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   EuGH, 08.06.1999 - C-337/97   

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https://dejure.org/1999,691
EuGH, 08.06.1999 - C-337/97 (https://dejure.org/1999,691)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1999 - C-337/97 (https://dejure.org/1999,691)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - C-337/97 (https://dejure.org/1999,691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Freizügigkeit - Begriff des 'Arbeitnehmers' - Niederlassungsfreiheit - Studienfinanzierung - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Wohnorterfordernis

  • Europäischer Gerichtshof

    Meeusen

  • EU-Kommission PDF

    Meeusen

    EG-Vertrag, Artikel 48 [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG]; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates
    1 Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Ehegatte des Geschäftsführers und einzigen Anteilseigners einer Gesellschaft - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Meeusen

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerbegriff im Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Anerkennung als Arbeitnehmer des Ehegatten des Geschäftsführers und einzigen Anteilseigners einer Gesellschaft - Anforderungen an die Gewährung einer sozialen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Begriff - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten - Ehegatte des Geschäftsführers und einzigen Anteilseigners einer Gesellschaft - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van beroep studiefinanciering - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 EG) und der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - Begriff des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 17) entschieden hat, bezieht sich dieses Verbot nicht nur auf besondere Vorschriften über die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, sondern gilt auch wie sich dem Allgemeinen Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (ABl. 1962, Nr. 2, S. 36) entnehmen läßt für jede Beeinträchtigung der Ausübung selbständiger Tätigkeiten durch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die in einer unterschiedlichen Behandlung der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten gegenüber Inländern besteht, wenn dies in einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eines Mitgliedstaats vorgesehen ist oder sich aus der Anwendung einer solchen Vorschrift oder aus Verwaltungspraktiken ergibt.

    Dieses Verbot steht daher einem Wohnorterfordernis für die Gewährung einer sozialen Vergünstigung entgegen, das eine Diskriminierung bewirkt (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 18).

  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-57/96 (Meints, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 50) entschieden hat, steht diese Auffassung im Widerspruch zum Wortlaut der Verordnung Nr. 1612/68. In deren vierter Begründungserwägung wird nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Recht auf Freizügigkeit "gleichermaßen Dauerarbeitnehmern, Saisonarbeitern, Grenzarbeitnehmern oder Arbeitnehmern zu[steht], die ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Dienstleistung ausüben".

    Der Gerichtshof hat im Urteil Meints daraus gefolgert und für Recht erkannt, daß ein Mitgliedstaat die Gewährung einer sozialen Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 nicht davon abhängig machen kann, daß der Begünstigte seinen Wohnsitz in diesem Staat hat.

  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Außerdem bezweckt der in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls, die Diskriminierung von Kindern, denen der Arbeitnehmer Unterhalt gewährt, zu verhindern (vgl. Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, daß jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    16 und 17, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Das vorlegende Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. a) Steht es der Anerkennung als Wanderarbeitnehmerin im Sinne des Artikels 48 EG-Vertrag und der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 entgegen, daß die Mutter der Klägerin im vorliegenden Fall bei der Gesellschaft beschäftigt ist, deren Geschäftsführer und einziger Anteilseigner ihr Ehemann ist? Falls die Frage 1 a) verneint wird: b) In seinem Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90 (Bernini, Slg. 1992, I-1071) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine Studienfinanzierung, die ein Mitgliedstaat den Kindern von Arbeitnehmern gewährt, für einen Wanderarbeitnehmer eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 darstellt, wenn der Arbeitnehmer weiter für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
    Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 26) entschieden, daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist, seine Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausübt, so daß er nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 48 EG-Vertrag anzusehen ist.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Schließlich ergebe sich aus einer ständigen Rechtsprechung und insbesondere aus den Urteilen vom 30. September 1975, Cristini (32/75, Slg. 1975, 1085), vom 26. Februar 1992, Bernini (C-3/90, Slg. 1992, I-1071), und vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, Slg. 1999, I-3289), dass das in § 79 EStG geregelte abgeleitete Recht des Ehegatten eines Begünstigten auf eine Altersvorsorgezulage ebenfalls gegen Art. 39 Abs. 2 EG und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verstoße.

    Da im vorliegenden Fall die Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland einem Wohnsitzerfordernis im Sinne von § 1 EStG gleichkommt, benachteiligt sie insbesondere Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz definitionsgemäß in einem anderen Mitgliedstaat haben, wo im Allgemeinen auch ihre Familienangehörigen wohnen (Urteil Meeusen, Randnr. 24).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Einleitend ist darauf zu verweisen, dass der Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne von Artikel 48 EG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Begriff des Gemeinschaftsrechts ist, der nicht eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16, vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 21, vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Randnr. 14, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 13).

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. Urteile Lawrie-Blum, Randnr. 17, vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnr. 12, und Meeusen, Randnr. 13).

    Als Arbeitnehmer kann jedoch nur angesehen werden, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. u. a. die Urteile Levin, Randnr. 17, und Meeusen, Randnr. 13).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    19 Eine solche unterschiedliche Behandlung, die durch den Ausschluss aller in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen hauptsächlich diese benachteiligt, stellt, sofern sie nicht durch objektive Umstände gerechtfertigt ist, eine nach den Artikeln 43 EG und 49 EG verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteile vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91, Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817, Randnr. 17, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 27, und vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-294/97, Eurowings Luftverkehr, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 33 und die angeführte Rechtsprechung).
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