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   EuGH, 02.04.1998 - C-213/96   

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https://dejure.org/1998,864
EuGH, 02.04.1998 - C-213/96 (https://dejure.org/1998,864)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.1998 - C-213/96 (https://dejure.org/1998,864)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 1998 - C-213/96 (https://dejure.org/1998,864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen Ursprungs je nach der Art der Erzeugung unterschiedlich ist - Einheitlicher Satz für eingeführte Elektrizität

  • Europäischer Gerichtshof

    Outokumpu

  • EU-Kommission PDF

    Outokumpu

    EG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuerregelung, die Elektrizität inländischen Ursprungs je nach Art der Erzeugung mit unterschiedlichen Sätzen und eingeführte Elektrizität mit einem einheitlichen Satz belastet - Qualifizierung als ...

  • EU-Kommission

    Outokumpu

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung vorgenommener Einfuhren von Elektrizität; Für eingeführte Elektrizität festgesetzte Verbrauchsteuer als eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll; Für eingeführte Elektrizität festgesetzte Verbrauchsteuer als eine Erzeugnisse aus anderen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Finnische Verbrauchsteuer auf Elektrizität: Unvereinbarkeit mit Art. 95 EG-Vertrag

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Besteuerung eingeführten Stroms

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; EGV Art. 9; ; EGV Art. 12; ; EGV Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234; EGV Art. 9; EGV Art. 12; EGV Art. 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuerregelung, die Elektrizität inländischen Ursprungs je nach Art der Erzeugung mit unterschiedlichen Sätzen und eingeführte Elektrizität mit einem einheitlichen Satz belastet - Qualifizierung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 9, EGV Art 12, EGV Art 95
    Strom; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Uudenmaan Läänioikeus, Helsinki - Auslegung der Artikel 9, 12 und 95 EG-Vertrag - Nationale Regelung über Verbrauchsteuern auf die Erzeugung und die Einfuhr von elektrischer Energie - Unterschiedlicher Steuersatz je nach der bei der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Bezüglich der Qualifizierung ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19) die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar sind, so daß ein und dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht gleichzeitig in beide Kategorien fallen kann.

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil Haahr Petroleum, Randnr. 20) stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar.

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß die Tatsache, daß sich der Betrag der zu erhebenden Abgabe nach dem Ursprung der Waren bestimmt, die Abgabe nicht dem Anwendungsbereich von Artikel 95 des Vertrages entziehen kann (vgl. Urteil Haahr Petroleum, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 26.06.1991 - C-152/89

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Was jedoch die Frage betrifft, ob eine Differenzierung, wie sie für die im Ausgangsverfahren streitige Steuerregelung charakteristisch ist, mit dem Diskriminierungsverbot des Artikels 95 des Vertrages vereinbar ist, so liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung dieser Vorschrift vor, wenn die Steuer auf das eingeführte Erzeugnis und die Steuer auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so daß das eingeführte Erzeugnis sei es auch nur in bestimmten Fällen höher belastet wird (vgl. u. a. Urteil vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20).

    Der Umstand, daß Elektrizität inländischen Ursprungs in bestimmten Fällen höher besteuert wird als eingeführte Elektrizität, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da für die Frage, ob das betreffende System mit Artikel 95 des Vertrages vereinbar ist, die auf eingeführter Elektrizität liegende Steuerlast mit der niedrigsten steuerlichen Belastung von Elektrizität inländischen Ursprungs zu vergleichen ist (vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 08.01.1980 - 21/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Wie der Gerichtshof überdies bereits entschieden hat, verpflichtet Artikel 95 des Vertrages die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich nicht, die objektiv gerechtfertigten Differenzierungen abzuschaffen, die in nationalen Rechtsvorschriften zwischen den inländischen Steuern auf einheimische Erzeugnisse getroffen werden; anders verhält es sich jedoch, wenn die Abschaffung die einzige Möglichkeit wäre, eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung der eingeführten Erzeugnisse zu verhindern (vgl. Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1, Randnr. 16).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Der Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, daß praktische Schwierigkeiten nicht geeignet sein können, die Erhebung inländischer Abgaben zu rechtfertigen, durch die aus anderen Mitgliedstaaten stammende Waren diskriminiert werden (vgl. u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 47).
  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, daß eine als inländische Abgabe ausgestaltete Belastung nur dann als Abgabe zollgleicher Wirkung anzusehen ist, wenn die Modalitäten ihrer Erhebung so beschaffen sind, daß sie tatsächlich nur die eingeführten und nicht die inländischen Erzeugnisse trifft (vgl. Urteil vom 28. Januar 1981 in der Rechtssache 32/80, Kortmann, Slg. 1981, 251, Randnr. 18).
  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Der Umweltschutz ist nämlich nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86 (Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8) ein wesentliches Ziel der Gemeinschaft.
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    Outokumpu trägt jedoch vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8) sei eine Abgabe nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, wenn sie inländische und eingeführte Erzeugnisse auf der gleichen Handelsstufe erfasse und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe sei.
  • EuGH, 11.06.1992 - C-149/91

    Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des

    Auszug aus EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
    In einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens macht es keinen Unterschied, daß eingeführte Elektrizität zum Zeitpunkt der Einfuhr und Elektrizität inländischen Ursprungs zum Zeitpunkt der Erzeugung besteuert wird, da diese beiden Zeitpunkte in Anbetracht der besonderen Merkmale der Elektrizität der gleichen Handelsstufe Einspeisung der Elektrizität in das nationale Verteilungsnetz entsprechen (vgl. Urteil vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 18).
  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    41 Der Umweltschutz ist eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört und daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen kann (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, Randnr. 81).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    So heißt es in Art. 2 EG, dass es insbesondere Aufgabe der Gemeinschaft ist, "ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" zu fördern, und Art. 3 Abs. 1 Buchst. l EG sieht zu diesem Zweck "eine Politik auf dem Gebiet der Umwelt" vor (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und vom 13. September 2005, Kommission/Rat, C-176/03, Slg. 2005, I-7879, Randnr. 41).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar, so dass ein und dieselbe Abgabe nach dem System des EG-Vertrags nicht gleichzeitig in beide Kategorien fallen kann (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95, UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 17, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 20, und Outokumpu, Randnr. 20) stellen finanzielle Belastungen, die Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegt werden, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne sind, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9 und 12 EG-Vertrag dar.

    Dieser letztere Fall ist gegeben, wenn die Belastung inländische, im Inland verarbeitete oder in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse und inländische unverarbeitet ausgeführte Erzeugnisse erfasst und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe ist (vgl. analog zu Abgaben, die einerseits inländische Erzeugnisse und andererseits eingeführte Erzeugnisse betreffen, Urteile vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 17, und Outokumpu, Randnr. 24).

    Daher ist es irrelevant, dass die lebend ausgeführten Schweine im Zeitpunkt der Ausfuhr besteuert werden, die zur Schlachtung auf im Inland bestimmten aber im Zeitpunkt der Lieferung zum Zweck der Schlachtung, da diese beiden Zeitpunkte in der wirtschaftlichen Realität derselben Handelsstufe entsprechen, nämlich der Herausnahme der Schweine aus der inländischen Primärerzeugung (vgl. Urteile Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Randnr. 18, und Outokumpu, Randnr. 25).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    64 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 20, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20) stellt jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar.

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (6) - Vgl. z. B. Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. 1966, 258, insbesondere 264), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 22), vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19), vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95 (UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 19), vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-28/96 (Fricarnes, Slg. 1997, I-4939, Randnr. 19) und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96 (Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 19).

    Vgl. auch Urteil Outokumpu (zitiert in Fußnote 6), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß "sowohl eingeführte Elektrizität als auch Elektrizität inländischen Ursprungs ein und derselben Steuerregelung unterliegen und daß die Steuer unabhängig vom Ursprung der Elektrizität von der Behörde nach Verfahren erhoben wird, die in den allgemeinen Rechtsvorschriften über die Verbrauchsteuern geregelt sind" (Randnr. 22).

    Vgl. auch Urteil Outokumpu (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 24).

    (26) - Vgl. in diesem Sinn auch Urteil Outokumpu (zitiert in Fußnote 6), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die Abgabe, um die es in dieser Rechtssache ging, "Bestandteil einer allgemeinen Steuerregelung ist, die nicht nur elektrischen Strom als solchen, sondern auch verschiedene Primärenergiequellen wie Steinkohlenerzeugnisse, Brenntorf, Erdgas und Kiefernöl erfasst" (Randnr. 21).

  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    72 Hierzu ist erstens daran zu erinnern, dass der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft darstellt (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und vom 13. September 2005 in der Rechtssache C-176/03, Kommission/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Hinsichtlich der vorgenannten, dem Gemeinwohl dienenden Ziele ergibt sich ebenfalls aus der ständigen Rechtsprechung, dass der Schutz der Umwelt zu diesen Zielen gehört (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985, ADBHU, 240/83, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, und vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge -

    39 Was die Frage angeht, ob sie unter den Begriff der Abgaben mit gleicher Wirkung fällt, stellt nach ständiger Rechtsprechung jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 EG und 25 EG dar (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94, Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 20, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 20).

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (Urteil Outokumpu, Randnr. 30).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-184/13

    Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter

    Zum einen bieten sie dem Transportunternehmer nicht die Möglichkeit, zu beweisen, dass er die Sicherheitsvorschriften in vollem Umfang erfüllt, obwohl er niedrigere Preise als die festgelegten Mindesttarife verlangt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, 0utokumpu Oy, C-213/96, EU:C:1998:155, Rn. 39, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, EU:C:2005:763, Rn. 54 bis 56).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

  • EuGH, 14.06.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

  • EuGH, 19.09.2002 - C-101/00

    DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN

  • EuGH, 08.11.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten -

  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

  • EuGH, 11.12.2008 - C-524/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09

    Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-313/05

    Brzezinski

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 4 K 3876/02

    Kraftwärmekopplungsanlage; Stromsteuerbefreiung; Contracting; Versorgungsnetz;

  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05

    Nádasdi

  • EuG, 07.12.2004 - T-240/02

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - Abgabe auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit neuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

  • EuGH, 09.03.2010 - C-380/08

    Nachträgliche Abänderung einer Sanierungsmaßnahme

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-855/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99

    Nygård

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09

    Tatu - Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00

    DIE GENERALANWÄLTIN HÄLT DIE FINNISCHEN VORSCHRIFTEN, AUF DEREN GRUNDLAGE BEI DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98

    Gomes Valente

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99

    Kommission / Irland

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