf in Rn. 35 des vorliegenden Urteils hingewiesen wurde, nicht rechtsverbindlich (vgl. Urteile Develop Dr. Eisbein, EU:C:1994:252, Rn. 21, und British Sky Broadcasting Group und Pace, EU:C:2011:248, Rn. 92).

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