Rechtsprechung
EuGH, 14.09.1994 - C-278/92, C-279/92, C-280/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen; Beurteilungskriterium; Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt; Fehlen, wenn es sich um eine ... - EU-Kommission
Spanien / Kommission
- Wolters Kluwer
Gewährung von Beihilfen Spaniens an Unternehmen; Zulässigkeit von Finanzhilfen des Staates bei Privatisierungen; Verpflichtungen des Staates als Eigentümer von Anteilen an Gesellschaften; Übernahme von Verlusten der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft; ...
- Judicialis
92/317/EWG Art. 2 Abs. 2; ; 92/317/EWG Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 3 Buchst. a; ; EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 3 Buch... st. c; ; EWG-Vertrag Art. 190
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen - Beurteilungskriterium - Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt - Fehlen, wenn es sich um eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatliche Beihilfen für öffentliche Unternehmen des Textilsektors und des Schuhsektors - Kapitaleinlagen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-278/92
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92, C-279/92, C-280/92
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 14.09.1994 - C-279/92
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
- VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-278/92, C-279/92 UND C-280/92.73 Das Königreich Spanien führt in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 aus, daß die Verpflichtung zur Wiedereinziehung der Beihilfen in Artikel 3 der Entscheidungen 92/318 und 92/321 gegen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie gegen die Pflicht zu einer angemessenen Begründung verstosse.
79 In der Rechtssache C-279/92 macht das Königreich Spanien weiter geltend, daß es Imepiel wegen des gegenwärtig anhängigen Konkursverfahrens unmöglich sei, die von der Kommission verfügte Maßnahme auszuführen.
85 Nach allem sind in der Rechtssache C-278/92 Artikel 2 Absatz 2 und die Artikel 3 bis 5 der Entscheidung 92/317 für nichtig zu erklären, und in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 ist die Klage abzuweisen.
Da die Kommission in der Rechtssache C-278/92 und das Königreich Spanien in den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 unterlegen ist, hat die Kommission ein Drittel der Kosten und das Königreich Spanien zwei Drittel der Kosten zu tragen.
2) In den Rechtssachen C-279/92 und C-280/92 wird die Klage abgewiesen.
- EuGH, 10.07.1986 - 234/84
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Die Kommission habe das Kriterium des privaten Investors, wie es vom Gerichtshof aufgestellt worden sei (Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 14 ff., und in der Rechtssache …3 Z 25/85|Generalanwalt beim EuGH; 16.04.1986; 40/85">40/85, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 13 ff.; Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 19 ff.), falsch angewandt.
42 Ferner schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43).
- EuGH, 21.03.1991 - C-305/89
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
3 Z 25/85|Generalanwalt beim EuGH; 16.04.1986; 40/85">40/85, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 13 ff.; Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 19 ff.), falsch angewandt.20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer sie erfolgen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind (Urteil Italien/Kommission, a. a. O., Randnr. 18).
25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 21) kann eine Muttergesellschaft während eines beschränkten Zeitraums auch Verluste einer ihrer Tochtergesellschaften übernehmen, um dieser die Einstellung ihrer Tätigkeit unter möglichst günstigen Bedingungen zu ermöglichen.
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
42 Ferner schließt weder der verhältnismässig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismässig geringe Grösse des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 43).80 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können etwaige Schwierigkeiten verfahrensrechtlicher und sonstiger Art bei der Durchführung der angefochtenen Entscheidung keinen Einfluß auf deren Rechtmässigkeit haben (Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 63).
- EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 21) kann eine Muttergesellschaft während eines beschränkten Zeitraums auch Verluste einer ihrer Tochtergesellschaften übernehmen, um dieser die Einstellung ihrer Tätigkeit unter möglichst günstigen Bedingungen zu ermöglichen.51 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Artikels 92 Absatz 3 EWG-Vertrag über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, a. a. O., Randnr. 34).
- EuGH, 24.02.1987 - 310/85
Deufil / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
78 Zur Begründungspflicht ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 24), auf das die angefochtenen Entscheidungen Bezug nehmen, entschieden hat, daß dann, wenn die Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 bereits gewährt worden ist, diese Entscheidung die Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung annehmen kann, die Beihilfe zurückzufordern. - EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
76 Ferner kann sich ein Mitgliedstaat, dessen Behörden eine Beihilfe unter Verletzung des Verfahrens des Artikels 93 gewährt haben, nicht unter Berufung auf das geschützte Vertrauen der Begünstigten der Verpflichtung entziehen, Maßnahmen zur Durchführung einer Entscheidung der Kommission zu ergreifen, durch die die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird (Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 17). - EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
73, Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 4, und vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11). - EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, verringern (Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19). - EuGH, 17.09.1980 - 730/79
Philip Morris / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
40 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muß der innergemeinschaftliche Handel, wenn eine von einem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel verstärkt, als von der Beihilfe beeinflusst erachtet werden (Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11). - EuGH, 20.03.1984 - 84/82
Deutschland / Kommission
- EuGH, 10.07.1986 - 40/85
Belgien / Kommission
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
STAATLICHE BEIHILFEN
Wurde die Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 bereits gewährt, so kann diese Entscheidung in Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung ergehen, die Beihilfe zurückzufordern (vgl. Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 24, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78).Einem sorgfältigen Gewerbetreibenden ist es regelmässig möglich, sich zu vergewissern, daß dieses Verfahren eingehalten wurde (…vgl. Urteile vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnrn. 13 und 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 51).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als Beihilfe nämlich, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, und vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68).Gewährt nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen einen öffentlichen Zuschuss, so kann dadurch die Erbringung von Verkehrsdiensten durch dieses Unternehmen beibehalten oder ausgeweitet werden, so dass sich die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Verkehrsdienste auf dem Markt dieses Staates zu erbringen, verringern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 26, und Spanien/Kommission, Randnr. 40).
Weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens schließt nämlich von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile Tubemeuse, Randnr. 43, und Spanien/Kommission, Randnr. 42).
Als Beihilfen gelten in dieser Hinsicht Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253, 1272) oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41).
- EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
52 Verstärkt eine von einem Mitgliedstaat gewährte finanzielle Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber derjenigen anderer Wettbewerber im innergemeinschaftlichen Handel, so muss der innergemeinschaftliche Handel als von der Beihilfe beeinflusst angesehen werden (Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 40).53 Zum ersten Argument der italienischen Regierung in Bezug auf den verhältnismäßig geringen Umfang einer Beihilfe oder die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens ist darauf hinzuweisen, dass derartige Umstände nicht von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten ausschließen (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 43, Spanien/Kommission, Randnr. 42, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 81).
54 Eine verhältnismäßig geringe Beihilfe kann den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem Sektor, in dem die begünstigten Unternehmen tätig sind, ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteile vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 27, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 63).
57 Außerdem kann eine Beihilfe, die auf individueller Ebene bescheiden sein mag, die aber potenziell allen Unternehmen eines Sektors oder einem sehr großen Teil von ihnen offen steht, Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben, wenn der Sektor durch eine hohe Anzahl kleiner Unternehmen gekennzeichnet ist (in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, Randnr. 64).
70 In der Begründung brauchen insoweit nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 190 EG-Vertrag genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (u. a. Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-114/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-7657, Randnrn.
71 Insbesondere in Bezug auf Entscheidungen über staatliche Beihilfen hat der Gerichtshof entschieden, dass sich zwar in bestimmten Fällen bereits aus den Umständen, unter denen die Beihilfe gewährt worden ist, ergeben kann, dass diese den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht; jedoch hat die Kommission diese Umstände in der Begründung ihrer Entscheidung zumindest anzugeben (Urteile Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 24, vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 52, und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 74).
Bei dieser Prüfung hat die Kommission die positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs abzuwägen (Urteile Philip Morris/Kommission, Randnrn. 24 und 26, sowie vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, Randnr. 51).
Die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung dieses Ermessens ist auf die Überprüfung der Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie auf die Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und des Fehlens von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch beschränkt (Urteile vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, Randnr. 74, und vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, Randnr. 93).
Daher kann die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten staatlichen Beihilfe zum Zweck der Wiederherstellung der früheren Lage grundsätzlich nicht als eine Maßnahme betrachtet werden, die außer Verhältnis zu den Zielen der Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen stünde (Urteile Tubemeuse, Randnr. 66, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 47).
129 Zum vierten Teil des vierten Klagegrundes, der sich auf einen angeblichen Begründungsmangel der angefochtenen Entscheidung bezieht, genügt der Hinweis, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn eine staatliche Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag bereits gewährt worden ist, die Kommission nicht zur Angabe besonderer Gründe für die Ausübung ihrer Befugnis, den nationalen Behörden die Rückforderung der Beihilfe aufzugeben, verpflichtet ist (Urteile vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, Randnr. 78, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, Randnr. 82).
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission
Zunächst ist daran zu erinnern, dass Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form sie auch erfolgen, nur dann staatliche Beihilfen darstellen können, wenn alle Voraussetzungen des Artikels 87 Absatz 1 EG erfüllt sind (u. a. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, und vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20).Daher ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapitalhilfen dieses Umfangs zu gewähren (Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8, vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Randnr. 21, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13), wobei insbesondere die zum Zeitpunkt dieser Hilfen verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen sind.
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta u.a. / Kommission
Artikel 92 Absatz 1 des Vertrages finde nur dann Anwendung, wenn die betreffende Beihilfe den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtige (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76, Benedetti, Slg. 1977, 163, Nr. 2 des Tenors) und die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im innergemeinschaftlichen Handel verstärke (Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 40).25, 44 und 45) entschieden, daß, "[wenn]... eine von einem Mitgliedstaat gewährte Finanzhilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel [verstärkt],... dieser als von der Beihilfe beeinflußt erachtet werden [muß]" (vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Capotorti in jener Rechtssache, Slg. 1980, 2693, 2697; im gleichen Sinn Urteile Spanien/Kommission, Randnr. 40, und Vlaams Gewest/Kommission, Randnr. 50).
Das Gericht hat diese Entscheidung, wie bereits erwähnt (Randnr. 81 dieses Urteils), damit begründet, daß, "[wenn]... eine staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Finanzhilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber konkurrierenden Unternehmen im gemeinschaftlichen Handel [stärkt],... dieser als von der Beihilfe beeinflußt erachtet werden [muß]" (Randnrn. 48 bis 50 des Urteils Vlaams Gewest/Kommission; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes Tubemeuse, Randnr. 43, vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 27, und Spanien/Kommission, Randnr. 42).
Wenn nämlich ein Mitgliedstaat einem Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Erzeugung dadurch beibehalten oder erhöht werden, so daß sich die Chancen der in den anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, ihre Erzeugnisse auf den Markt dieses Mitgliedstaats auszuführen, verringern (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19, vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, Randnr. 27, Spanien/Kommission, Randnr. 40, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnrn.
Bei dieser Untersuchung obliegt es der Kommission, die positiven Wirkungen der Beihilfe und die negativen Auswirkungen auf die Handelsbedingungen und die Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs gegeneinander abzuwägen (Urteile Philip Morris, Randnrn. 24 und 26, Spanien/Kommission, Randnr. 51, und British Airways u. a./Kommission, Randnrn.
169 Zunächst ist zu der angeblichen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darauf hinzuweisen, daß die Rückforderungspflicht grundsätzlich nicht außer Verhältnis zu den mit den Artikeln 92, 93 und 94 des Vertrages verfolgten Zielen stehen kann, weil die Beseitigung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung der gezahlten Beihilfe nebst Zinsen die denknotwendige Folge der Feststellung der Unvereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ist und lediglich die Wiederherstellung der früheren Situation bezweckt (Urteile des Gerichtshofes, Tubemeuse, Randnr. 66, Spanien/Kommission vom 14. September 1994, Randnr. 75, vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 47, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache Belgien/Kommission, Randnr. 68, sowie Urteil Siemens/Kommission, Randnr. 96).
Ein umsichtiger Wirtschaftsteilnehmer muß sich nämlich normalerweise vergewissern können, ob dieses Verfahren beachtet worden ist (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 16, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache Spanien/Kommission, Randnr. 51, sowie Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 69).
- EuGH, 24.10.2013 - C-214/12
Land Burgenland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
154 bis 158 des Urteils Burgenland zu Unrecht auf die Urteile vom 14. September 1994, Spanien/Kommission (C-278/92 bis C-280/92, Slg. 1994, I-4103), und vom 28. Januar 2003, Deutschland/Kommission (C-334/99, Slg. 2003, I-1139), gestützt, in denen zwischen den Verpflichtungen, die dem Staat oblägen, wenn er hoheitlich tätig werde, und den Verpflichtungen unterschieden werde, die ihm in seiner Eigenschaft als Eigentümer der Anteile einer Gesellschaft oblägen.GRAWE rügt erstens, dass das Gericht das Urteil Spanien/Kommission fehlerhaft angewandt habe.
Mit ihrem ersten Argument bringen das Land Burgenland, die Republik Österreich und GRAWE im Wesentlichen vor, das Gericht habe in Anbetracht der Merkmale der Ausfallhaftung die Rolle des Landes Burgenland als Eigentümer und Anteilseigner der BB verkannt und infolgedessen auch das Kriterium des privaten Kapitalgebers, wie es sich aus den Urteilen Spanien/Kommission und Deutschland/Kommission ergebe.
In Bezug auf die Anwendung dieses Kriteriums hat das Urteil Kommission/EDF aber die Rechtsprechung insbesondere in den Urteilen Spanien/Kommission und Deutschland/Kommission bestätigt, wonach bei der Beurteilung der Frage, ob dieselbe Maßnahme unter normalen Marktbedingungen von einem privaten Verkäufer, der sich in einer möglichst ähnlichen Lage befindet wie der Staat, getroffen worden wäre, nur die Vorteile und Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die mit der Eigenschaft des Staates als Anteilseigner zusammenhängen, nicht aber jene, die an seine Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt anknüpfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EDF, Randnr. 79).
- EuG, 13.06.2000 - T-204/97
EPAC / Kommission
Es reiche nicht aus, einfach eine Beeinträchtigung des Handels nur wegen der Durchführung einer finanziellen Unterstützungsmaßnahme anzunehmen; vielmehr müsse die Kommission konkret eine aktuelle oder potentielle Veränderung des Wettbewerbs nachweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 32).66 Für die Frage, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung zu ermitteln, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41, und in der Rechtssache DM Transport, Randnr. 22).
68 Das Verhalten des portugiesischen Staates, der die streitige Bürgschaft übernommen hat, kann jedoch nicht mit dem eines privaten Investors gleichgestellt werden (vgl. insoweit zu Darlehen Urteile vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, Randnr. 46, und in der Rechtssache DM Transport, Randnr. 24), da der portugiesische Staat keine Kapitalzuführung vorgenommen hat.
Die Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe soll nämlich die Lage vor Gewährung der Beihilfe wiederherstellen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 47, und vom 14. Januar 1997, Belgien/Kommission, Randnr. 68).
Etwaige Schwierigkeiten verfahrensrechtlicher oder sonstiger Art bei der Durchführung der angefochtenen Entscheidung haben keinen Einfluß auf deren Rechtmäßigkeit (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, Randnr. 80, und vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 13.06.2002 - C-382/99
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG …
Daher kann sich ein Mitgliedstaat für die Anfechtung der Rechtmäßigkeit einer derartigen Entscheidung nicht auf Umstände berufen, die er der Kommission nicht im Verwaltungsverfahren zur Kenntnis gebracht hat (Urteil vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 31). - EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission
Was die Wirkungen der streitigen Maßnahme auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten angeht, so schließt nach ständiger Rechtsprechung weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 43, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Deutschland, Slg. 1994, I-4103, Randnrn. - EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
54 Erstens ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten ausschließt (Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 43, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 42, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 81).Eine verhältnismäßig geringe Beihilfe kann den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, wenn auf dem Sektor, in dem die begünstigten Unternehmen tätig sind, ein lebhafter Wettbewerb herrscht (Urteile vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 63).
Daher kann die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten staatlichen Beihilfe zwecks Wiederherstellung der früheren Lage grundsätzlich nicht als eine Maßnahme betrachtet werden, die außer Verhältnis zu den Zielen der Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen stünde (Urteile Tubemeuse, Randnr. 66, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 47).
- EuGH, 29.04.2004 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- EuGH, 19.09.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission
- EuG, 21.01.1999 - T-129/95
STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT
- EuGH, 05.06.2012 - C-124/10
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …
- EuG, 29.09.2000 - T-55/99
CETM / Kommission
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
- EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien / Kommission
- EuGH, 19.09.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- EuG, 15.12.2009 - T-156/04
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der …
- EuGH, 17.06.1999 - C-75/97
Belgien / Kommission
- EuGH, 15.07.2004 - C-345/02
Pearle u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98
Industrie des poudres sphériques / Rat
- EuGH, 29.04.2004 - C-277/00
Deutschland / Kommission
- EuGH, 12.11.1998 - C-415/96
Spanien / Kommission
- EuGH, 06.03.2018 - C-579/16
Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche …
- EuG, 18.11.2004 - T-176/01
Ferriere Nord / Kommission
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission
- EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
- EuG, 15.12.1999 - T-132/96
Freistaat Sachsen / Kommission
- EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-372/97
Italien / Kommission
- EuG, 28.02.2012 - T-268/08
Land Burgenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die der …
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
- EuGH, 22.03.2001 - C-17/99
Frankreich / Kommission
- EuG, 22.10.2008 - T-309/04
TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …
- EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
- EuGH, 28.01.2003 - C-334/99
Deutschland / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
BP Chemicals / Kommission
- EuGH, 14.01.1997 - C-169/95
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- EuGH, 30.09.2003 - C-57/00
Freistaat Sachsen v Commission
- VG Frankfurt/Main, 08.08.2018 - 5 K 4453/16
Das EEG 2014 enthält keine positiv normierte Privilegierung von Schienenbahnen in …
- EuG, 17.12.2008 - T-196/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE …
- EuG, 29.03.2007 - T-366/00
Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks - …
- EuG, 26.06.2008 - T-442/03
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN …
- EuG, 30.04.1998 - T-214/95
Vlaamse Gewest / Kommission
- EuG, 11.06.2009 - T-297/02
ACEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuG, 05.08.2003 - T-116/01
P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission
- EuG, 11.07.2002 - T-152/99
HAMSA / Kommission
- EuG, 28.01.1999 - T-14/96
BAI / Kommission
- EuG, 27.01.1998 - T-67/94
Ladbroke Racing / Kommission
- EuG, 06.03.2002 - T-127/99
Diputación Foral de Álava / Kommission
- EuG, 10.04.2003 - T-366/00
Scott / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen
- EuG, 14.01.2004 - T-109/01
Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97
Belgien / Kommission
- EuGH, 11.09.2003 - C-197/99
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- EuG, 06.07.1995 - T-447/93
Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …
- EuG, 15.06.2005 - T-171/02
Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- EuG, 01.02.2018 - T-423/14
Larko / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …
- EuG, 12.12.2000 - T-296/97
Alitalia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE …
- EuG, 11.09.2012 - T-565/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese …
- EuG, 06.10.1999 - T-123/97
Salomon / Kommission
- EuG, 15.03.2001 - T-73/98
Prayon Rupel / Kommission
- EuG, 07.12.2010 - T-11/07
Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer …
- EuG, 11.06.2009 - T-189/03
ASM Brescia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der …
- EuG, 06.04.2006 - T-17/03
Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …
- EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
Kommission / Italien
- EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
La Poste / Ufex u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem …
- EuG, 15.09.1998 - T-126/96
BFM / Kommission
- EuG, 04.05.2022 - T-718/20
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rettungsbeihilfe …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-559/12
Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - La Poste - Öffentliche Einrichtung mit …
- EuG, 16.01.2018 - T-747/15
Das Gericht der EU bestätigt den Beschluss der Kommission, Frankreich zu …
- EuG, 07.05.2009 - T-151/05
NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-209/21
Ryanair / Kommission
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
BNP Paribas und BNL / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der …
- EuG, 25.03.1999 - T-37/97
Forges de Clabecq / Kommission
- EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
- EuGH, 04.04.1995 - C-350/93
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-124/10
Generalanwalt Mazák vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof das Urteil des …
- EuG, 14.07.2010 - T-570/08
Deutsche Post / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Anordnung …
- EuG, 15.12.2016 - T-808/14
Spanien / Kommission
- EuG, 11.06.2009 - T-301/02
AEM / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04
Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - …
- EuG, 19.10.2005 - T-318/00
Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20
Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 12.09.2007 - T-239/04
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die für …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-53/00
Ferring
- EuG, 04.04.2001 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03
Heiser
- EuG, 29.06.2000 - T-234/95
DSG / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-266/04
Casino France - Artikel 87 Absatz 1 EG - Abgabe auf die Verkaufsfläche - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
- EuG, 30.04.1998 - T-16/96
Cityflyer Express / Kommission
- EuG, 06.07.2017 - T-1/15
SNCM / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16
Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-328/99
Italien / Kommission
- EuG, 28.02.2012 - T-282/08
Grazer Wechselseitige Versicherung / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-276/02
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2014 - C-533/12
SNCM/Corsica Ferries France - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-278/00
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-310/99
Italien / Kommission
- EuG, 15.06.1999 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93
Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer …
- EuG, 14.07.2010 - T-571/08
Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Anordnung …
- EuG, 06.10.2009 - T-8/06
FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …
- EuG, 11.06.2009 - T-222/04
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2006 - 8 S 42.06
Missachtung einer für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen …
- EuG, 19.09.2006 - T-166/01
Lucchini / Kommission - EGKS - Staatliche Beihilfen - Umweltschutzbeihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-88/03
Portugal / Kommission - (Einkommensteuersenkung für auf den Azoren ansässige …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-256/97
DM Transport
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-39/94
Syndicat français de l'Express international (SFEI) und andere gegen La Poste und …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission
- EuGH, 03.10.2002 - C-394/01
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2002 - C-394/01
Frankreich / Kommission
- EuG, 12.09.2007 - T-323/04
Brandt Italia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-526/04
Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Abgabenvergünstigung für Großhändler …
- EuG, 06.10.1999 - T-110/97
Kneissl Dachstein / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-499/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-415/96
Spanien / Kommission
- EuG, 13.12.2018 - T-284/15
AlzChem / Kommission - Staatliche Beihilfen - Chemische Industrie - Beschluss, …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-169/95
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …