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   EuGH, 03.06.1999 - C-33/97   

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https://dejure.org/1999,2002
EuGH, 03.06.1999 - C-33/97 (https://dejure.org/1999,2002)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.1999 - C-33/97 (https://dejure.org/1999,2002)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - C-33/97 (https://dejure.org/1999,2002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Richtlinie 83/189/EWG - Kennzeichnung und Aufmachung von Erzeugnissen - Verbraucherschutz - Sprache

  • Europäischer Gerichtshof

    Colim

  • EU-Kommission PDF

    Colim

    Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 Nummer 6
    1 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift zu übermitteln - Umfang

  • EU-Kommission

    Colim

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Übersetzung der Etikettierung von Waren in verschiedenen Sprachgebieten Belgiens; Anforderungen an eine "technische Vorschrift" im Sinne der Richtlinie 83/189/EWG; Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 83/189/EWG Art. 1 Nr. 6; ; Richtlinie 83/189/EWG Art. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 83/189/EWG Art. 1 Nr. 5; ; EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsangleichung - Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift zu übermitteln - Umfang - [Richtlinie 83/189 des Rates, Artikel 1 Nummer 6]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van koophandel Hasselt - Auslegung der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften - Verpflichtung, die Amtssprache des betreffenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 464
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.08.1994 - C-51/93

    Meyhui / Schott Zwiesel Glaswerke

    Auszug aus EuGH, 03.06.1999 - C-33/97
    Gleichwohl stellen sprachliche Anforderungen wie die in der im Ausgangsverfahren umstrittenen nationalen Regelung, auch wenn sie keine technischen Vorschriften im Sinne der Richtlinie 83/189 sind, eine Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels dar, da aus anderen Mitgliedstaaten stammende Erzeugnisse mit anderen Etiketten versehen werden müssen, wodurch zusätzliche Aufmachungskosten entstehen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 13).

    Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verbietet Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich daraus ergeben, daß Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. vor allem Urteil Meyhui, Randnr. 10).

    Eine nationale Maßnahme, die solche sprachlichen Anforderungen festlegt, muß jedoch auf jeden Fall im richtigen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen (vgl. Urteil Meyhui, Randnr. 10).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-13/96

    Bic Benelux / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 03.06.1999 - C-33/97
    Zweck der Richtlinie 83/189 ist, durch eine präventive Kontrolle den freien Warenverkehr zu schützen, der eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-13/96 (Bic Benelux, Slg. 1997, I-1753, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.10.1995 - C-85/94

    Piageme / Peeters

    Auszug aus EuGH, 03.06.1999 - C-33/97
    Das nationale Gericht hat in jedem Einzelfall zu beurteilen, ob die Kennzeichnungselemente geeignet sind, die Verbraucher in vollem Umfang zu informieren (in diesem Sinne Urteil der Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-85/94, Piageme u. a., Slg. 1995, I-2955, Randnr. 28).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 03.06.1999 - C-33/97
    Außerdem handelt es sich nicht um Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 16), wenn die Verpackung oder Kennzeichnung eingeführter Erzeugnisse geändert werden muß.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    71 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt es nämlich das sich aus den fraglichen Maßnahmen ergebende Erfordernis, die Verpackung oder die Etikettierung der eingeführten Erzeugnisse zu ändern, aus, dass diese Maßnahmen im Sinne des Urteils Keck und Mithouard Verkaufsmodalitäten der Erzeugnisse betreffen (vgl. Urteile vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 37, vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-12/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-459, Randnr. 76, und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-416/00, Morellato, Slg. 2003, I-9343, Randnr. 29).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    So verhält es sich insbesondere bei dem Erfordernis, das Etikett eingeführter Erzeugnisse zu ändern (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juni 1999, Colim, C-33/97, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 37, und vom 18. September 2003, Morellato, C-416/00, Slg. 2003, I-9343, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND

    67 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schließt es nämlich das sich aus den fraglichen Maßnahmen ergebende Erfordernis, die Verpackung oder die Etikettierung der eingeführten Erzeugnisse zu ändern, aus, dass diese Maßnahmen im Sinne des Urteils Keck und Mithouard Verkaufsmodalitäten der Erzeugnisse betreffen (vgl. Urteile vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 37, vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-12/00, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-459, Randnr. 76, und vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-416/00, Morellato, Slg. 2003, I-9343, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.09.2001 - C-169/99

    Schwarzkopf

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 30 EG-Vertrag Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich daraus ergeben, dass Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. vor allem Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 88).

    Die Informationen, die die Hersteller- oder Vertriebsunternehmen von unter die Richtlinie 76/768 in ihrer geänderten Fassung fallenden kosmetischen Mitteln auf dem Behältnis und der Verpackung des Produkts angeben müssen, sind, sofern sie nicht durch Piktogramme oder andere Zeichen als Worte erfolgreich übermittelt werden können, ohne praktischen Nutzen, wenn sie nicht in einer für ihre Adressaten verständlichen Sprache abgefasst sind (vgl. in Bezug auf Lebensmittel Urteil Colim, Randnr. 29).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Es handelt sich aber nicht um Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils Keck und Mithouard, wenn die Verpackung oder Kennzeichnung eingeführter Erzeugnisse geändert werden muss (Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 37).
  • EuGH, 06.06.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

    Die mit der Richtlinie 94/10 vorgenommenen Änderungen der einschlägigen Bestimmungen sind inhaltlicher Art und beschränken sich nicht darauf, die Begriffe der Richtlinie 83/189 zu verdeutlichen (in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnrn.

    Eine solche vertragliche Bestimmung kann nicht als Beschränkung im Sinne von Artikel 30 EG-Vertrag angesehen werden, weil sie nicht von einem Mitgliedstaat angeordnet, sondern zwischen Privaten vereinbart ist (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und Colim, Randnr. 36).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    43 Zweitens wäre der betreffende Mitgliedstaat, unterstellt, dass die einschlägigen Bestimmungen des Lotteriegesetzes in der geänderten Fassung technische Vorschriften sind, nach der Richtlinie 83/189 in der Fassung der Richtlinie 94/10 zu ihrer Mitteilung in Form des Gesetzesvorhabens verpflichtet gewesen (vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnrn.

    82 In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass eine nationale Maßnahme, die bestehende technische Vorschriften, die, wenn sie nach Inkrafttreten der Richtlinie 83/189 erlassen worden sind, der Kommission ordnungsgemäß mitgeteilt worden sind, wiederholt oder ersetzt, ohne technische Spezifikationen oder sonstige neue oder ergänzende Vorschriften hinzuzufügen, nicht als "Entwurf" einer technischen Vorschrift im Sinne des Artikels 1 Nummer 9 der Richtlinie 83/189 angesehen werden und folglich nicht mitteilungspflichtig sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Colim, Randnr. 22).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

    Sie kann den Einführer nämlich zwingen,die Aufmachung seiner Erzeugnisse dem jeweiligen Vermarktungsgebiet anzupassen und dadurch Mehrkosten für Verpackung und Etikettierung hinzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 13, und vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 36).

    Ungeachtet dessen muss eine nationale Regelung, die eine Verpflichtung wie die hier streitige vorsieht, im rechten Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen (vgl. u. a. Urteil Colim, Randnr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2000 - C-278/99

    van der Burg

    4: - Urteile vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 40), vom 30. März 1997 in der Rechtssache C-13/96 (Bic Benelux, Slg. 1997, I-1753, Randnr. 19), vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97 (Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 22) und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-443/98 (Unilever, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 40).

    7: - Urteil vom 20. Juni 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94 (Semeraro Casa Uno u. a., Slg. 1996, I-2975, Randnr. 38) 8: - Vgl. das in Fußnote 3 genannte Urteil Colim, Randnr. 29.9: - Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-226/97 (Lemmens, Slg. 1998, I-3711, Randnr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

    13: - Siehe unten, Nr. 55.14: - Angeführt in Fußnote 4.15: - In diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97 (Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnrn.

    24: - Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97 (Slg. 1999, I-3175).

  • EuGH, 18.09.2003 - C-416/00

    Morellato

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-303/15

    M. und S. - Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften - Technische

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-12/00

    NICHT ÜBERALL, WO SCHOKOLADE DRAUFSTEHT, IST NUR KAKAOBUTTER DRIN

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-14/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-55/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-229/01

    Müller

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2005 - C-366/04

    Schwarz - Auslegung der Artikel 28 EG bis 30 EG und des Artikels 7 der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-267/03

    Lindberg

  • EuGH, 14.10.2004 - C-143/03

    Kommission / Italien

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