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   EuGH, 14.09.1995 - C-396/93 P   

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https://dejure.org/1995,2738
EuGH, 14.09.1995 - C-396/93 P (https://dejure.org/1995,2738)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.1995 - C-396/93 P (https://dejure.org/1995,2738)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 1995 - C-396/93 P (https://dejure.org/1995,2738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Henrichs / Kommission

    Verordnung Nr. 2274/87 des Rates, Artikel 4 Absatz 4
    1. Beamte; Bedienstete auf Zeit; Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst; Vergütung; Berechnungsmodalitäten

  • EU-Kommission

    Henrichs / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst; Beamte als Bedienstete auf Zeit; Berechnungsmodalitäten der Vergütung von Beamten; Begründungspflicht für beschwerende Verfügungen; Sicherung ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2274/87 Art. 4 Abs. 4; ; Verordnung Nr. 2274/87 Art. 4 Abs. 6; ; Beamtenstatut Art. 25 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 72; ; EG-Satzung Art. 51 Abs. 2; ; EWG-Satzung Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Bedienstete auf Zeit - Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst - Vergütung - Berechnungsmodalitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Artikel 4 Absätze 4 und 6 der Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 2274/87 - Festsetzung der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Vergütung - Ausschluss aus dem Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.12.1989 - 163/88

    Kontogeorgis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    50 Das Gericht hat ausserdem entschieden (Randnrn. 83 bis 85), daß die vom Gerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-163/88 (Kontogeorgis/Kommission, Slg. 1989, 4189) entwickelten Auslegungsgrundsätze wegen der Vergleichbarkeit der in jenem Urteil in Rede stehenden Vorschriften auf den vorliegenden Fall entsprechend anzuwenden seien.

    52 Der Rechtsmittelführer wendet sich sodann gegen die Bezugnahme des Gerichts auf das Urteil Kontogeorgis/Kommission und vertritt die Auffassung, daß die vom Gerichtshof in diesem Urteil entwickelten Auslegungsgrundsätze nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden könnten.

    57 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof im Urteil Kontogeorgis/Kommission entschieden hat, die Prüfung der Gleichwertigkeit zwischen dem Gemeinschaftssystem und dem anwendbaren nationalen System der sozialen Sicherheit nur dann notwendig ist, wenn sie im Gemeinschaftsrecht, insbesondere in Artikel 72 Absatz 1 des Statuts, vorgesehen ist.

  • EuG, 24.06.1993 - T-92/91

    Helmut Henrichs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    1 Helmut Henrichs hat mit Rechtsmittelschrift, die am 6. September 1993 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS-Satzung und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-92/91 (Henrichs/Kommission, Slg. 1993, II-611) eingelegt, soweit dadurch seine Anträge auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 25. April 1991 über die Berechnung der ihm zustehenden Vergütung, auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 1991, durch die er aus dem gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem ausgeschlossen wurde, und auf Ersatz des ihm aufgrund des fehlerhaften Verhaltens der Kommission entstandenen Schadens zurückgewiesen wurden.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    13 Die vorgenannte einseitige Erklärung der deutschen Delegation ist, wie die Kommission zutreffend ausgeführt hat, weder ein Rechtsakt im Sinne des Artikels 189 EWG-Vertrag noch eine Maßnahme, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugt (vgl. Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1989 - 108/88

    Jaenicke Cendoya / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    Somit gab die Begründung der angefochtenen Entscheidung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes die notwendigen Hinweise, damit der Betroffene erkennen konnte, ob die Entscheidung begründet war, und um die gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36, und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 108/88, Jänicke Cendoya/Kommission, Slg. 1989, 2711, Randnr. 10).
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    Somit gab die Begründung der angefochtenen Entscheidung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes die notwendigen Hinweise, damit der Betroffene erkennen konnte, ob die Entscheidung begründet war, und um die gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36, und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 108/88, Jänicke Cendoya/Kommission, Slg. 1989, 2711, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.10.1984 - 135/84

    F. B. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    9 und 10, und Beschluß vom 17. Oktober 1984 in der Rechtssache 135/84, F. B./Kommission, Slg. 1984, 3577, Randnr. 6).
  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus EuGH, 14.09.1995 - C-396/93
    Der Rechtsmittelführer macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60 (Humblet/Belgischer Staat, Slg. 1960, 1165) geltend, von den Bruttöinkünften im Sinne der genannten Bestimmung sei ein Betrag für den Unterschied in steuerlicher Hinsicht abzuziehen.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Da es auf europäischer Ebene - außer teilweise für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - keine solchen Regelungen gibt, die der Europäische Gesetzgeber aufgrund der Vielfältigkeit der nationalen Regelungen den nationalen Gesetzgebern überlassen hat (vgl. Urteile vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - Buchholz 232 § 160b Nr. 1 S. 3, vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 - Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - Buchholz 240 § 8 Nr. 9; vgl. auch EuGH, Urteile vom 14. September 1995 - Rs. C-396/93 P - Slg. 1995, I 2611 und vom 16. Dezember 2004 - Rs. C-293/03 - Slg. 2004, I 12013), greifen bei Einkünften aus internationaler Verwendung mangels Spezialvorschriften die allgemeinen Ruhensvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.

    Die Ruhensregelungen verstoßen aber auch nicht gegen status- und versorgungsrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union und unterliegen auch im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil die zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einkünfte oder Versorgung von der Ruhensberechnung unberührt bleiben; nur die Versorgung aus dem deutschen Beamtenverhältnis unterliegt dem Ruhen nach § 53 und § 56 BeamtVG (vgl. Urteile vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - a.a.O. , vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 - Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - Buchholz 240 § 8 Nr. 9; vgl. auch EuGH, Urteile vom 14. September 1995 - Rs. C-396/93 P - a.a.O. und vom 16. Dezember 2004 - Rs. C-293/03 - a.a.O.).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Anträge, mit denen die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung des Gerichts geltend gemacht wird, gemäß Artikel 51 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes, wonach ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder gegen die Kostenfestsetzung unzulässig ist, als unzulässig zurückzuweisen, wenn alle anderen Rechtsmittelgründe zurückgewiesen worden sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 1995 in der Rechtssache C-396/93 P, Henrichs/Kommission, Slg. 1995, I-2611, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    48 - Vgl. etwa Urteile vom 14. September 1995, Henrichs/Kommission (C-396/93 P, Slg. 1995, I-2611, Randnr. 66), vom 12. Juli 2001, Kommission und Frankreich/TF1 (C-302/99 P und C-308/99 P, Slg. 2001, I-5603, Randnr. 31), vom 30. September 2003, Freistaat Sachsen u. a./Kommission (C-57/00 P und C-61/00 P, Slg. 2003, I-9975, Randnr. 124), und vom 26. Mai 2005, Tralli/EZB (C-301/02 P, Slg. 2005, I-4071, Randnr. 88).
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