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   EuGH, 25.03.1999 - C-112/97   

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https://dejure.org/1999,3733
EuGH, 25.03.1999 - C-112/97 (https://dejure.org/1999,3733)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-112/97 (https://dejure.org/1999,3733)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-112/97 (https://dejure.org/1999,3733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 90/396/EWG - Wärmeerzeuger - Einbau in Wohnräumen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Richtlinie 90/396 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1 Rechtsangleichung - Gasverbrauchseinrichtungen -Richtlinie 90/396 - Abschließende Harmonisierung - Nationale Regelung, die die Inbetriebnahme von der Richtlinie entsprechenden Wärmeerzeugern behindert - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Italiens wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Gemeinschaftsrecht, indem es eine Regelung eingeführt und beibehalten hat, wonach in Wohnräumen ausschließlich Wärmeerzeuger geschlossener Bauart einzubauen sind, und damit implizit der Einbau von ...

  • Judicialis

    Richtlinie 90/396/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/396/EWG
    1 Rechtsangleichung - Gasverbrauchseinrichtungen -Richtlinie 90/396 - Abschließende Harmonisierung - Nationale Regelung, die die Inbetriebnahme von der Richtlinie entsprechenden Wärmeerzeugern behindert - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Anwendung der Richtlinie 90/396/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen - Nationales Gesetz, das den Einbau von Wärmeerzeugern ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus EuGH, 25.03.1999 - C-112/97
    Jedenfalls dürfe die Möglichkeit einer Berufung auf Artikel 36 des Vertrages nicht ausgeschlossen werden, wenn das besondere Interesse, um das es gehe, nicht hinreichend durch Gemeinschaftsmaßnahmen gewährleistet werde, weil es Situationen betreffe, die in den Harmonisierungsrichtlinien nicht vorgesehen seien (vgl. Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil Limited, Slg. 1984, 2727).
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus EuGH, 25.03.1999 - C-112/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist, wenn Richtlinien der Gemeinschaft die Harmonisierung der zur Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit von Tieren und Menschen notwendigen Maßnahmen vorsehen und gemeinschaftliche Verfahren zur Kontrolle ihrer Einhaltung regeln, der Rückgriff auf Artikel 36 nicht mehr gerechtfertigt, und der von der Harmonisierungsrichtlinie gezogene Rahmen ist nunmehr für die Durchführung der geeigneten Kontrollen und den Erlaß von Schutzmaßnahmen maßgebend (Urteil vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35).
  • OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 129/06

    Austausch von Teilen einer Gasverbrennungsanlage: Vollharmonisierung der

    Weder dürfen die Mitgliedstaaten höhere oder zusätzliche Anforderungen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 25. März 1999, C-112/97, Rnrn. 32, 55, 56, 58, 59, 66), noch geringere Anforderungen stellen.

    Die Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG hat nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.1995 (vgl. Art. 14 der Richtlinie) zu einer abschließenden Vollharmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Gasverbrauchseinrichtungen geführt (EuGH, Urteil vom 25. März 1999, C-112/97, Rnrn. 32, 55, 56, 58, 59).

    Weder dürfen die Mitgliedstaaten höhere oder zusätzliche Anforderungen (EuGH, Urteil vom 25. März 1999, C-112/97, Rnrn. 59, 66), noch geringere Anforderungen stellen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen

    34 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 25. März 1999, Kommission/Italien (C-112/97, EU:C:1999:168, Rn. 55 bis 58), und vom 8. Mai 2003, ATRAL (C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 44 bis 45).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Nach ständiger Rechtsprechung ist, wenn Gemeinschaftsrichtlinien die Harmonisierung der zur Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit von Tieren und Menschen notwendigen Maßnahmen vorsehen und gemeinschaftliche Verfahren zur Kontrolle ihrer Einhaltung regeln, der Rückgriff auf Artikel 30 EG nicht mehr gerechtfertigt, und es sind in dem von der Harmonisierungsrichtlinie gezogenen Rahmen die geeigneten Kontrollen durchzuführen und die Schutzmaßnahmen zu ergreifen (Urteile vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35, vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 18, vom 25. März 1999 in der Rechtssache C-112/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-1821, Randnr. 54, und vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-350/97, Monsees, Slg. 1999, I-2921, Randnr. 24).
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