Rechtsprechung
EuGH, 27.06.1996 - C-293/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der offentlichen Gesundheit - Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten - Biozide.
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Brandsma
EG-Vertrag, Artikel 30 und 36
Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Verbot, Schädlingsbekämpfungsmittel ohne vorherige Zulassung in den Verkehr zu bringen, einzuführen oder zu verwenden; Biozid-Produkte; Rechtfertigung; Schutz der öffentlichen Gesundheit; ... - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Brandsma
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag); Vorliegen einer mengenmäßigen Beschränkung oder Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Art. 30 EG-Vertrag; Untersagung ohne vorherige ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gesundheitsschutz: Biozide
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot, Schädlingsbekämpfungsmittel ohne vorherige Zulassung in den Verkehr zu bringen, einzuführen oder zu verwenden - Biozid-Produkte - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-293/94
- EuGH, 27.06.1996 - C-293/94
Papierfundstellen
- BB 1996, 783
Wird zitiert von ... (22)
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17
Mindestlohngesetz
Die Warenverkehrsfreiheit schützt das Recht, Waren zu erwerben, anzubieten, auszustellen oder feilzuhalten, zu besitzen, herzustellen, zu befördern, zu verkaufen, entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, einzuführen oder zu verwenden (EuGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - C-293/94 - "Brandsma", Slg. 1996, I-3159). - Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96
Strafverfahren gegen Jean Harpegnies.
(4) - Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94 (Brandsma, Slg. 1996, I-3159).(11) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4).
(12) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 5. In diesem Sinne auch Urteil vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88 (Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 12).
(14) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 13.
(16) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 14.
(17) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 12; vgl. auch Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 14.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17
Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?
Die Warenverkehrsfreiheit schützt das Recht, Waren zu erwerben, anzubieten, auszustellen oder feilzuhalten, zu besitzen, herzustellen, zu befördern, zu verkaufen, entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, einzuführen oder zu verwenden (EuGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - C-293/94 - "Brandsma", Slg. 1996, I-3159).
- EuGH, 10.11.2005 - C-432/03
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG …
44 Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung von Harmonisierungsvorschriften Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der betreffenden Produkte eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94, Brandsma, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11).Daher dürfen sie nicht ohne Not technische oder chemische Analysen oder Laborversuche verlangen, wenn die gleichen Analysen und Versuche bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse diesen Behörden zur Verfügung stehen oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können (Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, Randnr. 14, Brandsma, Randnr. 12, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 35).
- EuGH, 15.07.2004 - C-443/02
Schreiber
43 Beim Erlass nationaler Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Sinne von Artikel 30 EG ist es Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit gewährleisten wollen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, Randnr. 12, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94, Brandsma, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).45 Erstens stellt eine Regelung, die das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ohne vorherige Zulassung verbietet, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im Sinne von Artikel 28 EG dar (siehe in diesem Sinne Urteile Brandsma, Randnr. 6, und Harpegnies, Randnr. 30).
- EuGH, 18.10.2012 - C-385/10
Elenca - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher …
Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung von Harmonisierungsvorschriften zwar Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu befinden, welches Schutzniveau sie für Gesundheit und Leben der Menschen gewährleisten wollen und ob es erforderlich ist, die betreffenden Produkte bei ihrer Verwendung zu überwachen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1996, Brandsma, C-293/94, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11, und vom 10. November 2005, Kommission/Portugal, C-432/03, Slg. 2005, I-9665, Randnr. 44), doch ist eine Regelung, die die Vermarktung von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in den Verkehr gebrachten Produkten im Inland automatisch völlig verbietet, wenn diese Produkte keine CE-Kennzeichnung tragen, mit dem nach dem Unionsrecht geltenden Erfordernis der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. - OLG Hamburg, 28.03.2007 - 5 U 136/06
Wettbewerbsrecht: Fehlerhafte Produktbezeichnung (hier: Bio Algenstopp); …
Der EuGH hat in der Entscheidung vom 27.06.96 in der Rechtssache C-293/94 (EuGHE I 1996, 3159-3178) ausdrücklich ausgesprochen:. - EuGH, 01.03.2012 - C-484/10
Ascafor und Asidac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und …
Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung von Harmonisierungsvorschriften Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu befinden, welches Schutzniveau sie für Gesundheit und Leben der Menschen gewährleisten wollen und ob es erforderlich ist, die betreffenden Produkte bei ihrer Verwendung zu überwachen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1996, Brandsma, C-293/94, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11, und vom 10. November 2005, Kommission/Portugal, C-432/03, Slg. 2005, I-9665, Randnr. 44). - EuGH, 07.06.2007 - C-254/05
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und …
Unbestreitbar gehören derartige Gründe zu denjenigen, die nach Art. 30 EG von einem Mitgliedstaat zur Rechtfertigung einer solchen Verpflichtung geltend gemacht werden können, und unbestreitbar ist es in Ermangelung von Harmonisierungsvorschriften Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu befinden, welches Schutzniveau sie für Gesundheit und Leben der Menschen sicherstellen wollen (Urteile vom 27. Juni 1996, Brandsma, C-293/94, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11, und Kommission/Portugal, Randnr. 44); dies ändert aber nichts daran, dass sich eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nach dem genannten Artikel nur rechtfertigen lässt, wenn die nationalen Behörden dartun, dass die genannte Ausnahme zur Erreichung eines oder mehrerer der dort genannten Ziele erforderlich ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht (Urteile vom 30. November 1983, Van Bennekom, 227/82, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, vom 13. März 1997, Morellato, C-358/95, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14, ATRAL, Randnr. 67, und Kommission/Italien, Randnr. 22). - EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
Harpegnies
Die Kommission vertritt demgegenüber die Auffassung, daß diese Erzeugnisse auch Pflanzenschutzmittel seien und folglich nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fielen, da das Vorlageurteil auf die Königliche Verordnung vom 5. Juni 1975 verweise, die ebenfalls im Mittelpunkt der Rechtssache Brandsma (Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94, Slg. 1996, I-3159) gestanden habe, in der es zweifelsfrei um die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zum nichtlandwirtschaftlichen Gebrauch gegangen sei. - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-443/02
Schreiber
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-192/01
Kommission / Dänemark
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
Greenham und Abel
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-108/96
Mac Quen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-254/05
Kommission / Belgien - Automatische Brandmeldesysteme mit punktförmigem Melder …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-281/03
Cindu Chemicals u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-55/99
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14
Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2000 - C-473/98
Toolex
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-398/03
Gavrielides