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   EuGH, 21.01.1999 - C-120/97   

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https://dejure.org/1999,775
EuGH, 21.01.1999 - C-120/97 (https://dejure.org/1999,775)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - C-120/97 (https://dejure.org/1999,775)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - C-120/97 (https://dejure.org/1999,775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arzneispezialitäten - Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen - Gerichtliche Kontrolle

  • Europäischer Gerichtshof

    Upjohn

  • EU-Kommission PDF

    Upjohn

    Richtlinie 65/65 des Rates
    1 Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Widerruf der Genehmigung - Ermessensspielraum der nationalen Behörden - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Upjohn

  • Wolters Kluwer

    Verfahren der gerichtlichen Nachprüfung nationaler Entscheidungen; Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten; Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen ; Gerichtliche Kontrolle; Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften

  • Judicialis

    Richtlinie 65/65/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 65/65/EWG
    1 Rechtsangleichung - Arzneispezialitäten - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Widerruf der Genehmigung - Ermessensspielraum der nationalen Behörden - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal, London - Auslegung der Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten - Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 503
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmißbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.1983 - 9/82

    Ohrgaard u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmißbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 26.01.1984 - 301/82

    Clin-Midy / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat Artikel 11 der Richtlinie 65/65, soweit er die Voraussetzungen für den Widerruf der Genehmigungen für das Inverkehrbringen festlegt, ebenso unmittelbare Wirkung wie Artikel 21, der die Möglichkeiten zum Widerruf dieser Genehmigungen auf die in der Richtlinie ausdrücklich erwähnten Gründe der Volksgesundheit beschränkt (vgl. Urteil vom 26. Januar 1984 in der Rechtssache 301/82, Clin-Midy u. a., Slg. 1984, 251, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    24 und 25, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96, National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 39).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmißbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmißbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung dieses Bereiches Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; diese Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-326/96, Levez, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-120/97
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von gerichtlichen Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung dieses Bereiches Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; diese Verfahren dürfen jedoch nicht ungünstiger gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-326/96, Levez, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 18).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Soweit die Entscheidung der Kommission das Ergebnis komplexer technischer Beurteilungen ist, unterliegen diese grundsätzlich ebenfalls einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle; dies bedeutet, dass der Gemeinschaftsrichter die von der Kommission vorgenommene Beurteilung des Sachverhalts nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf (vgl. in Bezug auf eine Entscheidung, die im Anschluss an komplexe Beurteilungen auf medizinisch-pharmakologischem Gebiet erging, Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 11. April 2001, Kommission/Trenker, C-459/00 P[R], Slg. 2001, I-2823, Randnrn. 82 und 83; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1999, Upjohn, C-120/97, Slg. 1999, I-223, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2002, A. Menarini/Kommission, T-179/00, Slg. 2002, II-2879, Randnrn.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    75 Im Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, "Upjohn II", Slg. 1999, I-223, Randnr. 34) hat der Gerichtshof festgestellt, dass eine Gemeinschaftsbehörde, die im Rahmen ihrer Aufgabe komplexe Prüfungen vorzunehmen hat, dabei über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, dessen Wahrnehmung einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, die nicht einschließt, dass der Gemeinschaftsrichter seine Würdigung des Sachverhalts an die Stelle derjenigen dieser Behörde setzt.
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    41 und 42, vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97, Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnr. 34, und Spanien/Rat, zitiert oben in Randnr. 115, Randnr. 29).
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