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   EuGH, 14.05.1998 - C-259/96 P   

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EuGH, 14.05.1998 - C-259/96 P (https://dejure.org/1998,1439)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - C-259/96 P (https://dejure.org/1998,1439)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - C-259/96 P (https://dejure.org/1998,1439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren - Maßnahmen zur Durchführung eines Aufhebungsurteils - Übergang in eine höhere Laufbahngruppe nach einem Auswahlverfahren ohne Rückwirkung - Materieller und immaterieller Schaden

  • Europäischer Gerichtshof

    Rat / De Nil und Impens

  • EU-Kommission PDF

    Rat der Europäischen Union gegen Lieve de Nil und Christiane Impens.

    Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren - Maßnahmen zur Durchführung eines Aufhebungsurteils - Übergang in eine höhere Laufbahngruppe nach einem Auswahlverfahren ohne Rückwirkung - Materieller und immaterieller Schaden

  • EU-Kommission

    Rat / De Nil und Impens

  • Wolters Kluwer

    Internes Auswahlverfahren bei Beamten; Maßnahmen zur Durchführung eines Aufhebungsurteils ; Übergang in eine höhere Laufbahngruppe nach einem Auswahlverfahren ohne Rückwirkung ; Materieller und immaterieller Schaden

  • Judicialis

    EGKS-Satzung; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 90 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Beamte - Laufbahn - Übergang in eine höhere Laufbahngruppe - Erfordernis eines Auswahlverfahrens - Ernennung, die zu einem Zeitpunkt wirksam wird, der vor der erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren hegt - Unzulässigkeit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 26. Juni 1996 in der Rechtssache T-91/95, de Nil und Impens/Rat - Abweisung der Klage in der Rechtssache T-91/95 auf Ersatz des Schadens, der infolge unzureichender Maßnahmen zur Durchführung des Urteils T-22/91 erlitten wurde, das die Maßnahmen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 26.06.1996 - T-91/95

    Lieve de Nil und Christiane Impens gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 26. Juni 1996 in der Rechtssache T-91/95 (De Nil und Impens/Rat, Slg. ÖD 1996, II-959) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Lieve de Nil, Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Wolvertem (Belgien), und Christiane Impens, Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel, vertreten durch die Rechtsanwälte Jean-Noël Louis, Thierry Demaseure, Véronique Leclercq und Ariane Tornel, Brüssel, Zustellungsanschrift: Fiduciaire Myson Sarl, 30, rue de Cessange, Luxemburg, erläßt DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer).

    Der Rat der Europäischen Union hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Juli 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen der EGKS-Satzung und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Juni 1996 in der Rechtssache T-91/95 (De Nil und Impens/Rat, Slg. ÖD 1996, II-959; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses die Entscheidungen des Rates vom 9. und 15. Juni 1994 über die Ablehnung der Schadensersatzanträge der anderen Verfahrensbeteiligten (im folgenden: Klägerinnen) vom 9. Februar 1994 und die Entscheidung vom 4. Januar 1995 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerinnen vom 6. September 1994 aufgehoben und den Rat verurteilt hatte, an jede Klägerin als Ersatz für den materiellen und immateriellen Schaden insgesamt 500 000 BFR zu zahlen.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Nummern 1, 2 und 4 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juni 1996 in der Rechtssache T-91/95 (De Nil und Impens/Rat) werden aufgehoben.

  • EuG, 09.02.1994 - T-3/92

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    51 Das Gericht bewertet den jeder Klägerin entstandenen materiellen und immateriellen Schaden nach billigem Ermessen mit insgesamt 500 000 BFR (vgl. die Urteile des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-82/91, Latham/Kommission, Slg. ÖD 1991, II-61, und in der Rechtssache T-3/92, Slg. ÖD 1994, II-83).
  • EuG, 09.02.1994 - T-82/91

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    51 Das Gericht bewertet den jeder Klägerin entstandenen materiellen und immateriellen Schaden nach billigem Ermessen mit insgesamt 500 000 BFR (vgl. die Urteile des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-82/91, Latham/Kommission, Slg. ÖD 1991, II-61, und in der Rechtssache T-3/92, Slg. ÖD 1994, II-83).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 42) ist bei einer Schadensersatzklage eines Beamten die Haftung der Gemeinschaft an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft: Die den Organen vorgeworfene Handlung muß rechtswidrig sein, es muß ein tatsächlicher Schaden eingetreten sein, und zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden muß ein Kausalzusammenhang bestehen.
  • EuG, 11.02.1993 - T-22/91

    Ines Raiola-Denti und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Da der Prüfungsausschuß die Klägerinnen nicht in das Verzeichnis der geeigneten Bewerber dieses Auswahlverfahrens aufgenommen hatte, erhoben sie zusammen mit sieben anderen Betroffenen Klage beim Gericht, das die "Maßnahmen, die in dem ... internen Auswahlverfahren B/228 nach der Zulassung der Bewerber zu den Prüfungen getroffen wurden", aufhob (Urteil vom 11. Februar 1993 in der Rechtssache T-22/91, Raiola-Denti u. a./Rat, Slg. 1993, II-69).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-412/92

    Parlament / Meskens

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Der Rat trägt dazu vor, daß es zur Wiederherstellung der Rechte der Bewerber, die durch Fehler bei einem Auswahlverfahren beeinträchtigt worden seien, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757) genüge, daß die Anstellungsbehörde des betreffenden Organs ein neues Auswahlverfahren auf einem dem ersten Auswahlverfahren gleichwertigen Niveau veranstalte.
  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Der Rat trägt dazu vor, daß es zur Wiederherstellung der Rechte der Bewerber, die durch Fehler bei einem Auswahlverfahren beeinträchtigt worden seien, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757) genüge, daß die Anstellungsbehörde des betreffenden Organs ein neues Auswahlverfahren auf einem dem ersten Auswahlverfahren gleichwertigen Niveau veranstalte.
  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Der Gerichtshof hat entschieden, daß nach Artikel 176 des Vertrages das zuständige Organ dem Betroffenen gegenüber unter Beachtung der Prinzipien der anwendbaren Gemeinschaftsregelung alle Maßnahmen erlassen muß, die geeignet sind, den Nachteil, der dem Betroffenen aus der für nichtig erklärten Handlung entstanden ist, in angemessener Weise auszugleichen (vgl. Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Der Rat trägt dazu vor, daß es zur Wiederherstellung der Rechte der Bewerber, die durch Fehler bei einem Auswahlverfahren beeinträchtigt worden seien, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421, vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache C-242/90 P, Kommission/Albani u. a., Slg. 1993, I-3839, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757) genüge, daß die Anstellungsbehörde des betreffenden Organs ein neues Auswahlverfahren auf einem dem ersten Auswahlverfahren gleichwertigen Niveau veranstalte.
  • EuGH, 12.07.1973 - 28/72

    Tontodonati / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.05.1998 - C-259/96
    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren ist somit eine unerläßliche Voraussetzung für die Ernennung eines Beamten in einer höheren Laufbahngruppe (vgl. Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779, Randnr. 8), die zum tatsächlichen Zeitpunkt der Ernennung erfüllt sein muß.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die Entscheidung des Gerichts erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 14. Mai 1998, Rat/de Nil und Impens, C-259/96 P, Slg. 1998, I-2915, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen aus der Begründung eines Urteils die Überlegungen des Gerichts klar und eindeutig hervorgehen, so dass die Betroffenen die Gründe für die getroffene Entscheidung erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollfunktion ausüben kann (vgl. u. a. Urteile vom 14. Mai 1998, Rat/de Nil und Impens, C-259/96 P, Slg. 1998, I-2915, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96

    Compagnie maritime belge transports u.a. / Kommission

    Das Gericht muß zwar grundsätzlich auf die im Rahmen eines Verfahrens vorgetragenen Argumente eingehen und eine Entscheidung über die Unzulässigkeit eines Antrags begründen, damit der Gerichtshof sie im Rahmen eines Rechtsmittels nachprüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-259/96 P, Rat/De Nil und Impens, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 32).
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