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   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95 (https://dejure.org/1997,29311)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.1997 - C-338/95 (https://dejure.org/1997,29311)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - C-338/95 (https://dejure.org/1997,29311)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Nachthemd

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
    56 Grundlegend für den Umfang der Verpflichtung nach Artikel 177 Absatz 3 ist das Urteil CILFIT(52).

    Im Urteil CILFIT hat der Gerichtshof nicht untersucht, ob die in diesem Urteil festgelegten Voraussetzungen für alle, auch sehr detaillierte und spezifische Fragen des Gemeinschaftsrechts gelten sollen.

    59 Freilich enthält das Urteil CILFIT keinen Anhaltspunkt dafür, daß es nicht für alle gemeinschaftsrechtlichen Fragen gelten soll.

    Wie gezeigt, wird tatsächlich bereits im Urteil CILFIT auf den "Entwicklungsstand [des Gemeinschaftsrechts] zur Zeit der Anwendung der betreffenden Vorschrift" abgestellt.

    64 Die im Urteil CILFIT genannten Voraussetzungen brauchen daher m. E. (möglicherweise mit einer Ausnahme) nicht überprüft zu werden; sie sollten jedoch nur auf Fälle angewendet werden, in denen eine Vorlage im Hinblick auf die Ziele des Artikels 177 tatsächlich angebracht ist, wenn also eine allgemeine Frage gegeben und eine einheitliche Auslegung wirklich erforderlich ist.

    Obwohl der Gerichtshof dieser Feststellung die Bemerkung vorausschickt, daß "die verschiedenen sprachlichen Fassungen gleichermassen verbindlich sind", kann m. E. nicht angenommen werden, daß die nationalen Gerichte nach dem Urteil CILFIT verpflichtet sind, eine Maßnahme der Gemeinschaft in jeder der (inzwischen elf oder, sofern es sich um die Verträge oder um bestimmte grundlegende Vorschriften handelt, zwölf) offiziellen Sprachen der Gemeinschaft zu prüfen.

    Meines Erachtens sollte die Feststellung im Urteil CILFIT vielmehr als notwendige Warnung vor einer zu wörtlichen Auslegung von Gemeinschaftsrechtsvorschriften aufgefasst werden, die im Lichte ihres Zusammenhangs und ihrer in den Begründungserwägungen angeführten Ziele, nicht allein anhand ihres Wortlauts, auszulegen sind.

    Man kann vielleicht sagen, daß sich bei der Anwendung einer Norm Auslegung und Anwendung durchdringen und vermischen, aber es ist sicher nicht vorstellbar, daß eine Norm angewandt wird, ohne ausgelegt werden zu müssen, zumindestens wenn man den Sinn des Wortes $Auslegung" nicht verdreht, indem man ihm notwendig das Merkmal von Schwierigkeit unterstellt", Schlussanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache 283/81 (CILFIT, Slg. 1982, 3415, 3436).

  • EuGH, 08.12.1987 - 42/86

    Directeur général des douanes und droits indirects / Artimport

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
    (30) - Urteil in der Rechtssache 42/86 (Artimport, Slg. 1987, 4817, Randnr. 10).

    (31) - Vgl. Urteil in der Rechtssache 149/73 (Witt, Slg. 1973, 1587, Randnr. 3), Urteil Dittmeyer (zitiert in Fußnote 30), Urteil in der Rechtssache 798/79 (Chem-Tec, Slg. 1980, 2639, Randnrn. 11 und 12), Urteil Artimport (zitiert in Fußnote 30) und Urteil Develop Dr. Eisbein (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 21).

    Vgl. auch Urteil in der Rechtssache 40/88 (Weber, Slg. 1989, 1395, Randnrn. 14 und 15) und Urteil Artimport (zitiert in Fußnote 30, Randnrn. 12 und 13).

  • EuGH, 15.02.1977 - 69/76

    Dittmeyer / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
    Vgl. auch Urteil in den verbundenen Rechtssachen 69/76 und 70/76 (Dittmeyer, Slg. 1977, 231, Randnr. 4).

    (31) - Vgl. Urteil in der Rechtssache 149/73 (Witt, Slg. 1973, 1587, Randnr. 3), Urteil Dittmeyer (zitiert in Fußnote 30), Urteil in der Rechtssache 798/79 (Chem-Tec, Slg. 1980, 2639, Randnrn. 11 und 12), Urteil Artimport (zitiert in Fußnote 30) und Urteil Develop Dr. Eisbein (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die

    75 Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 65).

    76 Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 58).

    109 Insoweit kann ich nicht umhin, meinen geschätzten Vorgängern darin zuzustimmen, dass selbst wenn angenommen würde, dass die CILFIT-Rechtsprechung zum Zeitpunkt ihrer Einführung handhabbar gewesen wäre, was nicht der Fall ist, sie jedenfalls sicherlich nicht gut gealtert ist, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gaston Schul Douane-expediteur (C-461/03, EU:C:2005:415, Nr. 52) und des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Rn. 59 und 60).

    132 Schlussanträge in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14

    X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften -

    40 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache S. 1. Wiener (C-338/95, EU:C:1997:352, insbesondere Nrn. 18 bis 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-173/09

    Elchinov - Verpflichtung eines untergeordneten Gerichts, die Auslegungshinweise

    25 - Vgl. auf derselben Linie die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Wiener vom 10. Juli 1997 (C-338/95, Slg. 1997, I-06495, Nrn. 40 ff.), und von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gaston-Schul vom 30. Juni 2005 (C-461/03, Slg. 2005, I-10513, Nrn. 80 bis 87).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-620/17

    Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    64 Ich kann nur auf die weisen Worte des Generalanwalts Jacobs verweisen, die er schon 1997 in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352) hierzu geäußert hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-683/19

    Viesgo Infraestructuras Energéticas

    24 Kritisch hierzu vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gaston Schul Douane expediteur (C-461/03, EU:C:2005:415) oder des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen X und van Dijk (C-72/14 und C-197/14, EU:C:2015:319).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-923/19

    Van Ameyde España - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/103/EG -

    43 Vgl. bereits Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Wiener SI (C-338/95, EU:C:1997:352, Nr. 50), der klug bemerkte, dass "detaillierte Antworten auf sehr spezifische Fragen die einheitliche Anwendung nicht immer fördern.
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