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   EuGH, 23.03.2000 - C-310/98, C-406/98   

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EuGH, 23.03.2000 - C-310/98, C-406/98 (https://dejure.org/2000,1305)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - C-310/98, C-406/98 (https://dejure.org/2000,1305)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - C-310/98, C-406/98 (https://dejure.org/2000,1305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Met-Trans und Sagpol

    Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission, Artikel 454 Absatz 3 Unterabsatz 1 und 455 Absatz 3
    1 Freier Warenverkehr - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderungen mit Carnet TIR - Zuwiderhandlungen - Ort der Zuwiderhandlung - Beweismittel - Anwendung des nationalen Rechts

  • EU-Kommission

    Met-Trans und Sagpol

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ; Frist zum glaubhaften Nachweis des tatsächlichen Ortes einer Zuwiderhandlung gegen den Zollkodex ; Erstattung von zu Unrecht erhobenen Abgaben durch einen Mitgliedsstaat

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 454; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 455

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Freier Warenverkehr - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderungen mit Carnet TIR - Zuwiderhandlungen - Ort der Zuwiderhandlung - Beweismittel - Anwendung des nationalen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Artikel 454 und 455 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der ...

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Wird zitiert von ... (47)

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen -

    Die streitige Zuständigkeit des Hauptzollamts W hängt daher davon ab, ob in einem Fall, in dem --wie vom FG vorliegend angenommen-- der Ort der Zuwiderhandlung später, d.h. nach dem Ablauf der insoweit vorgeschriebenen Frist, nachgewiesen wird, die bereits wirksam gewordene Zuständigkeitsfiktion des Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 1 VO Nr. 719/91 gleichwohl fortgilt oder ob diese Fiktion durch die spätere Feststellung des Ortes der Zuwiderhandlung entkräftet werden kann mit der Folge, dass dann die Zuständigkeitsvorschrift des Art. 10 Abs. 2 VO Nr. 719/91 wieder auflebt (so offenbar: EuGH-Urteil vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98, EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und --ihr folgend-- des erkennenden Senats zu der fast wörtlich übereinstimmenden (Nachfolge-)Vorschrift des Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 3 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 253/1) in der Fassung vor In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 2787/2000 der Kommission vom 15. Dezember 2000 (ABlEG Nr. L 330/1) besagt diese Ausgleichsregelung, dass eine zu Unrecht angenommene Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung und eine dementsprechend zu Unrecht angenommene Erhebungszuständigkeit des Mitgliedstaats, der die Zuwiderhandlung festgestellt hat, nicht zu der Rechtsfolge führt, dass dessen Abgabenfestsetzung als rechtswidrig aufzuheben ist (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797; Senatsurteile vom 18. Juli 2000 VII R 108/97, BFH/NV 2000, 1514; vom 5. Oktober 2000 VII R 107/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).

    Diese Ausgleichsregelung bildet einen Mechanismus zur administrativ vereinfachten Erhebung der Zölle und anderen Abgaben für diejenigen Fälle, in denen die Ungewissheit bezüglich des Ortes, an dem gegen die Zollvorschriften verstoßen wurde, zum völligen Verlust der geschuldeten Beträge führen könnte (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Mit dieser Ausgleichsregelung wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass die Mitgliedstaaten ein einheitliches Zollgebiet darstellen und dass die Bestimmung des für die Abgabenerhebung zuständigen Mitgliedstaats eine gemeinschaftsinterne Frage ist, die die Verpflichtung des Abgabenschuldners, die Abgaben zu entrichten, nicht berührt (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 38).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tatsachen, die den Ort der Zuwiderhandlung belegen, erst später bekannt geworden sind oder ob diese Tatsachen --wie vom FG im Streitfall angenommen-- im Zeitpunkt der Abgabenerhebung durch die Behörden des eigentlich unzuständigen Mitgliedstaats bereits bekannt waren, jedoch von diesen unzutreffend gewürdigt worden sind (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 39; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322; Senatsbeschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, a.a.O.).

    cc) Es mag zwar der Sinn und Zweck des sog. Ausgleichsmechanismus sein, einer aufgrund der Ungewissheit über die Behördenzuständigkeit drohenden Verjährung der zu erhebenden Abgaben entgegenzuwirken (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37).

    Anderenfalls würde der Zweck dieser Vorschrift, in Fällen der Ungewissheit hinsichtlich des Ortes der Zuwiderhandlung eine vereinfachte Erhebung der Zölle und anderen Abgaben zu schaffen und den Verlust der geschuldeten Beträge aus Verjährungsgründen zu verhindern (EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rz. 37), weitgehend verfehlt.

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Außerdem sei die Glaubhaftigkeit das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, T-44/00, Slg. 2004, II-2223, unter Verweisung auf die Schlussanträge vom zum Generalanwalt bestellten Richter B. Vesterdorf in der Rechtssache Rhône-Poulenc/Kommission, T-1/89, Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991, oben in Randnr. 24 angeführt, II-869, II-954; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2000, Met-Trans und Sagpol, C-310/98 und C-406/98, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002, Vela und Tecnagrind/Kommission, T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme des bürgenden Verbandes im Warenverkehr mit

    Dennoch konnte der Verfahrensrüge der Revision nicht ohne weiteres stattgegeben werden, nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (5. Kammer) vom 23. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 ergangen war (vgl. EuGHE I 2000, 1797 = HFR 2000/457 = ZfZ 2000, 196).
  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    84 Zur Zulässigkeit des Verteilerschlüssel-Papiers als Beweis für die in Artikel 1 der Entscheidung genannte Zuwiderhandlung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im Gemeinschaftsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt und dass das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln ihre Glaubhaftigkeit ist (Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-954; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Met-Trans und Sagpol, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002 in den Rechtssachen T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Vela und Tecnagrind/Kommission, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).
  • BGH, 11.01.2001 - IX ZR 201/98

    Ansprüche aus Bürgschaft wegen Abgabenforderungen im Zusammenhang mit einem

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. März 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 entschieden, daß der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung nicht nur durch Urkunden, sondern mit allen nach nationalem Recht zulässigen Beweismitteln geführt werden kann.

    In den verbundenen Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 hat der Generalanwalt in seinen Schlußanträgen (Ziffer 31 - 44) ausgeführt, für den Nachweis der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens und des tatsächlichen Ortes der Zuwiderhandlung gelte die - vorstehend dargelegte - Frist von zwei Jahren.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-78/01

    BGL

    Es verweist auf das Urteil vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98 (Met-Trans und Sagpol, Slg. 2000, I-1797), in dem der Gerichtshof in Randnummer 44 festgestellt habe, dass Artikel 454 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung für die Dauer der betreffenden Frist eindeutig auf Artikel 455 Absatz 1 derselben Verordnung verweise und die letztgenannte Vorschrift ihrerseits für die Dauer der darin festgelegten Frist auf Artikel 11 Absatz 1 des TIR-Übereinkommens verweise.

    Das Hauptzollamt und die deutsche Regierung sind dagegen der Ansicht, dass, wenn für den bürgenden Verband eine Nachweismöglichkeit bestehe, die Frist zur Führung dieses Nachweises ein Jahr betrage, wie der Gerichtshof im Urteil Met-Trans und Sagpol entschieden habe.

  • BFH, 05.06.2002 - VII B 181/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Hinsichtlich der zur Feststellung des Orts der Zuwiderhandlung zugelassenen Beweismittel hätte es insbesondere nahegelegen, sich mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98 (EuGHE 2000, I-1797) auseinander zu setzen, weil der EuGH in diesem Urteil in Bezug auf das ähnlich geregelte TIR-Verfahren eingehend zu einer der vom HZA aufgeworfenen entsprechenden Fragen Stellung genommen hat.

    Dazu hat aber bereits der EuGH in der zuvor genannten Entscheidung ausführlich Stellung genommen (EuGHE 2000, I-1797).

    Hier ist der Gemeinschaftsgesetzgeber gefragt, der für eine entsprechende Kollisionsnorm sorgen müsste (vgl. EuGHE 2000, I-1797 Rz. 32, 47).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    72 Im Gemeinschaftsrecht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, und das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln ist ihre Glaubhaftigkeit (Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Met-Trans und Sagpol, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002 in den Rechtssachen T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Vela und Tecnagrind/Kommission, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts

    84 Zur Zulässigkeit des Verteilerschlüssel-Papiers als Beweis für die in Artikel 1 der Entscheidung genannte Zuwiderhandlung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im Gemeinschaftsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt und dass das alleinige Kriterium für die Beurteilung von Beweismitteln ihre Glaubhaftigkeit ist (Schlussanträge des zum Generalanwalt bestellten Richters Vesterdorf vom 10. Juli 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867, II-869, II-954; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Met-Trans und Sagpol, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 7. November 2002 in den Rechtssachen T-141/99, T-142/99, T-150/99 und T-151/99, Vela und Tecnagrind/Kommission, Slg. 2002, II-4547, Randnr. 223).

    34 - Vgl. hierzu die Schlussanträge des Richters Vesterdorf in der Funktion des Generalanwalts in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, vorstehend in Nr. 15 angeführt, II-867, II-869, II-954, und das Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 2000 in den Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Met-Trans und Sagpol, ebenfalls vorstehend in Nr. 15 angeführt, Randnr. 27.

  • BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei

    Entsprechendes folgt aus dem Urteil des EuGH vom 23. März 2000 Rs. C-310/98 und C-406/98 --Met-Trans und Sagpol-- (EuGHE 2000, I-1797).

    Maßgeblich ist nämlich nicht --das folgt aus dem EuGH-Urteil in EuGHE 2000, I-1797 Rn. 39--, dass der Ort der Zuwiderhandlung objektiv feststeht oder zumindest objektiv feststellbar gewesen wäre, sondern es kommt auf die subjektive (und damit möglicherweise fehlerbehaftete) Sichtweise derjenigen Behörde an, die die angefochtenen Abgabenbescheide erlässt und dabei in gutem Glauben von ihrer Erhebungszuständigkeit ausgeht.

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 107/97

    TIR-Verfahren

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 108/97

    TIR-Verfahren

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 202/98

    Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft; Verbürgung von

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 4 K 1814/99

    Zuständigkeit der Abgangszollstelle für die Erhebung der Eingangsabgaben bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • BFH, 01.02.2000 - VII R 16/99

    Gemeinschaftliches Versandverfahen und Zuständigkeit der Abgangszollstelle

  • EuGH, 16.07.2009 - C-344/08

    Rubach - Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - In Anhang B der Verordnung

  • BFH, 24.09.2014 - VII R 45/12

    Bestätigung des cif-Einfuhrpreises nach der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 mittels

  • EuGH, 14.05.2009 - C-161/08

    Internationaal Verhuis- en Transportbedrijf Jan de Lely - Freier Warenverkehr -

  • BFH, 15.07.2003 - VII B 142/03

    NZB: Vollmacht gegenüber Zollbehörden

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-78/01

    BGL

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-396/07

    Juuri - Betriebsübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 102/04

    Versandverfahren TIR, Zuwiderhandlungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen

  • EuG, 02.07.2019 - T-406/15

    Mahmoudian / Rat

  • EuG, 13.12.2018 - T-558/15

    Iran Insurance / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2007 - C-1/06

    Bonn Fleisch - Ausfuhr - Regelung für Ausfuhrerstattungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-443/17

    Abraxis Bioscience - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel - Ergänzendes

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-809/18

    EUIPO/ John Mills - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Marke,

  • EuG, 02.07.2019 - T-405/15

    Fulmen / Rat - Außervertragliche Haftung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

  • BFH, 06.12.2001 - VII R 102/00

    Einfuhrabgaben; Zuwiderhandlungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

  • FG München, 17.03.2004 - 3 K 5281/01

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Einfuhrabgaben, wenn in Carnet

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

  • EuGH, 05.10.2006 - C-312/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr -

  • EuGöD, 09.10.2013 - F-116/12

    Wahlström / FRONTEX

  • EuGH, 22.12.2010 - C-488/09

    ASTIC - TIR-Übereinkommen - Zollkodex der Gemeinschaften - Beförderung mit Carnet

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06

    Kramme - Luftverkehr -Annullierung von Flügen - Ausgleichsleistungen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03

    Tempelman

  • FG Hessen, 27.11.2002 - 7 K 3165/99

    Gemeinschaftliches Versandverfahren; Luftverkehr; Zollschuld; Umladung;

  • BFH, 06.12.2001 - VII R 120/00
  • FG München, 26.07.2000 - 3 K 423/99

    Abgabenschuldner im TIR-Verfahren; Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung;

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