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   EuGH, 16.07.1998 - C-264/96   

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https://dejure.org/1998,70
EuGH, 16.07.1998 - C-264/96 (https://dejure.org/1998,70)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - C-264/96 (https://dejure.org/1998,70)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - C-264/96 (https://dejure.org/1998,70)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer - Konzerninterne Übertragung des Anspruchs auf eine Steuerermäßigung für Geschäftsverluste von einer Gesellschaft auf eine andere - Voraussetzung bezüglich des Sitzes der Konzerngesellschaften - Diskriminierung aufgrund des Sitzes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ICI

  • EU-Kommission PDF

    Imperial Chemical Industries / Colmer

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage

  • EU-Kommission

    Imperial Chemical Industries / Colmer

  • Wolters Kluwer

    Konzerninterne Übertragung des Anspruchs auf eine Steuerermäßigung für Geschäftsverluste von einer Gesellschaft auf eine andere ; Voraussetzung bezüglich des Sitzes der Konzerngesellschaften ; Diskriminierung aufgrund des Sitzes; Vorabentscheidung über die Auslegung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grenzen der konzerninternen Übertragung des Anspruchs auf eine Steuerermäßigung für Geschäftsverluste

  • Judicialis

    EGV Art. 5; ; EGV Art. 52

  • datenbank.nwb.de

    Konzerninterne Übertragung des Anspruchs auf eine Steuerermäßigung für Geschäftsverluste von einer Gesellschaft auf eine andere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Großbritannien: Versagung der Steuerermäßigungen für Verluste von EU-Tochtergesellschaften gemeinschaftswidrig

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 5, EGV Art 52
    Betriebsverlust; Steuerermäßigung; Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords - Auslegung der Artikel 5 und 52 EG-Vertrag - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat verbietet, eine Steuerermäßigung im Rahmen der Körperschaftssteuer aufgrund von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 20
  • NZG 1998, 650
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    In bezug auf die Gesellschaften ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, daß ihr Sitz im genannten Sinne, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Staates zu bestimmen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13).
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    In bezug auf die Gesellschaften ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, daß ihr Sitz im genannten Sinne, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Staates zu bestimmen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Zuständigkeit unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Auch wenn die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, so verbieten sie es doch auch, daß der Herkunftsstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft, die im übrigen der Definition des Artikels 58 des Vertrages entspricht, in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail und General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, unter bestimmten Umständen eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Grundfreiheiten zu beschränken (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, unter bestimmten Umständen eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Grundfreiheiten zu beschränken (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10, vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, und vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-146/93, McLachlan, Slg. 1994, I-3229, Randnr. 20).
  • EuGH, 07.07.1994 - C-146/93

    McLachlan / Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10, vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, und vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-146/93, McLachlan, Slg. 1994, I-3229, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (vgl. Urteile vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 10, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94, Furlanis, Slg. 1995, I-3633, Randnr. 12).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es allein Sache der nationalen Gerichte, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10, vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 17, und vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-146/93, McLachlan, Slg. 1994, I-3229, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 26.10.1995 - C-143/94

    Furlanis costruzioni generali / Azienda nazionale autonoma strade

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    42 Auch wenn die Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, so verbieten sie es doch auch, dass der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung eines seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und Marks & Spencer, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Hieraus folgt unmittelbar, daß diese Gesellschaften das Recht haben, ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Agentur oder eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft auszuüben, wobei ihr satzungsmäßiger Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne die Urteile Segers, Randnr. 13; vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18; vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13; und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    16 Seit dem Rechnungsjahr 2000 ist infolge einer auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96 (ICI, Slg. 1998, I-4695) zurückgehenden Gesetzesänderung der Konzernabzug auf Gewinne und Verluste beschränkt, die in den Anwendungsbereich des Steuerrechts des Vereinigten Königreichs fallen.
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