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   EuGH, 18.03.1997 - C-343/95   

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https://dejure.org/1997,1741
EuGH, 18.03.1997 - C-343/95 (https://dejure.org/1997,1741)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1997 - C-343/95 (https://dejure.org/1997,1741)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1997 - C-343/95 (https://dejure.org/1997,1741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Calì & Figli / Servizi Ecologici Porto di Genova

    EG-Vertrag, Artikel 86
    Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Regeln - Unternehmen - Begriff - Privatrechtliche Einrichtung, die von staatlichen Stellen mit der Ausübung einer Überwachungstätigkeit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in einem Erdölhafen betraut worden ist - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Calì & Figli / Servizi Ecologici Porto di Genova

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit von Zahlungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Umweltverschmutzung in einem Hafen; Bestimmende Stellung einer auf staatliches Betreiben gegründeten Aktiengesellschaft; Unterschiede zwischen dem Handeln als öffentliche Hand und Anbieten ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177; EG-Vertrag Art. 86
    Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Regeln - Unternehmen - Begriff - Privatrechtliche Einrichtung, die von staatlichen Stellen mit der Ausübung einer Überwachungstätigkeit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in einem Erdölhafen betraut worden ist - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.06.1987 - 118/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.03.1997 - C-343/95
    16 Was die eventuelle Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages angeht, ist aber zwischen dem Fall, daß der Staat als öffentliche Hand handelt, und dem Fall zu unterscheiden, daß er wirtschaftliche Tätigkeiten industrieller oder kommerzieller Art ausübt, die darin bestehen, Güter und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten (vgl. Urteil vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Randnr. 7).

    17 Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Staat unmittelbar durch eine Stelle tätig wird, die zur staatlichen Verwaltung gehört, oder durch eine Einrichtung, die er mit besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgestattet hat (vgl. Urteil Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 8).

    18 Zur Unterscheidung zwischen den beiden in Randnummer 16 dieses Urteils genannten Fällen ist es erforderlich, zu prüfen, welcher Art die von den öffentlichen Unternehmen oder der vom Staat mit besonderen oder ausschließlichen Rechten versehenen Einrichtung ausgeuebten Tätigkeiten sind (vgl. Urteil Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 7).

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 18.03.1997 - C-343/95
    Sie weist keinen wirtschaftlichen Charakter auf, der die Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages rechtfertigen würde (vgl. Urteil vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43, Randnr. 30).

    24 Die Erhebung der Gebühr für die vorbeugende Überwachung zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch die SEPG ist wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit zur Überwachung des Meeresbereichs des Hafens und kann an der rechtlichen Qualifizierung dieser Überwachungstätigkeit nichts ändern (vgl. Urteil SAT Fluggesellschaft, a. a. O., Randnr. 28).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    18 und 19 in Bezug auf die Verwaltung der öffentlichen Aufgabe der sozialen Sicherheit) oder wenn sie mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse zusammenhängt (in diesem Sinne Urteile vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43, Randnr. 30, zur Kontrolle und Überwachung des Luftraums, und vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-343/95, Diego Calì & Figli, Slg. 1997, I-1547, Randnrn.
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Hierzu ist zu untersuchen, ob die betreffende Tätigkeit nach ihrer Art, ihrem Gegenstand und den für sie geltenden Regeln mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse zusammenhängt, oder ob sie wirtschaftlichen Charakter hat, der die Anwendung der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts rechtfertigt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 18. März 1997, Diego Calì & Figli, C-343/95, Slg. 1997, I-1547, Rn. 16, 18 und 23, und vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Staat unmittelbar durch eine Stelle tätig wird, die zur staatlichen Verwaltung gehört, oder durch eine Einrichtung, die er mit besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgestattet hat (vgl. Urteile Diego Calì & Figli, oben in Rn. 56 angeführt, Rn. 16 und 17, und Compass-Datenbank, oben in Rn. 66 angeführt, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

    21 - Vgl. Urteile des Gerichtshofs SAT Fluggesellschaft, Randnr. 30, vom 18. März 1997, Calì & Figli (C-343/95, Slg. 1997, I-1547, Randnrn.

    25 - Vgl. Urteil Calì & Figli, Randnr. 17.

    26 - Vgl. Urteil Calì & Figli, Randnr. 18.

    27 bis 30, Calì & Figli, Randnr. 22, und Selex Sistemi Integrati/Kommission, Randnr. 70.

    30 - Vgl. Urteile Calì & Figli, Randnr. 23, SAT Fluggesellschaft, Randnr. 30.

    36 - Vgl. Urteil Calì & Figli, Randnr. 24. Dass der Zugang zu einer öffentlichen Tätigkeit von "Pförtnern" ("gate-keepers") abhängig sein kann, deren Tätigkeit ihrer Art nach wirtschaftlich ist, kommt u. a. in Vorschriften zum Ausdruck, nach denen die Parteien eines Rechtsstreits sich durch Rechtsanwälte vertreten lassen müssen.

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