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   EuGH, 18.06.1998 - C-81/96   

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https://dejure.org/1998,2220
EuGH, 18.06.1998 - C-81/96 (https://dejure.org/1998,2220)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1998 - C-81/96 (https://dejure.org/1998,2220)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - C-81/96 (https://dejure.org/1998,2220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates - Erneute Genehmigung eines Flächennutzungsplans

  • Europäischer Gerichtshof

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

  • EU-Kommission PDF

    Burgemeester en wethouders van Haarlemmerliede en Spaarnwoude u.a. / Gedeputeerde Staten van Noord-H

    Richtlinie 85/337 des Rates
    Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Vor dem Zeitpunkt des Ablaufs der Umsetzungsfrist genehmigtes Projekt - Einleitung eines neuen Genehmigungsverfahrens nach diesem Zeitpunkt - Projekt, das einer ...

  • EU-Kommission

    Burgemeester en wethouders van Haarlemmerliede en Spaarnwoude u.a. / Gedeputeerde Staten van Noord-H

  • Wolters Kluwer

    Erneute Genehmigung eines Flächennutzungsplans; Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten privaten und öffentlichen Projekten; Nichtgebrauch einer Genehmigung

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad von State - Auslegung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Nationale Rechtsvorschriften, die von der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-81/96
    Nur dieses formale Kriterium entspricht nämlich nach Auffassung des Gerichtshofes dem Grundsatz der Rechtssicherheit und ist geeignet, die praktische Wirksamkeit der Richtlinie zu erhalten (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 32).

    Auf einen solchen Fall lassen sich die Erwägungen, die den Gerichtshof im Urteil Kommission/Deutschland veranlaßten, die Nichtanwendung des Grundsatzes der Umweltverträglichkeitsprüfung zuzulassen, nicht übertragen, zumal in bezug auf das neue Genehmigungsverfahren die Rechtsbehelfe des nationalen Rechts eröffnet sind.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 18.06.1998 - C-81/96
    Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist festzustellen, daß sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Richtlinie kein Anhaltspunkt dafür findet,daß die Mitgliedstaaten ermächtigt wären, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren nach dem Stichtag des 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen (Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92, Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).

    Es wäre daher nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (Urteile Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 24, und Kri?¾an u. a, Randnr. 95).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    34 Die Kommission räumt ein, dass im Gemeinschaftsrecht die in den Rechtsakten der Gemeinschaft verwendeten Begriffe autonom auszulegen seien, macht jedoch geltend, dass der Gerichtshof im Urteil vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96 (Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923) die Ansicht vertreten habe, dass die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Genehmigung erteilt wurde, nach nationalem Recht zu beantworten sei.

    43 Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Genehmigung vor dem 3. Juli 1988, also vor dem Termin für die Umsetzung der Richtlinie 85/337, erteilt wurde (alte Genehmigung), und in den Fällen, in denen eine Genehmigung nach dem 3. Juli 1988 erteilt wurde, das Genehmigungsverfahren jedoch vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden war (so genannte "Pipeline"-Projekte) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 32, und Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 23).

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    29 und 32, und vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23).

    Es wäre nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (Urteil Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 24).

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