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   EuGH, 11.11.1999 - C-179/98   

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https://dejure.org/1999,1744
EuGH, 11.11.1999 - C-179/98 (https://dejure.org/1999,1744)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1999 - C-179/98 (https://dejure.org/1999,1744)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1999 - C-179/98 (https://dejure.org/1999,1744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kooperationsabkommen EWG-Marokko - Artikel 41 Absatz 1 - Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Geltungsbereich

  • Europäischer Gerichtshof

    Mesbah

  • EU-Kommission PDF

    Belgischer Staat / Mesbah

    Kooperationsabkommen EWG-Marokko, Artikel 41 Absatz 1
    1 Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - In einem Mitgliedstaat beschäftigte marokkanische Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Gleichbehandlung - Artikel 41 Absatz 1 des Abkommens - Inanspruchnahme durch einen Familienangehörigen eines ...

  • EU-Kommission

    Belgischer Staat / Mesbah

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Bereich der sozialen Sicherheit ; Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des in Rabat unterzeichneten Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko; Begriff "Familienangehöriger"

  • Judicialis

    Kooperationsabkommen EWG-Marokko Art. 41 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 2211/78/EWG; ; EGV Art. 177 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - In einem Mitgliedstaat beschäftigte marokkanische Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Gleichbehandlung - Artikel 41 Absatz 1 des Abkommens - Inanspruchnahme durch einen Familienangehörigen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail Brüssel - Auslegung des Kooperationsabkommens EWG/Marokko (genehmigt durch die Verordnung Nr. 2211/78 des Rates) - Geltungsbereich - Begriff "marokkanischer Arbeitnehmer" - Marokkanischer Arbeitnehmer, der die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

    Auszug aus EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
    Die Kommission entgegnet, falls der Arbeitnehmer, von dem der Familienangehörige Ansprüche auf die Gewährung einer Leistung der sozialen Sicherheit wie der des Ausgangsverfahrens ableite, zugleich Staatsangehöriger des Herkunftsstaats und des Aufnahmemitgliedstaats sei, sei es dem Aufnahmemitgliedstaat entsprechend dem Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-369/90 (Micheletti u. a., Slg. 1992, I-4239) nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt, den Familienangehörigen nur deshalb, weil der Arbeitnehmer nach dem Recht dieses Mitgliedstaats ausschließlich als eigener Staatsangehöriger gelte, daran zu hindern, sich auf die marokkanische Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers zu berufen, um in den Genuß des in Artikel 41 Absatz 1 des Abkommens vorgesehenen Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit zu kommen.

    Im Urteil Micheletti u. a. hat der Gerichtshof daher für Recht erkannt, daß die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit es einem Mitgliedstaat verwehren, dem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der zugleich die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt, diese Freiheit deswegen zu versagen, weil der Betreffende nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats als Staatsangehöriger des Drittstaats gilt.

    Dies gilt um so mehr, als die Zulassung einer solchen Möglichkeit dazu führen würde, daß die Gemeinschaftsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedstaaten einen unterschiedlichen persönlichen Geltungsbereich haben könnten (Urteil Micheletti u. a., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, daß, sobald der Betroffene seine Eigenschaft als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats nachweist, die anderen Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, diese Eigenschaft mit der Begründung zu bestreiten, daß er auch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitze, die nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats Vorrang gegenüber derjenigen des Mitgliedstaats habe (Urteil Micheletti u. a., Randnr. 14).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-113/97

    Babahenini

    Auszug aus EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
    Unter Verweis auf das Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-113/97 (Babahenini, Slg. 1998, I-183, Randnr. 32) hat es das Argument des belgischen Staates zurückgewiesen, daß die Klägerin, die niemals selbst Arbeitnehmerin gewesen sei, deshalb keine Behindertenbeihilfe nach dem belgischen Gesetz verlangen könne, weil es sich bei dieser Leistung nach belgischem Recht um einen eigenen Anspruch und nicht um einen abgeleiteten Anspruch handele, den die Klägerin aufgrund ihrer Eigenschaft als Familienangehörige eines Wanderarbeitnehmers hätte erwerben können.
  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

    Auszug aus EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
    Die Cour du travail stellt fest, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, und vom 20. April 1994 in der Rechtssache C-58/93, Yousfi, Slg. 1994, I-1353) Artikel 41 Absatz 1 unmittelbare Wirkung habe, so daß sich die Klägerin vor den nationalen Gerichten auf diese Vorschrift berufen könne.
  • EuGH, 20.04.1994 - C-58/93

    Yousfi / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
    Die Cour du travail stellt fest, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, und vom 20. April 1994 in der Rechtssache C-58/93, Yousfi, Slg. 1994, I-1353) Artikel 41 Absatz 1 unmittelbare Wirkung habe, so daß sich die Klägerin vor den nationalen Gerichten auf diese Vorschrift berufen könne.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt (Urteile Micheletti u. a., Randnr. 10, vom 11. November 1999, Mesbah, C-179/98, Slg. 1999, I-7955, Randnr. 29, und vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, Slg. 2004, I-9925, Randnr. 37).

    Infolgedessen haben die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit im Bereich der Staatsangehörigkeit das Unionsrecht zu beachten (Urteile Micheletti u. a., Randnr. 10, Mesbah, Randnr. 29, vom 20. Februar 2001, Kaur, C-192/99, Slg. 2001, I-1237, Randnr. 19, sowie Zhu und Chen, Randnr. 37).

  • BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der

    Die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit unterliege nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-369/90 -, Slg. 1992, I-4239 Rn.10 - Micheletti; Urteil vom 11. November 1999 - C 179/98 -, Slg. 1999, I-7955 Rn. 29 - Mesbah; Urteil vom 20. Februar 2001 - C-192/99 -, Slg. 2001, I-1237 Rn. 19 - Kaur).

    Der Gerichtshof hat dies allerdings mit dem - auch vom Berufungsgericht erkannten - Hinweis verbunden, dass von dieser Zuständigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts Gebrauch zu machen sei (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 a.a.O. Rn. 10 und vom 20. Februar 2001 a.a.O. Rn. 19; vgl. ferner Urteil vom 11. November 1999 - C-179/98 - Slg. 1999, S. 1-07955 - Fatna Mesbah).

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats führt dann zum Verlust des Rechts, sich auf die Bestimmungen des Assoziationsrechts zu berufen (vgl. BSG-Urteil vom 31. März 1998 B 8 KN 5/95 R, SozR 3-1200 § 33a Nr. 1 Rz 32; vgl. auch EuGH-Urteil vom 11. November 1999 C-179/98, Mesbah, Slg. 1999, I-7955, zum Kooperationsabkommen EWG-Marokko; ferner Hänlein, Sozialrechtliche Probleme türkischer Staatsangehöriger in Deutschland, S. 27).
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