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   EuGH, 30.07.1996 - C-84/95   

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https://dejure.org/1996,686
EuGH, 30.07.1996 - C-84/95 (https://dejure.org/1996,686)
EuGH, Entscheidung vom 30.07.1996 - C-84/95 (https://dejure.org/1996,686)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - C-84/95 (https://dejure.org/1996,686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Verordnung Nr. 990/93, Artikel 8
    1. Gemeinsame Handelspolitik; Handelsverkehr mit Drittstaaten; Embargomaßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro); Verordnung Nr. 990/93; Beschlagnahme von Verkehrsmitteln; Anwendungsbereich; Luftfahrzeug, das einem Unternehmen mit Sitz in der ...

  • EU-Kommission

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

  • Wolters Kluwer

    Embargo gegen die Bundesrepublik Jugoslawien; Auslegung von Art. 8 der Verordnung 990/93/EWG über den Handel zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Bundesrepublik Jugoslawien; Anwendbarkeit des Art. 8 der Verordnung 990/93/EWG auf ein beschlagnahmtes ...

  • Judicialis

    Verordnung 990/93/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung 990/93/EWG Art. 8
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Embargomaßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien [Serbien und Montenegro] - Verordnung Nr. 990/93 - Beschlagnahme von Verkehrsmitteln - Anwendungsbereich - Luftfahrzeug, das einem Unternehmen mit Sitz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
    21 Die von Bosphorus Airways geltend gemachten Grundrechte können nach ständiger Rechtsprechung keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen; ihre Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Gemeinschaft gerechtfertigt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
    21 Die von Bosphorus Airways geltend gemachten Grundrechte können nach ständiger Rechtsprechung keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen; ihre Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Gemeinschaft gerechtfertigt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).
  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
    21 Die von Bosphorus Airways geltend gemachten Grundrechte können nach ständiger Rechtsprechung keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen; ihre Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Gemeinschaft gerechtfertigt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).
  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
    11 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, und vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
    11 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Kontext und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, und vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231, Randnr. 22).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Dem Schutz des Art. 16 GRCh steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte eine juristische Person mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist: Die Grundrechte der Grundrechtecharta gelten grundsätzlich für Inländer und Ausländer gleichermaßen und machen insoweit auch für juristische Personen keinen Unterschied (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juli 1996, Bosphorus / Minister for Transport, Energy and Communications, C-84/95, EU:C:1996:312, Rn. 21 ff.; EuG, Urteil vom 6. September 2013, Bank Melli Iran / Rat, T-35/10 und T-7/11, EU:T:2013:397, Rn. 70; Urteil vom 29. April 2015, Bank of Industry and Mine / Rat, T-10/13, EU:T:2015:235, Rn. 58; dazu auch Sasse, EuR 2012, S. 628 ; Jarass, in: ders., EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 51 Rn. 52).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    231 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher ganz ausnahmsweise auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem ... Urteil [vom 30. Juli 1996,] Bosphorus [C-84/95, Slg. 1996, I-3953], Nr. 65).".
  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Außerdem gelten die von Rosneft angeführten Grundrechte, nämlich die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht, nicht uneingeschränkt, und ihre Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch im Allgemeininteresse liegende Ziele der Union gerechtfertigt sind, sofern die Beschränkungen tatsächlich diesen im Allgemeininteresse liegenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Mai 1974, Nold/Kommission, 4/73, EU:C:1974:51, Rn. 14, vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, EU:C:1996:312, Rn. 21, und vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, EU:C:2011:735, Rn. 113 und 114).

    Wie der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Embargos gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) entschieden hat, haben restriktive Maßnahmen definitionsgemäß Auswirkungen, die die Eigentumsrechte und die freie Berufsausübung beeinträchtigen, und schädigen dadurch Parteien, die für die Situation, die zum Erlass der Sanktionen geführt hat, nicht verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, EU:C:1996:312, Rn. 22).

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    189 Die Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen haben also bindende Wirkung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die daher in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Umsetzung zu gewährleisten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, I-3956, Nr. 2, und zum Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, I-1115, Nr. 27).

    231 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher ganz ausnahmsweise auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 65).

    Er ist zu einer wichtigen ständigen Einrichtung für die laufende Überwachung der Durchsetzung der Sanktionen geworden und kann die einheitliche Auslegung und Anwendung der Resolutionen durch die Völkergemeinschaft fördern (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 46).

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    239 Die Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen haben also bindende Wirkung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die daher in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Umsetzung zu gewährleisten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, I-3956, Nr. 2, und zum Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, I-1115, Nr. 27).

    282 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher gegebenenfalls auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem oben in Randnr. 239 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 65).

    Er ist zu einer wichtigen ständigen Einrichtung für die laufende Überwachung der Durchsetzung der Sanktionen geworden und kann die einheitliche Auslegung und Anwendung der Resolutionen durch die Völkergemeinschaft fördern (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum oben in Randnr. 239 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 46).

  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

    Folglich kann die Ausübung dieses Rechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. Urteile vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 21, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Randnr. 355, sowie vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, Slg. 2011, I-11381, Randnrn.

    Angesichts eines für die Völkergemeinschaft derart grundlegenden Ziels wie des mit allen Mitteln gemäß der UN-Charta geführten Kampfes gegen die Bedrohungen, die durch terroristische Handlungen auf dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit lasten, kann das Einfrieren von Geldern, Finanzvermögen und anderen wirtschaftlichen Ressourcen der Personen, die nach den in der Verordnung Nr. 2580/2001 und dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931 festgelegten Regeln als in die Finanzierung des Terrorismus verwickelt identifiziert worden sind, für sich genommen nicht als unangemessen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Bosphorus, Randnr. 26, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Randnr. 363, sowie Bank Melli Iran/Rat, Randnr. 115).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsmittelführerin - wie sich aus der Sanctieregeling und dem Urteil im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergibt - anders als der Betroffene in der Rechtssache, in der das Urteil Bosphorus ergangen ist, durch ihr Verhalten dazu beigetragen hat, dass sie in die streitige Liste aufgenommen wurde.

  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    123 Nun kann zwar jede Sanktionsmaßnahme dieser Art definitionsgemäß Auswirkungen haben, die die Eigentumsrechte und die freie Berufsausübung beeinträchtigen, und so Personen schädigen, die für die Situation, die zum Erlass der Sanktionen geführt hat, nicht verantwortlich sind (Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 22).

    Doch kann die Bedeutung der Ziele, die mit der diese Sanktionen enthaltenden Regelung verfolgt werden, selbst erhebliche negative Konsequenzen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen (Urteil Bosphorus, Randnr. 23).

    124 In dem in Randnummer 123 angeführten Urteil Bosphorus hat der Gerichtshof entschieden, dass angesichts des für die internationale Völkergemeinschaft grundlegenden Zieles, den Kriegszustand in der Region und die massiven Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Republik Bosnien-Herzegowina zu beenden, die Beschlagnahme eines Luftfahrzeugs, das Eigentum einer Person mit Sitz in der Bundesrepublik Jugoslawien ist, aber an einen außerhalb davon ansässigen "unschuldigen" und gutgläubigen Wirtschaftsteilnehmer verleast worden ist, nicht unvereinbar mit den gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundrechten ist.

    In dem Urteil Bosphorus/Irland vom 30. Juni 2005 (Nr. 45036/98, noch nicht im Recueil des arrêts et décisions veröffentlicht) hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Ansicht vertreten, dass die Beschlagnahme des fraglichen Luftfahrzeugs u. a. wegen der Art des streitigen Eingriffs und des allgemeinen Interesses, das mit der Beschlagnahme und der Sanktionsregelung verfolgt wurde (Randnr. 166) nicht gegen die EMRK verstoßen hat (Randnr. 167).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Hinzuzufügen ist, dass bei der Auslegung der Verordnung Nr. 881/2002 auch der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrats zu berücksichtigen sind, die mit dieser Verordnung ausweislich ihres vierten Erwägungsgrundes hat umgesetzt werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, Slg. 1996, I-3953, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

    92 - Insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 2. September 2009, El Morabit/Rat (T-37/07 und T-323/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), sowie auf die Urteile des Gerichtshofs vom 30. Juli 1996, Bosphorus (C-84/95, Slg. 1996, I-3953), sowie Kadi, oben in Fn. 16 angeführt.

    93 - Urteil Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi/Irland vom 30. Juni 2005 (Beschwerde-Nr. 45036/98).

    103 - Vgl. u. a. Urteil Bosphorus (oben in Fn. 102 angeführt, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie die Randnrn. 22 und 23).

    108 - Urteil Bosphorus, oben in Fn. 102 angeführt (Randnr. 24).

  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Der Gerichtshof hat ebenso mehrfach entschieden, dass bei der Auslegung einer Verordnung, mit der eine Resolution des Sicherheitsrats umgesetzt werden soll, der Wortlaut und das Ziel dieser Resolution zu berücksichtigen sind (Urteile vom 30. Juli 1996, Bosphorus, C-84/95, Slg. 1996, I-3953, Randnr. 14, vom 27. Februar 1997, Ebony Maritime und Loten Navigation, C-177/95, Slg. 1997, I-1111, Randnr. 20, vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 54, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Randnr. 297, vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 45, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 72).

    Das angefochtene Urteil sei mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile Bosphorus sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil Hava Yollari Turizm ve Ticaret Anonim ?žirketi [Bosphorus Airways]/Irland vom 30. Juni 2005, Recueil des arrêts et décisions 2005-VI, § 155) vereinbar.

  • EuGH, 13.11.2000 - C-317/00

    "Invest" Import und Export und Invest Commerce / Kommission

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

  • EuG, 19.05.2010 - T-181/08

    Tay Za / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2010 - C-340/08

    M u.a. - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama

  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    Auswärtige Beziehungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-117/06

    Möllendorf und Möllendorf-Niehuus - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuG, 14.10.2009 - T-390/08

    Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 09.07.2009 - T-246/08

    Melli Bank / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • EuG, 12.03.2014 - T-202/12

    Das Gericht bestätigt die Aufnahme von Frau Bouchra Al Assad, der Schwester des

  • EuGH, 09.03.2006 - C-371/03

    Aulinger - Außen- und Sicherheitspolitik - Gemeinsame Handelspolitik - Embargo

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

  • EuG, 05.11.2014 - T-307/12

    Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der restriktiven Maßnahmen, die gegen Herrn

  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuGH, 06.09.2018 - C-430/16

    Bank Mellat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-491/01

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN

  • EuG, 13.09.2013 - T-383/11

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist die Klagen zweier syrischer

  • EuG, 28.05.2013 - T-187/11

    Trabelsi u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 24.09.2008 - T-45/06

    Reliance Industries / Rat und Kommission - Gemeinsame Handelspolitik -

  • EuG, 08.07.2010 - T-160/08

    Kommission / Putterie-De-Beukelaer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte

  • EuG, 15.04.1997 - T-390/94

    Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 27.02.1997 - C-177/95

    Ebony Maritime und Loten Navigation

  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

  • EuGH, 16.10.1997 - C-177/96

    Banque Indosuez u.a.

  • EuG, 13.09.2018 - T-798/14

    DenizBank / Rat

  • EuG, 13.09.2018 - T-735/14

    Gazprom Neft / Rat

  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98

    Alferink u.a. / Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-20/00

    Booker Aquaculture

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-351/22

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof ist nicht dafür zuständig, allgemeine

  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 04.11.2009 - T-45/06

    Reliance Industries Ltd gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

  • EuG, 14.01.2015 - T-406/13

    Gossio / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-309/96

    Daniele Annibaldi gegen Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-353/96

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-47/97

    Strafverfahren gegen E. Clarke & Sons (Coaches) Ltd und D.J. Ferne. -

  • EuG, 12.05.2021 - T-789/19

    Das Gericht erklärt einen Beschluss der Kommission, mit dem die Registrierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-306/97

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  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-371/03

    Aulinger

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1996 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com Srl gegen HM Treasury und Bank of England. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1996 - C-177/95

    Ebony Maritime SA und Loten Navigation Co. Ltd gegen Prefetto della Provincia di

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1997 - C-177/96

    Belgischer Staat gegen Banque Indosuez u.a. und Europäische Gemeinschaft. -

  • EuG, 02.09.2009 - T-323/07

    El Morabit / Rat

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