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   EuGH, 09.11.1995 - C-466/93   

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https://dejure.org/1995,1086
EuGH, 09.11.1995 - C-466/93 (https://dejure.org/1995,1086)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - C-466/93 (https://dejure.org/1995,1086)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - C-466/93 (https://dejure.org/1995,1086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Einfuhrregelung - Gültigkeitsprüfung

  • EU-Kommission

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • Wolters Kluwer

    Fragen der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen; Gemeinschaftswidrigkeit der Zuweisung von Einfuhrkontingenten für Drittlandsbananen; Anhebung des Einfuhrzolls und Aufteilung des Zollkontingents durch die Gemeinschaft; Fehlen der erforderlichen Begründung für ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 190; ; VO 404/93 EWG Art. 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Die Einfuhrzollsätze für Bananen und die Aufteilung des Zollkontingents betreffende Bestimmungen der Verordnung Nr. 404/93

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Einfuhrregelung - Gültigkeitsprüfung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1333 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-466/93
    10 Der Gerichtshof hat diese Klage mit Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973) als unbegründet abgewiesen.

    12 In dem genannten Urteil Deutschland/Rat hat der Gerichtshof die Frage 1 c), soweit sie auf eine Verletzung des Artikels 190 des Vertrages dadurch Bezug nimmt, daß der Rat keine Begründung für die Anhebung des Einfuhrzolls und für die Aufteilung des Zollkontingents gegeben hat, nicht behandelt.

  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-466/93
    Lässt sich also dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Gemeinschaftsorgan verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zuegen entnehmen, so ginge es zu weit, eine besondere Begründung für jede der Einzelentscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania, Slg. 1986, 117, Randnrn. 37 und 38, und zuletzt vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Randnrn. 48 und 49, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-466/93
    Lässt sich also dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Gemeinschaftsorgan verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zuegen entnehmen, so ginge es zu weit, eine besondere Begründung für jede der Einzelentscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania, Slg. 1986, 117, Randnrn. 37 und 38, und zuletzt vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Randnrn. 48 und 49, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Der Europäische Gerichtshof entschied mit Urteil vom 9. November 1995 (EuGH, Rs. C-466/93 - Atlanta Fruchthandelsgesellschaft/Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft -, Slg. 1995, I-3799) weitgehend unter Verweis auf sein Urteil vom 5. Oktober 1994 (EuGH, Rs. C-280/93 - Bundesrepublik Deutschland/Rat -, Slg. 1994, I-4973), gegen die Gültigkeit der VO 404/93 bestünden keine Bedenken.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Die Kommission ist der Ansicht, sie sei nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet, den Klägern eine detaillierte Auflistung der Methode und der Erkenntnisquellen oder eine Darstellung der konkreten Berechnung selbst unter Angabe sämtlicher Berechnungselemente vorzulegen (Urteile des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a., Slg. 1995, I-3799, Randnr. 16, vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-352/96, Italien/Rat, Slg. 1998, I-6937, Randnr. 41).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    10 Da das Verwaltungsgericht die Bedenken der Antragstellerinnen gegen die Gültigkeit der Verordnung teilte, hat es mit einem ersten Beschluß vom 1. Dezember 1993 das Verfahren bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofes über die Gültigkeit der Verordnung ausgesetzt (Rechtssache C-466/93).
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