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   EuGH, 02.12.1997 - C-336/94   

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EuGH, 02.12.1997 - C-336/94 (https://dejure.org/1997,720)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.1997 - C-336/94 (https://dejure.org/1997,720)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - C-336/94 (https://dejure.org/1997,720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Sicherheit - Nationale Regelung, durch die inländischen und ausländischen Personenstandsurkunden unterschiedliche Beweiskraft beigemessen wird

  • Europäischer Gerichtshof

    Dafeki

  • EU-Kommission PDF

    Dafeki / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    EG-Vertrag, Artikel 48
    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Feststellung sozialrechtlicher Leistungsansprüche - Vorlage von Personenstandsurkunden - Pflicht des zuständigen Mitgliedstaats, die Beweiskraft der von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats ausgestellten Urkunden ...

  • EU-Kommission

    Dafeki / Landesversicherungsanstalt Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Beweiskraft von inländischen und ausländischen Personenstandsurkunden; Fehlende Geltung der Vermutung der Richtigkeit von ausländischen Personenstandsurkunden; Gemeinschaftsrechtskonformität der Anwendung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung in ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Änderung der Personenstandsurkunden aus einem EU-Mitgliedstaat - Frage der Bindungswirkung im Aufenthaltsstaat

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 51; ; PStG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Sicherheit - Nationale Regelung, durch die inländischen und ausländischen Personenstandsurkunden unterschiedliche Beweiskraft beigemessen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • europa-mobil.de (Kurzinformation)

    Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden - Dafeki

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Hamburg - Auslegung der Artikel 6, 48 und 51 EG-Vertrag - Beweiskraft nationaler Personenstandsurkunden - Feststellung des Geburtsdatums für die Ermittlung des Anspruchs auf Altersrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 47
  • VersR 1998, 50
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Zwar fällt das Namensrecht beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese bei der Ausübung dieser Zuständigkeit gleichwohl das Gemeinschaftsrecht beachten (vgl. analog Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-336/94, Dafeki, Slg. 1997, I-6761, Randnrn.
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 26/03 R

    Altersruhegeld - Änderung des Geburtsdatums - Angehörige eines anderen

    Mit Urteil vom 2. Dezember 1997 (C-336/94 - EuGHE I 1997, 6761-6782 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) hat der EuGH die nationalen Sozialversicherungsträger und Gerichte eines Mitgliedstaats für verpflichtet gehalten, in Verfahren über sozialrechtliche Leistungsansprüche eines Wanderarbeitnehmers aus der Gemeinschaft die von zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt sei.

    Denn das Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 2. Dezember 1997 (C-336/94 - EuGHE I 1997, 6761-6782 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) binde das vorliegende Gericht und auch jedes andere Gericht, das in demselben Rechtsstreit zu entscheiden habe.

    Personenstandsurkunden aus Deutschland waren mit denen aus anderen Mitgliedstaaten der EU gleichzustellen (vgl Urteil des EuGH vom 2. Dezember 1997 - C-336/94 - EuGHE I 1997, 6761 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1; Senatsurteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 35/00 R - BSGE 88, 89 = SozR 3-1200 § 33a Nr. 4).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Schließlich dürften im Rahmen der Beweiswürdigung die Grundsätze zu berücksichtigen sein, die sich aus der Entscheidung des EuGH in der Sache Dafeki vom 2. Dezember 1997 (EuGHE I 1997, 6761 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) ergeben.

    Die in Sachen Dafeki (EuGHE I 1997, 6761 = SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) bezogen auf Staatsangehörige eines Mitgliedstaates (Griechenland) entwickelten Maßstäbe müssen somit grundsätzlich auch für türkische Staatsangehörige gelten.

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts weist namentlich darauf hin, daß der ihmvorliegende Fall von der Fallgestaltung des Urteils vom 2. Dezember 1997 in derRechtssache C-336/94 (Dafeki, Slg. 1997, I-6761) abweiche, denn der Kläger Örssei kein Gemeinschaftsangehöriger, sondern ein türkischer Wanderarbeitnehmer,und § 33a SGB I schließe nachträgliche Berichtigungen des Geburtsdatums fürZwecke des Sozialrechts aus.
  • LSG Hamburg, 23.04.2003 - L 1 RJ 91/00

    Altersruhegeldanspruch - griechische Staatsangehörige - Vollendung des 60.

    Sie sei unabhängig von der Staatsangehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers anwendbar und unterscheide sich insoweit von den Regelungen, die im Rechtsstreit der Klägerin (EuGH 2.12.97 - C-336/94, SozR 3-7670 § 66 Nr. 1, Rdnr. 40 ff und 51 ff) zur Überprüfung standen.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 1997 (C-336/94, SozR 3-7670 § 66 Nr. 1) besteht zwar die grundsätzliche Verpflichtung der deutschen Stellen, von den Behörden eines anderen Staates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezog ne Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist.

    Der EuGH hat mit, seiner Formulierung zur Infragestellung der Richtigkeit der Urkunde vielmehr den Vorschlag der Kommission aufgegriffen, die wegen der Missbrauchsmöglichkeit gemeinte hatte, dass die Behörden des Gastmitgliedstaats sich in "Zweifelsfällen" über den Inhalt der Urkunden hinwegsetzen dürften (vgl. Rdnr. 9 Schlussantrage des Generalanwalts und Rdnr. 18 ff EuGH 2.12.97 -C-336/94, in: (EuGH) Sammlung der Rechtsprechung 1997, S. 1-06761).

    betrachten,, weil es eine erhebliche Zahl von ausländischen Versicherten gibt, die von der jeweiligen nationalen Möglichkeit der Änderung ihres Geburtsdatums im zeitlichen Zusammenhang mit einer Rentenantragstellung Gebrauch machen, wobei es angesichts der Stellungnahme der griechische Regierung im Verfahren C-336/94 zumindest zweifelhaft ist, ob die Klägerin reit der hier vorliegenden Änderung des Geburtsdatums in den Personenstandsurkunden aufgrund des Urteils eines Zivilgerichts gegenüber einem, griechischen Sozialversicherungsträger die Berücksichtigung des geänderten Datums hätte erwirken können oder es dazu der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens - mit offenbar strengeren Prüferfordernissen - bedurft hätte (vgl. Stellungnahme der griechischen Regierung auf die Frage des EuGH vom 27.2.96 sowie Sitzungsbericht des EuGH über die mündliche Verhandlung vom 22.10.96 - beides den Beteiligten vorliegend).

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen

    Zur Sachaufklärung sind grundsätzlich - ggf unter Beachtung eines Vorranges der gültigen Personenstandsunterlagen des Klägers (vgl EuGH vom 2. Dezember 1997 - C-336/94 - "Dafeki") - alle Beweismittel auszuschöpfen.

    Geht man von einem weiten Verständnis dieses Begriffes aus (vgl dazu EuGH vom 13. Juli 1995 - C-116/94 - "Meyers" in EuGHE I 1995, 2145; vom 2. Dezember 1997 - C- 336/94 - "Dafeki"), schließt man darin also die Beziehungen eines Arbeitnehmers zu einer sich zwangsläufig aus seiner Beschäftigung ergebenden Sozialversicherung mit ein, so könnte diese Frage bejaht werden.

  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Sie sind daher verpflichtet, eine solche Aufenthaltskarte zum Zweck der visumsfreien Einreise in ihr Hoheitsgebiet anzuerkennen, es sei denn, aufgrund konkreter Anhaltspunkte, die den in Rede stehenden Einzelfall betreffen und den Schluss auf das Vorliegen eines Falles von Rechtsmissbrauch oder Betrug zulassen, bestehen Zweifel an der Echtheit dieser Karte und der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben (vgl. entsprechend Urteil Dafeki, C-336/94, EU:C:1997:579, Rn. 19 und 21).
  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Dabei besteht nach den hier auch zu beachtenden europarechtlichen Grundsätzen die Verpflichtung, von der Behörde eines anderen Mitgliedstaates ausgestellte Urkunden zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist (EUGH Urteil vom 2. Dezember 1997 - C-336/94 - SozR 3-7670 § 66 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/95 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 2. Dezember 1997 (C-336/94 Dafeki - ABl EG 1998, Nr C 41, 4 = EuZW 1998, 47) entschieden, daß die nationalen Sozialversicherungsträger und Gerichte eines Mitgliedstaats im Verfahren über sozialrechtliche Leistungsansprüche eines Wanderarbeitnehmers aus der Gemeinschaft verpflichtet sind, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist.

    Hierzu gehören einerseits - aus den im Urteil des EuGH vom 2. Dezember 1997 (C-336/94 - Dafeki - aaO) dargelegten Gründen Wanderarbeitnehmer (bekannt sind insoweit Fälle der Mittelmeeranrainerstaaten Griechenland, Türkei und Marokko).

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

    Die Feststellung der Nichtberechtigung der von der Klägerin belieferten Firmen, Mineralöl unter Steueraussetzung zu beziehen, hat das FG auf schriftliche Mitteilungen der polnischen Zollverwaltung und der Zollkammer Warschau gestützt und darauf hingewiesen, dass die von einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats ausgestellten Urkunden nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 2. Dezember 1997 C-336/94, Slg. 1997, I-6761) zu beachten seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98

    Kocak

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

  • BVerfG, 19.03.2007 - 1 BvR 2426/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Versichertenrenten und Anwartschaften auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-391/09

    Runevic-Vardyn und Wardyn - Unionsbürgerschaft - Grundsatz der

  • EuGH, 08.12.2022 - C-731/21

    Grenzgänger sind nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 21/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-265/05

    Perez Naranjo - Auslegung von Artikel 4 Absatz 2a, Artikel 10a, Artikel 19 Absatz

  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 9/01 R

    Maßgebliches Geburtsdatum eines türkischen Staatsangehörigen - Vollendung des 60.

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 33/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 872/12

    Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Personenstandsregister

  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch

  • LSG Bayern, 12.03.2009 - L 18 R 346/05

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen

  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97

    Versicherungsnummer - Geburtsdatum - Beweiskraft ausländischer Urkunden - Kopien

  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 13 R 496/15

    Rentenversicherungsrecht: Anspruch auf Änderung der Versicherungsnummer bzw. des

  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 20 R 622/12

    Berichtigung des Geburtsdatums, Beweiskraft, Schulregisterbescheinigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 211/11
  • OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04

    Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden und deren Widerlegung

  • LSG Hessen, 07.03.2014 - L 5 R 504/13

    Vergabe einer neuen Versicherungsnummer unter Zugrundelegung eines geänderten

  • KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer früheren

  • LSG Bayern, 23.05.2007 - L 19 R 343/06

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Änderung des amtlich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 13 R 187/06

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 15.03.2005 - L 5 R 175/04

    Überprüfungsentscheidung hinsichtlich der versicherungsrechtlichen

  • LSG Bayern, 12.03.2005 - L 5 R 175/04

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen einer Rente wegen verminderter

  • LSG Berlin, 19.01.2004 - L 16 RJ 30/01

    Anspruch auf eine neue Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 R 319/22

    Berichtigung; Registereintragung in der Türkei; Versicherungsnummer

  • SG Oldenburg, 07.04.2011 - S 81 R 454/10

    Änderung des Geburtsdatums - maßgebliche Stelle für die Erstangabe - Zeitpunkt

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 11 R 1395/14
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2015 - L 9 R 4253/14
  • SG Oldenburg, 06.04.2011 - S 81 R 454/10

    Die erste Erklärung i.R.d. Abgabe eines Geburtsdatums gegenüber deutschen

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