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   EuGH, 16.07.1998 - C-355/96   

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https://dejure.org/1998,421
EuGH, 16.07.1998 - C-355/96 (https://dejure.org/1998,421)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - C-355/96 (https://dejure.org/1998,421)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - C-355/96 (https://dejure.org/1998,421)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Erschöpfung des Markenrechts - In der Gemeinschaft oder in einem Drittstaat in den Verkehr gebrachte Ware

  • Europäischer Gerichtshof

    Silhouette International Schmied

  • EU-Kommission PDF

    Silhouette International Schmied / Hartlauer Handelsgesellschaft

    Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 5 und 7 Absatz 1
    1 Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Erzeugnis, das vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden ist - Einfuhr in einen Mitgliedstaat - Widerspruch des Rechtsinhabers - Nationale ...

  • EU-Kommission

    Silhouette International Schmied / Hartlauer Handelsgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Markenrechts ; In der Gemeinschaft oder in einem Drittstaat in den Verkehr gebrachte Ware; Auslaufmodellen von Brillenfassungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Inverkehrbringen von Waren durch den Markeninhaber außerhalb des EWR - Erschöpfung des Markenrechts

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 5; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 7 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Erzeugnis, das vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden ist - Einfuhr in einen Mitgliedstaat - Widerspruch des Rechtsinhabers - Nationale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DIE WELTWEITE ERSCHÖPFUNG DES RECHTS AUS EINER MARKE IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT UNVEREINBAR

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs - Auslegung des Artikels 7 Absatz 1 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) - Erschöpfung des Rechts aus der Marke ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3185
  • GRUR 1998, 919
  • GRUR Int. 1998, 695
  • EuZW 1998, 563
  • WM 1998, 1891
  • MMR 1998, 663
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-355/96
    Nun muß aber nach derselben Rechtsprechung ein nationales Gericht, das bei der Anwendung des nationalen Rechts gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie ergangene Vorschriften handelt dieses auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag nachzukommen (vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-355/96
    6 und 8, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnrn.
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Richtlinienkonform auszulegen sind dabei zunächst diejenigen Vorschriften, die unmittelbar der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen (Satzger in Sieber u.a., Europäisches Strafrecht, 1. Aufl., § 9 Rn. 63; Hecker, Europäisches Strafrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 10); darüber hinaus ist aber auch das sonstige nationale Recht im Einklang mit den Vorgaben des Unionsrechts auszulegen, selbst wenn es sich um Vorschriften handelt, die vor oder unabhängig von dem Erlass der Richtlinie ergangen sind (EuGH, Urteil vom 13. November 1990 - C-106/89; Urteil vom 23 24 14. Juli 1994 - C-91/92, NJW 1994, 2473, 2474; Urteil vom 16. Juli 1998 - C-355/96, NJW 1998, 3185, 3187).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

    Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, dass die Art. 5 bis 7 der Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung dahin auszulegen sind, dass sie eine umfassende Harmonisierung der Vorschriften über die Rechte aus der Marke enthalten und die Rechte von Inhabern von Marken in der Gemeinschaft festlegen (Urteile vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied, C-355/96, Slg. 1998, I-4799, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe - Vorlage zur

    Durch die Klarstellung, dass das Inverkehrbringen außerhalb des EWR nicht sein Recht erschöpft, der ohne seine Zustimmung unternommenen Einfuhr dieser Waren zu widersprechen, hat der Unionsgesetzgeber somit dem Markeninhaber gestattet, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied, C-355/96, EU:C:1998:374, Rn. 26, vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, EU:C:2001:617, Rn. 32 und 33, sowie vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 33).
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