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   EuGH, 29.04.1999 - C-311/97   

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https://dejure.org/1999,347
EuGH, 29.04.1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Royal Bank of Scotland

  • EU-Kommission PDF

    Royal Bank of Scotland

    EG-Vertrag, Artikel 52 und 58
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften - Gesellschaft, die im Inland tätig ist, ohne dort ihren Sitz zu haben - Höhere Besteuerung als die der gebietsansässigen Gesellschaften - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Royal Bank of Scotland

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Artikel 7 EWG-Vertrag; Rechtsstreit zwischen der Royal Bank of Scotland plc und dem DOY (für die Direktbesteuerung von Aktiengesellschaften zuständiges Finanzamt; Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften; Rechtfertigung sozialer Ungleichbehandlung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Diskriminierende Besteuerung von Gewinnen aus der Niederlassung einer Gesellschaft mit Sitz in anderem Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 6; ; EG-Vertrag Art. 52

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    EG-widrige Diskriminierung durch unterschiedlichen Steuertarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Griechenland: Gemeinschaftswidrige Besteuerung von Bankniederlassungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 7, EGV Art 52
    Aktiengesellschaft; Gewinnbesteuerung; Zweigniederlassung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Trimeles Dioikitiko Protodikeio Peiraios - Auslegung der Artikel 7 und 52 EG-Vertrag im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften über die Besteuerung der Gewinne von Aktiengesellschaften, bei denen es zwei Sätze gibt, wobei die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1197
  • NZG 1999, 708
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, daß diese ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht nämlich eine Diskriminierung darin, daß unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder daß dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. beispielsweise die Urteile Schumacker, Randnr. 30, Wielockx, Randnr. 17, und Asscher, Randnr. 40).

    Im Hinblick auf die direkten Steuern hat der Gerichtshof in Rechtssachen, die die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen betrafen, festgestellt, daß sich in einem bestimmten Staat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel nicht in einer gleichartigen Situation befinden, denn zwischen ihnen bestehen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle wie auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede (Urteile Schumacker, Randnrn.

    Jedoch kann bei einer Steuervergünstigung, die Gebietsfremden nicht gewährt wird, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Steuerpflichtigen als Diskriminierung im Sinne des Vertrages angesehen werden, wenn kein objektiver Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Steuerpflichtigen besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (Urteile Schumacker, Randnrn.

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    21 und 26, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht nämlich eine Diskriminierung darin, daß unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder daß dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. beispielsweise die Urteile Schumacker, Randnr. 30, Wielockx, Randnr. 17, und Asscher, Randnr. 40).

    31 bis 34, Wielockx, Randnr. 18, und Asscher, Randnr. 41).

    36 bis 38, und Asscher, Randnr. 42).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    21 und 26, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19).

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht nämlich eine Diskriminierung darin, daß unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder daß dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. beispielsweise die Urteile Schumacker, Randnr. 30, Wielockx, Randnr. 17, und Asscher, Randnr. 40).

    31 bis 34, Wielockx, Randnr. 18, und Asscher, Randnr. 41).

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    Die Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig sind (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13).

    Würde man also zulassen, daß der Mitgliedstaat der Niederlassung nach seinem Belieben eine ungleiche Behandlung allein deshalb vornehmen kann, weil sich der Sitz einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat befindet, so würde diese Vorschrift ausgehöhlt (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 18).

  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    Jede Regelung, die mit diesen Bestimmungen unvereinbar ist, ist folglich auch mit Artikel 6 des Vertrages unvereinbar (Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnr. 12).

    Artikel 6 des Vertrages kann daher autonom nur auf durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Fallgestaltungen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 13, und vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93, Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 12).

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    21 und 26, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 36, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    Artikel 6 des Vertrages kann daher autonom nur auf durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Fallgestaltungen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 13, und vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93, Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 12).
  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    Nach ständiger Rechtsprechung könnte nur eine ausdrücklich abweichende Bestimmung wie Artikel 56 EG-Vertrag zur Vereinbarkeit einer solchen Diskriminierung mit dem Gemeinschaftsrecht führen (vgl. Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85, Bond van Adverteerders u. a., Slg. 1988, 2085, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
    32 und 33, und vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda u. a., Slg. 1991, I-4007, Randnr. 11).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    40 Nach ständiger Rechtsprechung fallen zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19, vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005 in der Rechtssache C-446/03, Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19, und Manninen, Randnr. 19).
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