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   Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1994 - C-38/93 (https://dejure.org/1994,10332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - C-38/93 (https://dejure.org/1994,10332)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - C-38/93 (https://dejure.org/1994,10332)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    H. J. Glawe Spiel- und Unterhaltungsgeräte Aufstellungsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst.

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Geldspielautomaten - Besteuerungsgrundlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-172/96

    Commissioners of Customs & Excise gegen First National Bank of Chicago. - Sechste

    2.5 Notwendigkeit der individuellen Beurteilung (Urteil Glawe und Rechtssache Fischer).

    (12) - Schlussanträge vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-38/93 (Glawe, Slg. 1994, I-1679, I-1681).

    (13) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 16).

    (14) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 22).

    (15) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 15).

    (16) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 15, Randnr. 11).

    (17) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 29).

    (18) - Urteil in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 15, Randnr. 12).

    (22) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 22).

    (24) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 20).

    (25) - Schlussanträge in der Rechtssache C-38/93 (a. a. O., zitiert in Fußnote 12, Nummer 21).

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    dd) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass zwischen dem Kläger als Veranstalter des Glücksspiels und dem Spieler insoweit entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen: Bereits Generalanwalt Jacobs hat in Rz 21 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe vom 03.03.1994 - C-38/93 (EU:C:1994:81) diesbezüglich erläutert, dass sich das kommerzielle Glücksspiel vom normalen Glücksspiel insofern unterscheidet, als die Person, die das Glücksspiel veranstaltet, dieses so ausgestaltet, dass ihre durchschnittlichen Gewinne ausreichen, um die ihr bei der Durchführung des Glücksspiels entstehenden Kosten zu decken und ihr einen angemessenen Nutzen zu verschaffen.

    Diese Unterschiede wirken sich auch auf die Frage der Zufallsabhängigkeit oder Gewissheit des Zusammenhangs von Leistung und Gegenleistung im Streitfall aus (vgl. zur Bedeutung der Gewissheit für den Betreiber eines Punktesystems beim teilweise sicheren Verfall von Punkten BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 64/17, BFHE 264, 542, BStBl II 2019, 640, Rz 24): Generalanwalt Jacobs hat dazu in Rz 23 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe (EU:C:1994:81) ausgeführt, die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Umsätze aus Wetten und Glücksspielen verbundenen Schwierigkeiten schienen bei Umsätzen in Zusammenhang mit Geldspielautomaten nur in geringerem Umfang zu bestehen, was der Grund dafür sein möge, dass sich die meisten Mitgliedstaaten, die den Betrieb solcher Automaten zulassen, dafür entschieden hätten, die Erlöse nicht von der Mehrwertsteuer zu befreien.

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, BStBl II 94, 548) zur Höhe der Gegenleistung für die Bereitstellung der Geldspielautomaten folge nichts anderes, da die Frage der Steuerbefreiung dieser Umsätze nicht zum Gegenstand dieser Entscheidung gemacht worden sei.

    Dem FG dürfte darin zuzustimmen sein, dass mit den Geldspielautomaten "Glücksspiele mit Geldeinsatz" i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG veranstaltet werden (so auch Generalanwalt Jacobs, Schlussanträge vom 3. März 1994, Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 12).

    Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar genau und unbedingt sein (vgl. Generalanwalt Jacobs in Slg. 1994, I-1679 Rdnr. 9 ff.; EuGH-Urteil Karlheinz Fischer in Slg. 1998, I-3369).

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 79/07

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz

    Der Umstand, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG den Umfang der Glücksspielformen, die von der Steuerbefreiung ausgenommen werden können, nicht ausdrücklich begrenzt (vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 3. März 1994 Rs. C-38/93 --Glawe--, Slg. 1994, I-1679, Randnr. 10), lässt auch eine Auslegung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG als vertretbar erscheinen, nach der die Mitgliedstaaten berechtigt sind, Glücksspiele überwiegend der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, solange jedenfalls ein nicht unerheblicher Anteil der Gesamtumsätze steuerfrei bleibt.
  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07

    Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen

    Zweifelhaft ist jedoch, ob ein Mitgliedstaat berechtigt wäre, auf alle "Formen" des Glücksspiels Umsatzsteuer zu erheben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 10; Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 27. September 2001, Rs. C-498/99 - Town and County Factors Ltd -, EuGHE I 2002, 7173 Rn. 69; Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 8. Juli 2004, Rs. C-453/02 und C-462/02 - Linneweber und Akritides -, EuGHE I 2005, 1131 Rn. 42f.).

    Eine derartige Einengung des den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermessens erscheint zweifelhaft (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 10).

    Zweifelhaft ist, ob - wie die Antragstellerin meint - allein praktische Erwägungen die Steuerfreiheit der Umsätze rechtfertigen (vgl. zur Veranlassung der Steuerfreiheit von Glücksspielen mit Geldeinsatz EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-89/05 - United Utilities plc -, EuGHE I 2006, 6813 Rn. 23; Schlussanträge des Generalanwalts Jacobsvom 3. März 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679 Rn. 16; Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hacklvom 27. September 2001, Rs. C-498/99 - Town and County Factors Ltd -, EuGHE I 2002, 7173 Rn. 70; Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457 [460]).

    Jedenfalls für Automatenaufsteller sind keine praktischen Probleme bei der Erhebung bekannt (Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457 [460]), wobei sich der EuGH bereits zur Bemessungsgrundlage geäußert hat (EuGH-Urteil vom 5. Mai 1994, Rs. C-38/93 - Glawe -, EuGHE I 1994, 1679).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom

    Generalanwalt Jacobs stellte in Nr. 16 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Glawe (C-38/93, EU:C:1994:81) fest, dass "Glücksspielumsätze für die Erhebung der Mehrwertsteuer schlecht geeignet sind".
  • FG München, 23.02.1995 - 14 K 2631/94

    Nettoerlöse nach Auszahlung der Spielgewinne an die Spieler; Bemessungsgrundlage

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  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Die Ausführungen des EuGH zur Besteuerungsgrundlage gehen über die Besonderheiten von Geldspielautomatenumsätzen hinaus; denn er hat sie aus einer in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen allgemeinen Regel --unter Einbeziehung von Rabatten und Rückvergütungen nach Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG-- entwickelt (ebenso Jacobs in den Schlußanträgen in der Rechtssache C-38/93, UR 1994, 178, Rdnr. 20 ff.).
  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Davon gehe auch Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen vom 3. März 1994 Rs. C-38/93, Glawe (Slg. 1994, I-1679, Randnr. 10) aus.
  • FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91

    Bemessungsgrundlage von ausgeführten Spielumsätzen aus einem Backgammen-Turnier;

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  • BFH, 21.09.2007 - V B 169/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 13 U 76/99

    Umsatzsteuerfestsetzungen ; Verspätete Einlegung von Rechtsmitteln ;

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 2 K 400/94

    Anfall von Umsatzsteuer für Umsätze aus dem Betreiben verbotener Glücksspiele

  • FG Schleswig-Holstein, 09.04.2001 - IV 64/99

    Steuerpflicht der Umsätze von Aufstellern gewerblicher Spielgeräte; Zweifel an

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