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   EuGH, 15.10.1996 - C-311/94   

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EuGH, 15.10.1996 - C-311/94 (https://dejure.org/1996,1694)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.1996 - C-311/94 (https://dejure.org/1996,1694)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - C-311/94 (https://dejure.org/1996,1694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    EWG-Vertrag, Artikel 42, 92 und 93; Richtlinie 87/167 des Rates
    1. Staatliche Beihilfen; Verbot; Ausnahmen; Beihilfen für den Schiffbau; Richtlinie 87/167; Mindestvoraussetzungen; Von der Kommission in Leitlinien aufgestellte Regeln für den Fischereisektor; Berücksichtigung von Kriterien der Gemeinsamen Fischereipolitik; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe für den Bau eines Fischereifahrzeugs ; Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt ; Beihilfe der niederländischen Regierung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 93 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 93 Abs. 1; EG-Vertrag Art. 177
    1. Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen für den Schiffbau - Richtlinie 87/167 - Mindestvoraussetzungen - Von der Kommission in Leitlinien aufgestellte Regeln für den Fischereisektor - Berücksichtigung von Kriterien der Gemeinsamen Fischereipolitik - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.1996 - C-311/94
    42 Ausserdem hat der Gerichtshof in dem Urteil vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 35) einer "Beihilfendisziplin", die die gleiche Rechtsnatur wie die Leitlinien hatte und deren Regeln von den Mitgliedstaaten anerkannt worden waren, bindende Wirkung beigemessen.

    Mithin binden die Leitlinien in Übereinstimmung mit dem Urteil CIRFS u. a./Kommission die Niederlande.

  • EuGH, 18.05.1993 - C-356/90

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.1996 - C-311/94
    Das ergebe sich aus dem Urteil vom 18. Mai 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-356/90 und C-180/91 (Belgien/Kommission, Slg. 1993, I-2323).

    Die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie geben diesen Wortlaut im übrigen getreu wieder (siehe Artikel 1 Buchstabe d Unterabsatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie; vgl. ausserdem in diesem Sinne Urteil Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 32).

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.1996 - C-311/94
    Diese Bestimmung begründet eine Verpflichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten zu regelmässiger und laufender Zusammenarbeit, von der sich weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat für einen unbestimmten, allein vom Willen des einen oder anderen Teils abhängigen Zeitraum freimachen können (vgl. Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.10.1996 - C-311/94
    31 Aus Artikel 42 Absatz 1 des Vertrages ergibt sich zum einen der Vorrang der Agrarpolitik vor den Zielen des Vertrages im Wettbewerbsbereich, und zum anderen, daß die Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages in diesem Bereich von der Berücksichtigung der Ziele des Artikels 39 des Vertrages, also der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik, abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).
  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

    34 und 36, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C 311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 42).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Die Leitlinien sind damit Teil dieser Verpflichtung zu regelmäßiger und laufender Zusammenarbeit, von der sich weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten freimachen können (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    149 Die Kommission ist jedoch durch die von ihr im Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen erlassenen Rahmenbedingungen oder Mitteilungen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des EG-Vertrags abweichen und soweit sie von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteil Deufil/Kommission, Randnr. 22, Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 36, vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 43, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 53).
  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

    Entgegen der Meinung der Klägerin stellt auch die Entscheidung der Kommission, der französischen Regierung die Berechnung des Betrages der zurückzuzahlenden Beihilfe anzuvertrauen, keine unzulässige Übertragung von Befugnissen dar, sondern ist im größeren Rahmen der gegenseitigen Verpflichtung zu redlicher Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Artikels 93 EG-Vertrag zu sehen (zur Anwendung des Artikels 93 Absatz 1, der die ständige Überwachung von Beihilfen durch die Kommission vorsieht, vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 24, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, Ijssel-Vliet Combinatie, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 36; zu den Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, daß die Beihilfe zu erstatten ist, vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1989, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 9, vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnrn.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-242/00

    Deutschland / Kommission

    Diese Leitlinien sind, wenn sie auf Artikel 88 Absatz 1 EG gestützt sind, Teil der regelmäßigen und laufenden Zusammenarbeit, in deren Rahmen die Kommission fortlaufend mit den Mitgliedstaaten die bestehenden Beihilferegelungen überprüft und ihnen die zweckdienlichen Maßnahmen vorschlägt, die die fortschreitende Entwicklung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erfordern (Urteile vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.

    Damit sind diese "Entscheidungen" als Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen anzusehen; als solche sind sie nur dann verbindlich, wenn die Mitgliedstaaten ihnen zugestimmt haben (vgl. Urteil IJssel-Vliet, Randnrn.

  • EuG, 11.12.2014 - T-251/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise

    Insoweit bezieht sie sich auf die Urteile vom 24. März 1993, CIFRS u. a./Kommission (C-313/90, Slg, EU:C:1993:111, Rn. 36), vom 15. Oktober 1996, 1jssel-Vliet (C-311/94, Slg, EU:C:1996:383, Rn. 43), und vom 26. September 2002, Spanien/Kommission (C-351/98, Slg, EU:C:2002:530, Rn. 53).
  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

    Die Kommission ist allerdings durch die von ihr erlassenen Gemeinschaftsrahmen und Mitteilungen im Bereich der Kontrolle der staatlichen Beihilfen gebunden, soweit sie nicht von den Vorschriften des EG-Vertrages abweichen und soweit sie von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden (Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 22, vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 36, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 43).
  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

    Der Gerichtshof habe diese Priorität der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik insbesondere gegenüber den Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen in seinem Urteil vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94 (IJssel-Vliet Combinatie, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.

    Außerdem wäre Artikel 44 der Verordnung Nr. 1785/81, selbst wenn er dahin auszulegen wäre, daß er die Geltung der Artikel 92 bis 94 EG-Vertrag für alle Beihilfen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Zucker vorschreibt, jedenfalls unter Berücksichtigung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwenden, deren Vorrang vor seinen Wettbewerbsregeln der Vertrag in Artikel 42 selbst festlegt (vgl. Urteil IJssel-Vliet Combinatie, Randnrn.

  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Milk Marque und die NFU machen schließlich geltend, dass Tätigkeiten im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation dem Wettbewerbsrecht nur nach Maßgabe von Artikel 36 Absatz 1 EG unterlägen, der den Vorrang der gemeinsamen Agrarpolitik vor den Zielen des Vertrages im Wettbewerbsbereich (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 61, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnr. 31) und der Verordnung Nr. 26 anerkenne.
  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

    150 Zunächst ergebe sich aus Artikel 19 der Verordnung Nr. 659/1999 und aus der Rechtsprechung, dass ein Mitgliedstaat, der die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen akzeptiere, sich damit zur Umsetzung dieser Maßnahmen verpflichte (Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, und vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet Combinatie, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-431/14

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuGH, 04.12.2013 - C-111/10

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des

  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 04.12.2013 - C-121/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-110/03

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-382/99

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.12.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und

  • EuGH, 04.12.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und

  • EuG, 03.02.2011 - T-584/08

    Cantiere navale De Poli / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1999 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Zuständigkeit des Rates - Art. 88 Abs.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 23.11.2015 - T-694/14

    EREF / Kommission

  • EuG, 03.02.2011 - T-3/09

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Befristete Schutzmaßnahmen für den

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