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   EuGH, 15.12.1994 - C-320/92 P   

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https://dejure.org/1994,1471
EuGH, 15.12.1994 - C-320/92 P (https://dejure.org/1994,1471)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - C-320/92 P (https://dejure.org/1994,1471)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - C-320/92 P (https://dejure.org/1994,1471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Finsider / Kommission

    EGKS-Vertrag, Artikel 33; Allgemeine Entscheidung Nr. 194/88, Artikel 5
    1. Nichtigkeitsklage; Nichtigkeitsurteil; Tragweite; Nichtigerklärung des Artikels 5 der Entscheidung Nr. 194/88/EGKS

  • EU-Kommission

    Finsider / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel zur Nichtigerklärung einer Entscheidung der Europäischen Kommission; Geldbuße wegen Quotenüberschreitung der zugeteilten Stahlmenge; Grundsatz des Vertrauensschutzes; Vorgriff auf die Quoten des folgenden Quartals; Nachweis der Quotenüberschreitung

  • Judicialis

    Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS vom 31. Oktober 1980 (ABl. L 291, S. 1); ; Entscheidung Nr. 3485/85/EGKS vom 27. November 1985 (ABl. L 340, S. 5) Art. 5; ; Entscheidung Nr. 194/88/EG... KS der vom 6. Januar 1988 Art. 11. Abs. 3 Buchst. e; ; EGKS-Vertrag Art. 58 § 4; ; EGKS-Vertrag Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsurteil - Tragweite - Nichtigerklärung des Artikels 5 der Entscheidung Nr. 194/88/EGKS - [EGKS-Vertrag, Artikel 33 - Allgemeine Entscheidung Nr. 194/88, Artikel 5]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel in EGKS-Sachen - Quoten für die Erzeugung und Lieferung von Stahl innerhalb des Gemeinsamen Marktes - Überschreitung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.06.1989 - 218/87

    Hoogovens Groep u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    ° das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1989 in den Rechtssachen 218/87, 223/87, 72/88 und 92/88 (Hoogovens Gröp u. a./Kommission, Slg. 1989, 1711), in dem die Artikel 5 und 17 der Entscheidung Nr. 194/88 für nichtig erklärt worden seien, verkannt;.

    8 Mit dem ersten Rechtsmittelgrund macht die Rechtsmittelführerin geltend, daß das Gericht das Urteil Hoogovens Gröp u. a./Kommission (a. a. O.), in dem der Gerichtshof die Artikel 5 und 17 der Entscheidung Nr. 194/88 für nichtig erklärt habe, verkannt habe.

    Da diese Vorschrift mit dem erwähnten Urteil Hoogovens Gröp u. a./Kommission für nichtig erklärt worden sei, hätten die für das Jahr 1988 festgesetzten Quoten jede Gültigkeit verloren, so daß die Feststellung irgendeiner Überschreitung unmöglich geworden sei.

    13 Daraus folgt, daß die Kommission die Quoten für 1988 unter Beachtung des vom Gerichtshof hervorgehobenen Gebots der Billigkeit festsetzen konnte, daß anhand dieser Quoten geprüft werden konnte, ob die Rechtsmittelführerin die ihr zugeteilte Menge überschritten hatte, und daß das Gericht demnach entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin das erwähnte Urteil Hoogovens Gröp u. a./Kommission nicht verkannt hat.

    14 Die zweite Vorschrift, auf die die Rechtsmittelführerin in ihrem ersten Rechtsmittelgrund verweist, nämlich Artikel 17 der Entscheidung Nr. 194/88, der gleichfalls mit dem erwähnten Urteil Hoogovens Gröp u. a./Kommission für nichtig erklärt worden ist, gestattete den Unternehmen, einen Teil des Unterschieds zwischen den ihnen zugeteilten Produktionsquoten und ihren Lieferquoten in Lieferquoten umzuwandeln:.

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat es dann das Vorliegen eines Fehlers, eines Schadens und eines Kausalzusammenhangs nachzuweisen, da die Rechtswidrigkeit der für nichtig erklärten Handlung für sich allein nicht ausreicht, um die Haftung der Gemeinschaft zu begründen (Urteil vom 30. Januar 1992 in den Rechtssachen C-363/88 und C-364/88, Finsider u. a./Kommission, Slg. 1992, I-359).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    37 Das Rechtsmittel ist jedoch zurückzuweisen, wenn die Gründe eines Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, sich die Urteilsformel aber aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-30/91 P, Lestelle/Kommission, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28).
  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    41 Aus diesen tatsächlichen Feststellungen, die zu treffen Sache des Gerichts ist (siehe insbesondere Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12), hat das Gericht mit Recht ableiten können, daß die Kommission "der Klägerin Gelegenheit gegeben hat, zu der behaupteten Überschreitung Stellung zu nehmen" (Randnr. 108).
  • EuG, 05.06.1992 - T-26/90

    Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    1 Die Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 28. Juli 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Juni 1992 in der Rechtssache T-26/90 (Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789) eingelegt, soweit es das Gericht abgelehnt hat, die Entscheidung der Kommission vom 21. März 1990, mit der der Rechtsmittelführerin eine Geldbusse wegen Quotenüberschreitung auferlegt wurde, für nichtig zu erklären und den Betrag dieser Geldbusse herabzusetzen.
  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    20 Daher hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, 3) entschieden, daß er nicht befugt ist, der Hohen Behörde die Entscheidungen vorzuschreiben, die aufgrund eines Nichtigkeitsurteils zu ergreifen sind, sondern sich darauf beschränken muß, die Sache an die Hohe Behörde zurückzuverweisen.
  • EuGH, 14.07.1988 - 33/86

    Stahlwerke Peine-Salzgitter u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-320/92
    11 In diesem Zusammenhang ist, wie es das Gericht getan hat, darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in Randnummer 26 des erwähnten Urteils Hoogovens Gröp u. a./Kommission ausgeführt hat, daß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 194/88 denselben Wortlaut hat wie Artikel 5 der Entscheidung Nr. 3485/85 und daß er deshalb aus den gleichen Gründen, wie sie zur Nichtigerklärung dieser Vorschrift im Urteil vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 33/86, 44/86, 110/86, 226/86 und 285/86 (Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4309) geführt haben, für nichtig zu erklären ist.
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Das Gericht hätte die Anträge der Klägerinnen somit aus diesem Grund zurückweisen müssen, wenn es nicht den Rechtsfehler begangen hätte, der dazu geführt hat, dass es sie aus anderen Gründen zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteile Finsider/Kommission, Randnr. 38, und WSA/E, Randnr. 18).

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Im übrigen steht es dem Gerichtshof nicht zu, bei der Entscheidung über Rechtsfragen in einem Rechtsmittelverfahren aus Billigkeitsgründen seine Bewertung an die Stelle der Bewertung des Gerichts zu setzen, das in Wahrnehmung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe einer Geldbuße entscheidet, die gegen ein Unternehmen wegen der von ihm begangenen Verletzung des Gemeinschaftsrechts festgesetzt worden ist (u. a. Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache 320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 46).
  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Dass die Schlussfolgerungen der Kommission zum Splitmargensystem und zur Kündigung einiger Händlerverträge als nicht hinreichend durch Beweise gestützt beurteilt wurden, mindert schließlich nicht die besondere Schwere der fraglichen Zuwiderhandlung, die durch den Beweis anderer rechtswidriger Verhaltensweisen ausreichend nachgewiesen wurde ... 348 Nach alledem hält es das Gericht, das in Wahrnehmung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung im Sinne des Artikels 172 EG-Vertrag (jetzt Artikel 229 EG) und des Artikels 17 der Verordnung Nr. 17 entscheidet (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 46, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 129), für gerechtfertigt, den Betrag der Geldbuße ... auf 90 000 000 Euro herabzusetzen.".
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Nach alledem hält es das Gericht, das in Wahrnehmung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung im Sinne des Artikels 172 EG-Vertrag (jetzt Artikel 229 EG) und des Artikels 17 der Verordnung Nr. 17 entscheidet (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 46, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 129), für gerechtfertigt, den Betrag der Geldbuße, der gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl. L 162, S. 1) in Euro ausgedrückt wird, auf 90 000 000 EUR herabzusetzen.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Erstens steht es nach ständiger Rechtsprechung dem Gerichtshof nicht zu, bei der Entscheidung über Rechtsfragen in einem Rechtsmittelverfahren aus Billigkeitsgründen seine Bewertung an die Stelle der Bewertung des Gerichts zu setzen, das in Wahrnehmung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe einer Geldbuße entscheidet, die gegen ein Unternehmen wegen der von ihm begangenen Verletzung des Gemeinschaftsrechts festgesetzt worden ist (u. a. Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache 320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 46).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-120/06

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der

        Obwohl sich aus den Randnrn. 176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Das Gericht hätte die Anträge der Klägerinnen somit aus diesem Grund zurückweisen müssen, wenn es nicht den Rechtsfehler begangen hätte, der dazu geführt hat, dass es sie aus anderen Gründen zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteile Finsider/Kommission, Randnr. 38, und WSA/E, Randnr. 18).

  • EuGH, 13.12.2009 - C-120/06

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der

        Obwohl sich aus den Randnrn. 176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Das Gericht hätte die Anträge der Klägerinnen somit aus diesem Grund zurückweisen müssen, wenn es nicht den Rechtsfehler begangen hätte, der dazu geführt hat, dass es sie aus anderen Gründen zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteile Finsider/Kommission, Randnr. 38, und WSA/E, Randnr. 18).

  • EuGH, 09.09.2008 - C-121/06

    Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission - Rechtsmittel -

    176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Das Gericht hätte die Anträge der Klägerinnen somit aus diesem Grund zurückweisen müssen, wenn es nicht den Rechtsfehler begangen hätte, der dazu geführt hat, dass es sie aus anderen Gründen zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteile Finsider/Kommission, Randnr. 38, und WSA/E, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    51 - Vgl. u. a. Urteile Lestelle/Kommission (C-30/91 P, EU:C:1992:252, Rn. 28), und Finsider/Kommission (C-320/92 P, EU:C:1994:414, Rn. 37).

    73 - Vgl. u. a. Urteile Finsider/Kommission (EU:C:1994:414, Rn. 46), BPB Industries und British Gypsum/Kommission (C-310/93 P, EU:C:1995:101, Rn. 34), Eni/Kommission (EU:C:2013:289, Rn. 105) sowie Solvay Solexis/Kommission (C-449/11 P, EU:C:2013:802, Rn. 74).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Jedoch ist ein Rechtsmittel zurückzuweisen, wenn zwar die Gründe eines Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-30/91 P, Lestelle/Kommission, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28, und vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-320/92 P, Finsider/Kommission, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06

    EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-176/99

    Arbed / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06

    EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2005 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Dienstleistungsaufträge - Europäische

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06

    Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06

    Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-12/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT ANTONIO TIZZANO HAT DAS GERICHT ZWAR MEHRERE

  • EuGH, 16.12.1999 - C-150/98

    WSA / E

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2014 - C-533/12

    SNCM/Corsica Ferries France - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-367/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Chambre syndicale nationale des

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